erlaubte Hilfsmittel in der Klausur?

la-le-lu

Schreiber
Guten Tach zusammen! mir stellt sich gerade folgende Frage:

welche Hilfsmittel sind in der 1. Hagen-Klausur erlaubt? gehe mal davon aus, dass man den Schönfelder benutzen darf/sollte?

sind da Fähnchen zugelassen?

dürfen die Fähnchen beschriftet sein?

darf im Text angemarkert werden oder nur unterstreichen?

oder gar nix davon?

Bin dankbar für alles Tips!

la-le-lu

[Anm.d.Red.: Verschoben von der Rubrik "Aufgaben (Fernstudium Hagen)" in die Rubrik "Alles Mögliche ...", da das Thema keine Aufgaben betrifft.]
 

Brad Pitt

BRONZE - Mitglied
Hallo la-le-lu,

- übrigens eines meiner Lieblingseinschlaflieder! :) -

Du darfst am Abend vor der Klausur einen drauf machen und unmittelbar vor der Klausur aufs Klo gehen, etwas essen und - da bin ich mir aber nicht sicher - mit deinen Kollegen reden! Zumindest war das bei mir damals noch erlaubt!

Ich hoffe ich konnte Dir dabei helfen, für die Klausur bestens vorbereitet zu sein!

Gruss Brad
 

la-le-lu

Schreiber
äh, ok. und jetzt nochmal im Ernst? falls euch der Begriff Fähnchen irregeführt hat: was ich mein sind die kleinen Klebezettel, die man an Buch/AKten/Gesetztestext-Seiten kleben kann um eine Stelle im Buch zu markieren ...

oder ist die Frage so doof und selbstverständlich, dass ich nur auf dem Schlauch stehe? fänd's nämlich dusselig, wenn ich jetzt beim durchlesen der KE's immer schön im Gesetzestext rummale und sich dann rausstellt, dass ich das teure Ding nochmal kaufen muss, weil's in der Klausur nicht erlaubt ist ...
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Üblicherweise sind Markierungen mit Textmarker o.Ä. erlaubt, ebenso Verweise auf andere Paragraphen. Ich denke, dass auch beschriftete Reiter zulässig sind. Kontrolliert hat bei uns keiner ;-)

Für eine verbindliche Aussage fragst Du am Besten Dr. Hofmeister ...
 

Kandidat0815

Vielschreiber
Es gibt große Unterschiede zwischen der offiziellen Haltung und der Praxis:

Laut offizieller Aussage von der letzten Klausur im März sind Fähnchen erlaubt, allerdings nur jeweils eine am Beginn jedes Gesetzes.

Ausserdem sind keine Paragraphenketten erlaubt; d.h. man darf nicht zum Startparagraphen gleich eine ganze Reine weiterer zu prüfender Paragraphen schreiben.

Insbesondere sind geschriebener Einträge (mit Ausnahme von Paragraphenverweisen) verboten.

In der Praxis dagegen hatte so gut wie jeder einen Haufen Fähnchen, Texteinträge, Paragraphenketten und zum Teil sogar klein kopierte Scriptseiten im Schönfelder. Kontrolliert wurde nicht. Nach Aussage von "älteren" Kandidaten wurde auch nie kontrolliert.

schöne Grüße
0815
 

al patente

Vielschreiber
Die Kontrollen in Hagen sind nicht gerade für Ihre Gründlichkeit bekannt. Allerdings sollte man sich den Schönfelder bereits im Hinblick auf die spätere Patentanwaltsprüfung (ja, auch da braucht man ihn) nicht zu sehr verunstalten. Denn im großen Finale will man dann vermutlich doch nicht das Risiko eingehen, wegen eines unzulässigen Eintrags aus der Hagenzeit aus dem Verkehr gezogen zu werden.
 

la-le-lu

Schreiber
dankeschön in die Runde! das hilft doch schonmal weiter :) ... kannte nur aus Juristen-Kreisen, dass die mit komplett jungfäulichem Schönfelder schreiben müssen, was mir dann aber doch etwas arg anstrengend vorkam ... ;-)
 

grond

*** KT-HERO ***
la-le-lu schrieb:
kannte nur aus Juristen-Kreisen, dass die mit komplett jungfäulichem Schönfelder schreiben müssen
Das ist bei den Juristen stark vom jeweiligen Bundesland abhängig. In Hamburg darf man sogar einen Kommentar mit ins Staatsexamen nehmen.
 
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