Die Lesebestätigung von E-Mails halte in der Praxis für einen Witz, da der Empfänger bei der Nachfrage, ob eine solche gesendet werden soll, einfach auf "Nein" klicken kann. Ich meine mal gehört zu haben, dass man - sofern man einen eigenen Mailserver betreibt - diesen so konfigurieren kann, dass dieser beim Empfangsserver automatisch eine (technische) Übermittlungsbestätigung anfordert. Ob das allerdings als "Lesebestätigung" ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Zumindest könnte man dann womöglich mit der Sorgfaltspflicht des Empfängers argumentieren, dass dieser für die ordnungsgemäße Funktionsweise seiner technischen Empfangseinrichtung zu sorgen hat.
Bzgl. Fax haben wir die Erfahrung gemacht, dass deren Übermittlung über einen IP-Anschluss nicht mehr gesichert scheint. Es sind vereinzelt Faxe bei beim Empfänger nicht angekommen, obwohl auf unserem Sendungsprotokoll voller Erfolg vermeldet wurde. Um das Risiko eines Verlusts durch Netzstörungen zu reduzieren müsste man Faxe eigentlich zwei mal senden mit 1-2 Tagen Versatz, was natürlich bei knappen Fristen auch nicht praktikabel ist.
Daher verschicken wir solche (finalen) Erinnerungen wieder per Einschreiben mit Rückschein. Und selbst diesbezüglich wurde mir mal spitzfindig mitgeteilt, dass dies nur den Zugang eines Dokuments beweist und kein Beleg für den Inhalt des Dokuments darstellt. Wenn man einen Beweis über die Zustellung eines bestimmten Schriftstücks samt Inhalt möchte, müsse man dies über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das ist natürlich in der Praxis einem Mandanten gegenüber auch keine Option.
Insofern bleibt in solchen Situationen in der Praxis nichts anderes übrig, als auf allen Kanälen zu senden, sprich Fax (+Sendebestätigung), E-Mail (+Lesebestätigung), Telefon (+Sicherung Anrufliste), Einschreiben (+Zustellungsnachweis) und hoffen, dass man etwas zurückbekommt. Damit dürfte man dann seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan haben.