EQE EQE Teil C, 2008->2009: welche Materialien müssen erneuert werden?

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

habe von der EQE 2008 noch die folgenden damals aktuellen Unterlagen:

  • Kley 02/08
  • EPÜ Direkt 1. Auflage
  • C-Book 2. Auflage
Vom C-Book gibt es wohl keine neuere Auflage. Wie ist es aber mit Kley und EPÜ Direkt? Gab es da seither massive Updates, oder komme ich mit den Ausgaben vom letzten Jahr auch ganz gut zurecht?

Ich schreibe nur den C-Teil.

Vielen Dank schonmal für alle Einschätzungen,

Grüße Kurt
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Vom Kley gab es im Dezember 08 eine 2. Auflage, die die erste komplett ersetzt. Was für Änderungen konkret stattgefunden haben, habe ich allerdings nicht im Einzelnen überprüft.

Das EPÜ-Direkt benötigt man IMHO ohnehin nicht - ich hab's zumindest praktisch nicht benutzt (apropos: wenn's jemand haben will, bitte melden!).
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Pat-Ente schrieb:
Das EPÜ-Direkt benötigt man IMHO ohnehin nicht - ich hab's zumindest praktisch nicht benutzt (apropos: wenn's jemand haben will, bitte melden!)
Ahh wieso denn nicht -- und was hast du stattdessen benutzt, den Kley?

Und welche Auflage hat Dein EPÜ-Direkt?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Ahh wieso denn nicht -- und was hast du stattdessen benutzt, den Kley?
Schwer zu sagen - irgendwie habe ich die Information im EPÜ Direkt nicht benötigt ;-)

Meine Hauptmaterialien (und neben den Gesetzestexten de facto die einzigen, die ich ernsthaft benutzt habe) waren:
  • Kley
  • Richtlinien für die Prüfung im EPA
  • PCT - Leitfaden für Anmelder
  • für den C-Teil:Tabelle aus dem C-Book
Meine Erfahrung aus allen "Kofferprüfungen" ist: Viel Papier hilft nicht, sondern nur eine sinnvolle Auswahl daraus.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wenn Du nur C schreibst ist der Kley ausreichend, da die Rechtsfragen doch eher knapp sind. Es handelt sich ja wahrscheinlich auch um ein Patent vor EPÜ2000, deshalb nehme ich nur meinen alten Kley mit.

Für D wäre eine neue Ausgabe EPÜ2000-Direkt sehr sinnvoll.

LG
Alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Wenn Du C schreibst, solltest Du natürlich aktuelle Richtlinien haben. Ich nehme ansonsten zur C-Wiederholung noch den Kley vom letzten Jahr mit (für die Rechtsfragen finden sich da relativ schnell die Verweise in die Richtlinien, ist zwar EPÜ2000, aber im Einspruchsverfahren ist das ziemlich egal), meine EPÜ-Ausgabe und das aktuelle C-Book bzw. daraus kopiert die Liste der am häufigsten benötigten Rechtsquellen. Das reicht, nachschlagen muss man ja höchstens für das Mandantenschreiben und für ein paar Argumentationsdinge (Zweckangaben, Bereichsangaben und blabla). Ansonsten bewaffne mich mit fünf verschiedenen Textmarkern, einer selbstgemachten Tabelle (sehr schlicht) und der Zuversicht aus einer ganzen Menge unter Klausurbedingungen gelöster alter C-Klausuren... :)
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke erstmal an alle für die Antworten,
grond schrieb:
Wenn Du C schreibst, solltest Du natürlich aktuelle Richtlinien haben.
Jau - die sind ja seit Ende 2007 ziemlich unverändert, da kann ich wohl noch meine 2008er Version verwenden.
grond schrieb:
Ich nehme ansonsten zur C-Wiederholung noch den Kley vom letzten Jahr mit (für die Rechtsfragen finden sich da relativ schnell die Verweise in die Richtlinien, ist zwar EPÜ2000, aber im Einspruchsverfahren ist das ziemlich egal)
Verstehe ich nicht ganz, was ist nachteilig daran, dass der Kley EPÜ2000 abbildet? Und wie ist bei dir die Kette zur Auffindung der Verweise in die Richtlinien -- geht das so: Rechtsfrage -> EPÜ-Artikel -> Kley -> Richtlinien-Verweis?
grond schrieb:
das aktuelle C-Book bzw. daraus kopiert die Liste der am häufigsten benötigten Rechtsquellen
Hättest du bezüglich der Liste vielleicht eben eine Seitenzahl :-o aus dem C-Book zur Hand.........?
 

grond

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Verstehe ich nicht ganz, was ist nachteilig daran, dass der Kley EPÜ2000 abbildet?
Dass das anzugreifende Patent im C-Teil mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit EPÜ73 sein wird.


Und wie ist bei dir die Kette zur Auffindung der Verweise in die Richtlinien -- geht das so: Rechtsfrage -> EPÜ-Artikel -> Kley -> Richtlinien-Verweis?
Genau. Eventuell auch direkt die Suche im Kley, je nachdem, wieviel mir zur Frage schon einfällt.


Hättest du bezüglich der Liste vielleicht eben eine Seitenzahl :-o aus dem C-Book zur Hand.........?
Annex 6. Gelesen haben sollte man das C-Book schon... ;)
 

grond

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Und wie ist bei dir die Kette zur Auffindung der Verweise in die Richtlinien -- geht das so: Rechtsfrage -> EPÜ-Artikel -> Kley -> Richtlinien-Verweis?
Ach so, die direkte Suche in den Richtlinien wäre bei Fragen, von denen ich ziemlich genau weiß, wo die in den RiLis beantwortet werden, natürlich meine erste Wahl. Manchmal sind es ja auch Fragen, die man eigentlich nur aus den RiLis beantworten kann (z.B. 2007 die Sache mit dem deutschen Gebrauchsmuster; der deutsche Paragraph hätte wenig genutzt, zur Hand gehabt hätte man ihn eh nicht, Punkte gab es nur für die richtige Stelle in den RiLis).
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Vielen Dank....
grond schrieb:
Kurt schrieb:
Verstehe ich nicht ganz, was ist nachteilig daran, dass der Kley EPÜ2000 abbildet?
Dass das anzugreifende Patent im C-Teil mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit EPÜ73 sein wird.
Moo-ment.... mir schwant Übles -- heißt das konvex ausgepresst, dass in diesem Fall wieder die ganzen alten Unterlagen maßgeblich und zu verwenden sind (Regeln, Artikel, auch Rili's).......?
grond schrieb:
Und wie ist bei dir die Kette zur Auffindung der Verweise in die Richtlinien -- geht das so: Rechtsfrage -> EPÜ-Artikel -> Kley -> Richtlinien-Verweis?
Genau. Eventuell auch direkt die Suche im Kley, je nachdem, wieviel mir zur Frage schon einfällt.
Ich muss mich zum Einstieg meistens erstmal auf meinen schon länger gepflegten Index verlassen.........
 

grond

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Moo-ment.... mir schwant Übles -- heißt das konvex ausgepresst, dass in diesem Fall wieder die ganzen alten Unterlagen maßgeblich und zu verwenden sind (Regeln, Artikel, auch Rili's).......?
Nö, der eigentlich einzige wesentliche Unterschied zwischen EPÜ73 und EPÜ2000 mit Wirkung auf das Einspruchsverfahren ist meinem löchrigen Gedächtnis nach der Art. 54(3) und (4) EPÜ73, die noch zur Anwendung kommen, wenn die Anmeldung, auf die das Patent erteilt wurde, vor dem 13.12.2007 angemeldet wurde. Die RiLis und sonstigen Quellen sollten das auch berücksichtigen, wo es darauf ankommt. Die Prüfer müssen ja schließlich auch noch eine Weile "zweigleisig" prüfen.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Aahh danke nochmal für die Info.

Hier noch nen kleinen aktuellen Blackout. Aus irgendeinem offensichtlichen Grund waren in der EQE Teil C 2008 die Vertragsstaaten völlig irrelevant, wenn ich mich recht erinnere.

Nur welches war nochmal gleich dieser Grund? EPÜ 2000 kann es ja nicht gewesen sein, bei einem Anmeldetag in 2003.

*kopfkratz*

...aah hat geholfen....

Vielleicht weil es bei C 2008 keinen 54(3)-SdT gab? Schlau gell.

Dank und Grüße Kurt
 
Oben