EQE Eqe 2011

pating

Schreiber
War denn in diesem Jahr keiner hier bei der EQE? Es wurde doch sonst immer so heiß hier diskutiert.
War es so schlimm wie immer oder schlimmer?
Gruß
PatIng
 

neuer

Schreiber
Wer an möglichen Lösungen interessiert ist, sollte die (englische) Sach-Diskussion in der "Candidate Group Solutions" Abteilung des EQE-Forums mal verfolgen, die derzeit langsam in Schwung kommt:

http://www.eqe-online.org/forum/forumdisplay.php?f=240

Ansonsten wage ich mal festzustellen, dass es dieses Jahr wieder viele Fallen gab, insbesondere in DII sind den Herren mal wieder genügend Dinge eingefallen, um die Zeit noch knapper werden zu lassen. Bei A+B (Ch) gehen die Meinungen im Moment auch ziemlich auseinander (siehe oben verlinktes Forum..)
 

pirat

SILBER - Mitglied
Verfassungsmäßigkeit

Ich hatte neulich eine lange Diskussion mit einem Verfassungsrechtler von der Uni. Das Ergebnis war, dass Regelungen im Epü zur EQE-Prüfung vermutlich gegen die Verfassung (Art 3 und Art 12 GG) verstoßen, weil in unzulässiger Weise zwischen Patent- und Rechtsanwälten differenziert wird und bereits in der deutschen Patentanwaltsprüfung die internationalen Abkommen und somit auch das EPÜ berufsqualifizierend abgeprüft werden.

Die Jahresfrist für das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde ist leider nach einem Jahr ab Inkrafttreten des EPÜ 2000 bereits abgelaufen.

Die einzige Möglichkeit besteht demnach den Instanzenzug beim EPA (Beschwerde) zunächst voll auszuschöpfen und dann nach einem Monat ab der letzten rechtskräftigen Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Dabei gilt es zunächst die Hürde für die Zulässigkeit der Verfassungsklage zu überspringen, was gut begründet werden müsste und in der Vergangenheit nicht immer gelungen ist.

Ein sehr lesenswerter Aufsatz zu diesem Thema ist auch unter

http://194986.webtest.goneo.de/schickedanz/docs/Aufsatz_Europ_eignungsp.pdf

zu finden.

Ich hoffe, dass sich endlich einmal einer findet, der es schafft, diese vollkommen unangemessenen Prüfungszustände und das rechtswidrige Verhalten der Prüfungskommission vom EPA einmal höchstrichterlich überprüfen zu lassen.

Wenn das gelingt, dann wars das mit der EQE für die deutschen Patentanwälte.

Cheers
 
Zuletzt bearbeitet:

Lysios

*** KT-HERO ***
AW: Verfassungsmäßigkeit

weil in unzulässiger Weise zwischen Patent- und Rechtsanwälten differenziert wird und bereits in der deutschen Patentanwaltsprüfung die internationalen Abkommen und somit auch das EPÜ berufsqualifizierend abgeprüft werden.

Naja, die Patentanwaltsordnung ist auch nicht besser. Hier wird in § 155 PAO der Patentassessor gleichermassen gegenüber einem Rechtsassessor unzulässig bevorzugt. Aber wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Ich kenne einen Syndikus-Rechtsanwalt, der so lange keine Zulassung bekommen hatte, bis nicht auch sein Chef Syndikus-Patentanwalt werden konnte. Hier half letzterem dann auch die Rechtsprechung des BVerfG in den 90er Jahren. Besagter Rechtsassessor wurde dann immer von besagten Patentassessor aufgezogen, er soll doch gegen diese Benachteiligung klagen. Mehr als eine Anfrage bei seiner Rechtsanwaltskammer hat er dann aber doch nicht gemacht. Die Kammer hatte übrigens zugestimmt, dass die PAO hier das GG verletzt.

Und ob die deutsche Prüfung berufsqualifizierend für das EPÜ ist, dürfte m.E. einem Ermessenspielraum unterliegen, der dazu führen wird, dass man die EQE auch für deutsche PAs verlangen kann.
 
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