Verfassungsmäßigkeit
Ich hatte neulich eine lange Diskussion mit einem Verfassungsrechtler von der Uni. Das Ergebnis war, dass Regelungen im Epü zur EQE-Prüfung vermutlich gegen die Verfassung (Art 3 und Art 12 GG) verstoßen, weil in unzulässiger Weise zwischen Patent- und Rechtsanwälten differenziert wird und bereits in der deutschen Patentanwaltsprüfung die internationalen Abkommen und somit auch das EPÜ berufsqualifizierend abgeprüft werden.
Die Jahresfrist für das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde ist leider nach einem Jahr ab Inkrafttreten des EPÜ 2000 bereits abgelaufen.
Die einzige Möglichkeit besteht demnach den Instanzenzug beim EPA (Beschwerde) zunächst voll auszuschöpfen und dann nach einem Monat ab der letzten rechtskräftigen Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Dabei gilt es zunächst die Hürde für die Zulässigkeit der Verfassungsklage zu überspringen, was gut begründet werden müsste und in der Vergangenheit nicht immer gelungen ist.
Ein sehr lesenswerter Aufsatz zu diesem Thema ist auch unter
http://194986.webtest.goneo.de/schickedanz/docs/Aufsatz_Europ_eignungsp.pdf
zu finden.
Ich hoffe, dass sich endlich einmal einer findet, der es schafft, diese vollkommen unangemessenen Prüfungszustände und das rechtswidrige Verhalten der Prüfungskommission vom EPA einmal höchstrichterlich überprüfen zu lassen.
Wenn das gelingt, dann wars das mit der EQE für die deutschen Patentanwälte.
Cheers