Teil C EQE 2010 Teil C

MuskelDoc

Vielschreiber
Um die Diskussion mal anzuregen, hier mein Vorschlag:

Anspruch 1 54(3): A4; 56: A5+A2
Anspruch 1+2 56: A5+A2
Anspruch 1+3 56: A5+A2+A3 (?)
Anspruch 4 Keramik 54(3): A6
Anspruch 4 KU 56: A4+A3
Anspruch 4+5 Keramik 54(3): A6
Anspruch 4+5 KU 56: A4+A3
Anspruch 4+6 56: A6+A5

Zu den Fragen:
Die Angabe von 1.8 mm in der Patentschrift zählt nicht. Bindend ist der Erteilungsbeschluss.

Einspruch geht vor Beschränkung. Länger als 9 Monate sollte man nicht warten.
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Ich habe:

Anspruch 1 54(3): A4; 56: A5+A2
Anspruch 1+2 56: A5+A2
Anspruch 1+3 56: A5+A2+A3
Anspruch 4 Keramik 54(3): A6
Anspruch 4 KU 54(2): A4
Anspruch 4+5 Keramik 54(3): A6
Anspruch 4+5 KU 54(2): A4
Anspruch 4+6 56: A6+A5

Wichtig war noch, dass 54(3)-Dokumente für alle Vetragsstaaten Stand der Technik waren wegen dem Tag der Einreichung der Teilanmeldung, was unter EPÜ 2000 war.
 

MuskelDoc

Vielschreiber
Bei Anspruch 4 bzw. 5, Alternative KU, war ich mir nicht so ganz sicher, ob es um mangelnde Neuheit oder mangelnde eT ging. Aber die Tatsache, dass einfach in den anderen Dokumenten sehr viel zu den Effekten eines eingeschränkten Bereichs für die Porengrösse stand, hat mich dann eher zu einem Angriff wegen mangelnder eT verleitet.
 

MuskelDoc

Vielschreiber
Meine Meinung nach konnte man nicht einfach sagen, dass der Bereich von 0.1 bis 20 µm aus A4 neuheitsschädlich für den Bereich von 1 bis 3 µm im Streitpatent war, da er eng gegenüber dem grösseren Bereich ist und auch die Eckpunkte einigermaßen weit von denen des weiten Bereichs liegen. Daher habe ich dann argumentiert, dass es keine Auswahlerfindung ist, da ein enger Bereich im zweiten Dokument offenbart ist, und zu dem Effekt führt, dass die Sprühreichweite grösser ist, ergo es gibt also keinen überraschenden oder verbesserten technischen Effekt.
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Ist ein Argument. Allerdings ist 0.1 auch nicht soweit von 1 weg......

Wenn es nur diese beiden Angriffe sind, dann hast Du oder ich dennoch 70 Punkte ;-)

Was haben die anderen so gemacht?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ich habe gegen Anspr. 1 und 2 noch A2 als neuheitsschädlich gesehen, wobei die Poren das Förderrohr bilden (gleiche Funktion --> Transport von flüssigem Medium zum Expansionsraum)
 

a friend of the earth

SILBER - Mitglied
wie tragisch ist es wohl wenn man A4 plus Keramik mit dem Fachmann abgebügelt hat, weil man die Rergelung mit der Teilanmeldung nicht wusste ? die 5+4 Keramik und 6 entsprechend unter bezugnahme auf 4 keramik??
 

pat_book

BRONZE - Mitglied
Ich habe dieselben Angriffe wie Muskel-Doc, aber der Neuheitsangriff mit A4 gegen Anspruch 1 fehlt mir.

Wie viele Punkte werden hierfür abgezogen?

Die Rechtsfragen habe ich genauso.

R. 93(2) sagt, dass der Einspruch Vorrang hat.

Rechtsauskunft 17/90 sagt, dass das Druckexemplar entscheidend ist, die veröffentlichte Patentschrift ist unbeachtlich.
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Also die Meinung von Patentanwalt teile ich nicht. Letztendlich geht es ja darum, Punkte zu sammeln.

Ich meine, dass ein fehlender Neuheitsangriff nicht direkt 50 Punkte kostet, sondern "nur" etwa 10-15. (Es sind 100 Punkte zu vergeben, minus 10 für die Rechtsfragen = 90 durch Anzahl der Angriffe (9 Stk) = 10 Punkte pro Angriff, dann noch ein bisschen rauf oder runter je nach Komplexität = 5-15 Punkte pro Angriff)

Ich denke, dass die Chancen nach wie vor da sind, den C-Teil zu bestehen, wenn man einen Angriff nicht hat.
 

Rex

*** KT-HERO ***
Tiger-Pat-Ente schrieb:
Ich denke, dass die Chancen nach wie vor da sind, den C-Teil zu bestehen, wenn man einen Angriff nicht hat.
Rechnerisch ja, aber die Ergebnisse werden ja bekanntlich extrem streng bewertet. Wenn so ein wichtiger Angriff gleich am Anfang fehlt, stimuliert das sofort den Killerinstinkt des Prüfers und der Kandidat wird gnadenlos abgeschossen. Ich spreche aus Erfahrung.
 
oje - war wohl total auf dem Holzweg...habe für meine Art. 56 Angriffe auf die Ansprüche 1, 2 und 3 den in A1 offenbarten Stand der Technik als nächstliegenden Stand der Technik angenommen....

sonst noch jemand?
 

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Hallo C-Teil-Schreiber,

ich hab auch in A1 genannten St.d.T. genommen, d.h. knapp daneben. Aber zumindest ist der ja sehr ähnlich dem St.d.T in A5 gewesen, bis auf Kunststoff. Man konnte somit "ähnliche" Problem/Solution-Angriffe machen. Ich hoffe mal, dass es trotzdem Punkte gibt.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

ich hab nicht mitgeschrieben, wundere mich jedoch bezgl. der Sprachfassungen der Aufgabenstellungen.

Früher war es beim C-Teil immer so, dass jede Entgegenhaltung in zwei der drei Amtssprachen verfügbar war. Dabei wurde darauf geachtet, dass jeder Teilnehmer wenigstens eine Entgegenhaltung in einer Sprache berücksichtigen musste, die nicht seiner Muttersprache bzw. der von ihm gewählten Amtssprache (DE, EN, FR) entsprach.

Bei den im Internet abrufbaren Aufgaben des C-Teils 2010 sehe ich nun, dass jede Sprachenfassung alle Entgegenhaltungen und das Streitpatent in der jeweiligen Sprache enthalten.

War dies wirklich so?
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
kurze Antwort: ja
Interessant. Die Notwendigkeit, wenigstens ein Dokument in einer Fremdsprache heranziehen zu müssen, wurde besonders stark in GB und FR kritisiert. Nach einigen Kommentaren zu urteilen war es da offenbar teilweise sogar Praxis, das Dokument erst komplett in die eigene Sprache zu übersetzen.

Dass man da Handlungsbedarf gesehen hat, erstaunt mich aber. Dadurch wird die zwangsläufige Ungleichbehandlung von Muttersprachlern einer der EPA-Amtssprachen und von Kandidaten aus Ländern, in denen keine EPA-Amtssprache gesprochen wird, meiner Meinung nach noch größer und GB und FR hatten ohnehin die besseren Erfolgsquoten im Vergleich zu DE.

Naja, jetzt können wir "alten Hasen" wenigstens behaupten, dass das früher ja alles viiiiel schwieriger war... ;)
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Es gibt ja beliebig viele Drücker und Dreher, um so eine Prüfung schwierig genug zu gestalten. (Anmeldetag der Teilanmeldung am 14.12.2007 etc.)

Ich denke nicht, dass die Leute, welche nicht DE/FR/EN als Muttersprache haben, benachteiligter sind als vorher.

Im Gegenteil: Wenn ein Grieche oder Schwede SdT in DE bzw. FR analysieren muss, ist er wohl eher benachteiligt, als wenn alles in EN vorliegt.
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
grond schrieb:
Naja, jetzt können wir "alten Hasen" wenigstens behaupten, dass das früher ja alles viiiiel schwieriger war... ;)
das sowieso. die bestehensgrenze ist doch faktisch eh auf 45 punkte gefallen (ausgleichen bis ultimo), oder sehe ich da was falsch?
 
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