EPÜ-Direkt

tarzanboy

Schreiber
ich frage mich derzeit, ob es denn überhaupt sinnvoll ist, das EPÜ-Direkt mit sämtlichen "älteren, relevanten"Entscheidungen zu ergänzen. Selbstverständlich ist die Kenntnis von sämtlichen (G)-Entscheiden und Weiteren vorteilhaft, das will ich nicht bestreiten.

Ich vermute jedoch, dass die EQE2008 mehr auf die Kenntnis der Rili, Übergangsbestimmungen und des EPC2k abzielen wird, als auf spezielle in den Amtsblättern genannte Entscheidungen, insbesondere vor dem Hintergrund des folgenden Links:

http://documents.epo.org/projects/babylon/eponet.nsf/0/99C32A3E50BB02A5C125729C005C55C3/$File/announcement_exam_board_2008.pdf

(Dies schließt natürlich nicht aus, dass auch sämtliche Entscheidungen der vergangen Jahre abgefragt werden)

Die Verweise auf die neuen Rilis (wie bei Kley) halte ich daher für sehr sinnvoll und werde diese Ergänzung auch vornehmen, soweit erforderlich!

grüße
tb
 

super

Schreiber
als resitter und als epü'ler 1973 finde ich das EPÜ-Direkt hervorragend, um in die neue Nummerierung zurecht zufinden.

Weder Kley noch 2K-Skript haben eine Gegenüberstellung von alt zu neu. Sehr gut gelungen sind die farblichen Hervorhebungen.
ich frage mich derzeit, ob es denn überhaupt sinnvoll ist, das EPÜ-Direkt mit sämtlichen "älteren, relevanten"Entscheidungen zu ergänzen. Selbstverständlich ist die Kenntnis von sämtlichen (G)-Entscheiden und Weiteren vorteilhaft, das will ich nicht bestreiten.
Macht auch keinen Sinn, denn die Rechtssprechung der Beschwerdekammer 5. Auflage ist recht aktuell und füllt diese Lücke ohne grossen Aufwand aus. Besser ist es alte Klausuren zu schreiben, anstatt grossartig Entscheidungen einzuarbeiten.

http://documents.epo.org/projects/babylon/eponet.nsf/0/F7944E5E0AD5958DC12572BC004B2CB6/$File/clr_2006_de.pdf

Ausserdem günstiger,
hatte mir den Singer, Stauder 4.Auflage für 168 Euro gekauft und
wahnsinnig geärgert, man glaubt es kaum immer noch der alte EPÜ-1973 Text.
Exzellent finde ich die direkte Einbindung der Durchführungsvorschriften und des nationalen Rechts, die ich so noch nirgends gesehen habe.
dem kann ich nur zustimmen.

Loseblattsammlung vermisse ich nicht, finde die Möglichkeit des Umklappens viel praktischer. Im Übrigen post-it Zettel tuns auch.
Bislang habe ich noch nicht einen Zettel gebraucht. (wer weiss...)

Nachdem Motto viel hilft viel, also 5 Bücher oder mehr in die Prüfung zu nehmen, dies halte ich persönlich nicht für sinnvoll.
(Manche kommen gar mit zwei vollen Koffer in die Prüfung)

Meiner Ansicht nach absolut ausreichend für die Prüfung:

EPÜ-Direkt + 5.Auflage Rechtsprechung der Beschwerdekammer
 

DER_AUTOR

BRONZE - Mitglied
Einige Buchhandlungen haben für das "EPÜ-Direkt"
mehr als 119,-- Euro (inkl MwSt und exkl. Porto) verlangt.

Auch für dieses Buch gilt das Preisbindungsgesetz.

"EPÜ-Direkt" kostet 119,-- Euro und nicht mehr.

Somit darf eine Buchhandlung auch nicht mehr verlangen.
Porto darf zusätzlich berechnet werden, ist allerdings in
der Branche ab einem Waren von über 100 Euro unüblich.


MfG
Der Verleger
 

dado

Schreiber
Hi,

Anbei mein Kommentar zum EPÜ-Direkt.

Hatte die Möglichkeit das EPÜ-Direkt bei Preprepkurs zu sehen und habe es gleich bestellt. 2 Tage drauf hatte ich dann mein Exemplar.
Mittlerweile habe ich einige Wochen lang damit gearbeitet.
Anbei folgende Anmerkungen dazu:

1) Alle Änderungen von EPC1973 auf EPC2000 sind farblich und übersichtlich dargestellt.

2) Die Übergangsvorschriften sind direkt neben den betroffenen Artikeln und Regeln wiedergegeben.

3) Ferner beinhaltet das Buch jeweils eigene Abschnitte über: die Artikel, Regeln, eine sehr gut gemachte Gebührenordnung (siehe auch seine Internetseite um eine Vorstellung davon zu bekommen), Vorschriften über das laufende Konto und die Vorschriften über das Abbuchungsverfahren

4)Die neuen Durchführungsvorschriften sind komplett eingearbeitet (Sonderausgabe 3) und aufbereitet.

5) Klasse Tabellen zum nationalen Recht (alle relevanten Informationen aus dem nationalen Recht werden hier in einigen sehr übersichtlichen Tabellen komprimiert)

6) Verweise auf die Regeln und Artikel sind vorhanden

7) Leider nur wenige Entscheidungen, kaum Verweise auf die Richtlinien.

Dennoch bin ich begeistert, da die Farben ein absolutes Plus sind. Sehr übersichtlich. Insgesamt eine sehr gute Gesetzestextsammlung. Meine Wahl für die Prüfungsvorbereitung.

Gruss
Dado
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Jetzt haben die doch noch kurz vor Ultimo die GebO geändert:
http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/decisions/archive/25101007_de.html

Ich hoffe, DER_AUTOR stellt neue Seiten zum Selberausdrucken zur Verfügung, damit man die Stellen im EPÜ-Direkt zumindest für die EQE überkleben kann. Bei den 550 € kann man es zwar auch selber mit der Hand machen. Aber bei komplett geänderten Artikeln kommt es hier schon auf die richtige Farbe und Schriftgröße an.
 

DER_AUTOR

BRONZE - Mitglied
Jetzt haben die doch noch kurz vor Ultimo die GebO geändert:
http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/decisions/archive/25101007_de.html

Ich hoffe, DER_AUTOR stellt neue Seiten zum Selberausdrucken zur Verfügung, damit man die Stellen im EPÜ-Direkt zumindest für die EQE überkleben kann. Bei den 550 € kann man es zwar auch selber mit der Hand machen. Aber bei komplett geänderten Artikeln kommt es hier schon auf die richtige Farbe und Schriftgröße an.
@Lysios

vielen Dank für ihre Anregung, die ich sehr ernsthaft in Erwägung
zog. Dies ging sogar soweit, dass der Ausdruck auf entsprechende
Druckeretiketten im Format 61x191mm (also 4 Etiketten auf einer
DIN A4 Seite) passend formatiert wurden. Zur meiner Enttäuschung
gibt es solche Etiketten nur im Fachhandel (mit
Gewerbeschein bzw. Freiberufler). Ferner kosten solche Etiketten
15-20 Euro pro Packung mit 300 Etiketten. Sie würden lediglich einen
einzigen Bogen mit 4 Etiketten benötigen.

Darüber hinaus arbeite ich bereits jetzt schon an die Fertigstellung
des nächsten Werks im September 2008, Einarbeitung weiterer
Schematas, Entscheidungen, Index ... , so dass ihre
scheinbar einfache Lösung pdf-Seiten ins Netz zustellen am
emensen Aufwand scheitert. Ich müsste dabei an zwei
verschiedenen Versionen arbeiten - die Ausgabe 2007
und Ausgabe 2008. Klingt paradox ist aber tatsächlich so.

zu BdV v 25.10.07 "Änderung der GebO"
Nr.1: A2Nr13........................iK 13.12.07
Dort wurde lediglich der Verweis auf "R49.6 d)i) PCT" aufgenommen.

Nr.4: A13GebO nF........................iK 13.12.07
  • A13GebO aF war redundant und ist bereits in R97(2) EPÜ 2000 wiedergeben.
  • A13GebO nF führt die Verjährung von ausstehenden Beträgen ein.
Verjährungsfrist 4 Jahre.

Nr.2: A5(1)nF + A7(1) und A7(3)nF........................iK 01.04.08
Die Zahlungsmöglichkeit
  • per Scheck oder
  • Überweisung/Einzahlung auf ein Postscheckkonto
wird ganz gestrichen.

Zu beachten ist, dass der Präsident diese Möglichkeiten über A5(2)GebO einführen könnte.

Die Änderungen zu den A5 und A7 GebO sind für die eqe-Prüfung 2008 nicht relevant, da
diese Änderung erst am 1. April 2008 in Kraft treten.

MfG
Der Autor
 

Lysios

*** KT-HERO ***
@DER_AUTOR

Vielen Dank für die Bemühungen.

Aber zumindest die Seite mit Art. 13 GebO könnte man sich doch selber als Preview der Ausgabe 2008 ausdrucken, zurechtschneiden und z.B. mit einem Pritt Refill Roller einkleben?

Eine solche Verjährung sieht nach einer schönen Prüfungsfrage aus.
 

blind

Schreiber
@Lysios

Kennst du das Geheimnis von der
kleinsten Schreibmaschine der Welt?

- der Bleistift -

Die Änderungen sind nicht derartigen, dass man Sie nicht
mit dem obigen Hilfsmittel einpflegen könnte. Ich brauchte
dafür lediglich 10min...
 

DER_AUTOR

BRONZE - Mitglied
Die neue Verfahrensordnung der Beschwerdekammer hat sich wie folgt geändert:

  • A1(1)aF = A1(1)nF, wobei "R10(4)aF" durch "R12(4)EPÜ" und "Plan" durch "Geschäftsverteilungsplan" ersetzt wurden.
  • A1(2)aF= komplett durch die neue Formulierung des A1(2)nF ersetzt. Damit ist festgelegt, dass der Vorsitzende einer BK ausdrücklich die Befugnis hat, die Zusammensetzung seiner BK zu bestimmen.
  • A2(1)aF=A2(1)nF, wobei "sind" durch "Verhinderungsgründe, wie" ersetzt wurde.
  • A2(3)aF=A2(3)nF, wobei "unter gebührender Berücksichtigung" durch "nach Maßgabe" ersetzt wurde.
Nummerierung hat sich ab A3a aF geändert. Die Artikel wurde einfach durchnummeriert von
A3a aF=A4nF
bis
A19aF =A24nF, um die Artikel mit Kleinbuchstaben loszuwerden.

Weitere Änderung:
  • --- aF = A5(2) nF, neu eingeführt.Damit verschieben sich die folgenden Absätze um eins nach unten.
  • A4(5)aF = A5(6)nF, wobei nach "Ist der Berichterstatter" der Wortlaut "oder der Mitberichterstatter" eingefügt wurde.
  • A10c aF=A14 nF, wobei "A10a" durch "A12" und "A10b" durch "A13" ersetzt wurde.
  • A11(2)aF=A15(2)nF, wobei ab und inkl. "und in Kopie den anderen Beteiligten ..." bis zum Ende des Absatzes gestrichen wurde.
  • A11a(1)a)= A16(1)a)nF, wobei "A10a" durch "A13" und "A10a(1)" durch "A12(1)" ersetzt wurde.
  • A13aF=A19(1)nF
  • A14(1)aF=A19(2)nF, mit neuen Wortlaut.
  • A14(2)aF=A19(3)nF, mit redaktionellen Änderungen.
  • A19aF=A24nF: VO-BK tritt am 13.12.2007 in Kraft.
Überschriften von
  • A1nF lautet wie folgt: Geschäftsverteilungsplan und Besetzung
  • A19nF lautet wie folgt: Beratung und Abstimmung.
Die Bezugnahmen auf die neuen Artikel wurden ebenfalls geändert,
doch dies war bereits im EPÜ-Direkt berücksichtigt worden.

Fazit:
  • Neue Nummerierung der Artikel
  • einige wenige redaktionelle Änderungen
  • Materiell-rechtlich: Verstärkung der Rolle des Mitberichterstatters
MfG

Der Autor
 

DER_AUTOR

BRONZE - Mitglied
Einführungen einer neuen Web-Site:

  • Bestellung von Newsletters sind nun möglich.
  • Neben Fax und E-Mail kann Online bestellt werden. Damit kann man die Möglichkeit den Status der Lieferung und die Zahlung prüfen.
  • Die Site wurde komplett überarbeitet und ist insgesamt übersichlicher geworden.
www.epc-2000.de

Viel Spass beim Erkunden.

MfG

Der Autor
 

rocca

Schreiber
Ich weiß nicht, ob Kritik an dieser Stelle gerne gesehen wird - zumal der Autor des EPÜ-Direkt ja offenbar diese Plattform sponsert - aber ich selber habe mir das EPÜ-Direkt zur Prüfungsvorbereitung auf die diesjährige EQE gekauft und mußte leider schnell feststellen, daß ich persönlich mit dem Werk nicht sehr viel anfangen konnte.

Ich habe zwar die Prüfung als Firstsitter bestanden, aber das hatte ich vielmehr dem Kley zu verdanken, insbesondere, was den DI-Teil betrifft. (Für A und B braucht man des Weiteren keine Literatur und für C gibt es das C-Book.)

Für die EQE ist ein Gegenüberstellen von alten und neuen Vorschriften (EPÜ-Direkt) aus meiner Sicht nicht so hilfreich, wie eine fundierte Zusammenstellung von Entscheidungen (Kley).

P.S. Das EPÜ-Direkt würde ich übrigens an Interessierte gebraucht aber nahezu unbenutzt (1. Auflage) für 40€ (inkl. Versandkosten) verkaufen.
 

Redakteur

Administrator
Teammitglied
rocca schrieb:
Ich weiß nicht, ob Kritik an dieser Stelle gerne gesehen wird - zumal der Autor des EPÜ-Direkt ja offenbar diese Plattform sponsert ....


Lieber "rocca",

selbstverständlich ist Kritik, wenn diese - wie in diesem Fall - nachvollziehbar und fundiert vorgetragen wird, zulässig und gewünscht, selbst wenn es sich bei dem Autor des kritisierten Werkes um einen Sponsor des Kandidatentreffs handelt.

Ich gebe jedoch allen Lesern zu bedenken, dass die Beiträge anonym von unseren Mitgliedern eingebracht werden, so dass es sich  bei dem Kritikschreiber grundsätzlich auch um den Verfasser eines Konkurrenzprodukts handeln könnte, was ich im vorliegenden Fall jedoch ausdrücklich nicht unterstellen möchte.

Kritische Stimmen sind und bleiben in unserem Forum erwünscht!

Gruß

Dieter Gröbel
(Redakteur)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo rocca,

ich habe sowohl den Kley als auch das EPÜ Direkt benutzt. Ich finde beide Werke decken ganz unterschiedliche Dinge ab. Zum einen ist der Kley auf Entscheidungen gerichtet, wo hingegen das EPÜ-Direkt unterschiedlichste Dokumente (z. B. Gebührenordnung, Verfahrensordnungen der BKs) zusammen trägt.

Ich finde beide Werke hervorragend gemacht und sinnvoll. Am liebsten wäre mir ein Zusammenschluss von Kley und EPÜ Direkt.

Daher ist meine Empfehlung an jeden beide Werke zu verwenden (wennn dies finanziell darstellbar ist).

LG
Alex


PS: Ich habe weder mit Kley noch mit EPÜ Direkt etwas zu tun (ausser, dass ich Kunde bin)
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Daher ist meine Empfehlung an jeden beide Werke zu verwenden (wennn dies finanziell darstellbar ist).
So habe ich es auch gemacht. Vor allem im D-Teil war für mich EPÜ-Direkt die erste Quelle, weil für mich der extrem schnelle Zugriff auf Artikel und Regeln wichtig war. Kley habe ich dann als Sekundärquelle insbesondere für die Rechtsprechung verwendet.

Allerdings habe ich mir das EPÜ-Direkt noch selbst massiv angereichtert, insbesondere mit Verweisen auf Regeln, Artikel, RiLis etc (vor allem per Hand). Das liess sich wesentlich besser als beim Kley machen. Insbesondere beim Durcharbeiten der Deltapatents-Bücher habe ich gemerkt, auf welche Informationen ich gang schnellen Zugriff benötige.

Für mich war das das richtige Rezept, denn ich habe bestanden. Andere müssen selbst herausfinden, ob dies für sie geeignet ist. EPÜ-Direkt ist vor allem für diejennigen hilfreich, die sehr visuell beim Zugriff auf Informationen arbeiten.
 

candid art

Vielschreiber
Gibt es eigentlich noch eine andere Möglichkeit, an die 2. Ausgabe heranzukommen, als über die mfh-Verlagswebseite? Dort kann man nämlich scheinbar nur mit paypal zahlen... Ich muss doch hierfür nicht gleich paypal-Mitglied werden, oder?
 
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