EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

ist eigentlich die T 1026/98 immer noch ungeklärt:

Der Großen Beschwerdekammer werden nach Artikel 112 (1) a) EPÜ folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:

1. Kann nach Rücknahme der einzigen Beschwerde das Verfahren mit einem während des Beschwerdeverfahrens Beigetretenen fortgesetzt werden?


oder habe ich eine hierauf ergangene GBK-Entscheidung übersehen?

Konkret geht es um eine europäische Einspruchsbeschwerde, bei der dem Mandanten jedoch das Geld auszugehen droht. Gleichzeitig hat aber eine potente Partei bereits den Beitritt erklärt.

Kann nun die Beschwerde (oder der Einspruch?) zurückgezogen werden, und das Beschwerdeverfahren wird mit der beigetretenen Partei dennoch fortgesetzt?

Danke schonmal für Tipps,

Marc.
 
M

MynonA

Guest

Horst

*** KT-HERO ***
Re: EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

Upsi, vielen Dank für die Korrektur! Da kann ich gleich mal mein Skript ändern! Warum findet man die Entscheidung über die Suche in den Entscheidungen auf der EPO-Seite denn nicht?

Und warum wird sie unter "pending" aufgeführt? (Obwohl sie dort wiederum nicht als pending aufgeführt wird, wer lesen kann ist klar im Vorteil!, schon gut)
 

Horst

*** KT-HERO ***
Re: EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

Ah, die eine ist G 03/04, die andere G 04/03. Vorsicht Fehlerkobold. Zeit für das Wochenende...
 
G

GAST_DELETE

Guest
Re: EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

Marc N. Zeichen schrieb:
Konkret geht es um eine europäische Einspruchsbeschwerde, bei der dem Mandanten jedoch das Geld auszugehen droht. Gleichzeitig hat aber eine potente Partei bereits den Beitritt erklärt.

Kann nun die Beschwerde (oder der Einspruch?) zurückgezogen werden, und das Beschwerdeverfahren wird mit der beigetretenen Partei dennoch fortgesetzt?
Kleine Frage, off topic: Warum willst Du den Einspruch oder die Beschwerde zurücknehmen? Die kostenlose Alternative heisst "gar nichts machen". Vorteil: Du bleibst am Verfahren beteiligt, bekommst also alle Schriftsätze, und kannst notfalls nochmal eingreifen, wenn Du wieder zu Geld gekommen bist.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Re: EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

Hm, da könntest du recht haben. Nennenswerte Kosten dürften dabei eigentlich nicht entstehen...
 
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