EPA- Vertreter Partnerschaft

G

Gunk

Guest
Gast schrieb:
Diese Diskussion bzgl. des Attorney Client Privileges ist sowieso bald hinfällig, da im EPÜ 2000 selbiges für EPAs bis spätestens Ende nächsten Jahres eingeführt wird:

Siehe Regel 101a und Artikel 134a:
http://www.european-patent-office.org/epo/dipl_conf/pdf/03_ins3_003_073.pdf
http://www.european-patent-office.org/epo/dipl_conf/pdf/03_ins3_74_158.pdf
Wobei sich diese Vorschriften dem Wortlaut nach nur auf Verfahren vor dem EPA beziehen, nicht jedoch auf ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht.

Ich stimme zwar zu, dass so ein Fall evtl. vor dem BVerfG landen würde, aber: vor Gericht und auf hoher See..., d.h. basierend auf einer Prognose des Ausgangs eines Gerichtsverfahrens würde ich nicht unbedingt eine Partnerschaft eingehen...

Es wäre jedoch imho sinnvoll, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen, welche zum einen einem EPA expilizit Rechtsberatung bezüglich Verfahren vor dem europäischen Patentamt gestatten und zum anderen auch Verschwiegenheitspflicht und -recht und Sozietätsfähigkeit entsprechend regeln.
 
A

Aussageverweigerungsberechtigter

Guest
Keine Angst, gast partner, der Richter tut dem Europäischen Patentvertreter nichts. Der kann sich ja immer noch völlig wahrheitsgemäß auf ZPO § 384 Nr. 1 berufen ;-) ........ naja, der EPA wird schon noch was Besseres finden, etwa ZPO § 384 Nr. 2 iVm mit den Disziplinarvorschriften des epi, oder er nimmt die ganz allgemeine Formulierung aus ZPO § 383 Nr. 6 "durch ihre Natur".

Deswegen auch meine Formulierung "theoretisch könnte".

Es ist aber ebenso klar, dass es eben gerade keine "gesetzliche Vorschrift" gibt, aufgrund der "eine Geheimhaltung ... geboten ist". Die PAO gilt ebenso wie die BRAO per definitionem nicht für EPAs (die zahlen ja auch keinen PAK-Kammerbeitrag) und die epi - Diszis sind imho keine gesetzliche Vorschrift.

Eine Aufnahme in die Liste der für Patentanwälte partnerschafts (oder -sozietäts) fähigen Berufe würde daran gar nichts ändern können. Es bliebe dann immer noch die rechtliche Ungleichstellung, wegen der in viel relevanteren Zahlen übrigens auch die RAs nicht mit Diplomjuristen (soweit nicht außerdem RA), BWLern etc sozietätsfähig sind. Da wird die gleiche Begründung aus meinem vorherigen Posting genommen. Natürlich hängt eine Gesetzesänderung (und damit Aufnahme u.a. auch der EPAs in die Liste) an der Regelung für die RAs und ihre Nachbarberufe, und nicht an den vielleicht 50 EPAs, die nicht außerdem PAs sind oder gerade werden wollen und auch nicht in der Industrie tätig sind.

Also müssen "Ursache und Wirkung" schon in der Reihenfolge aus o.a. Posting bleiben.
 
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