Fip
*** KT-HERO ***
Folgender Fall:
EPA Anmeldung eingereicht, Teilrecherchenbericht erhalten, neue Regel 64 (1) und 137 (5) anwendbar (siehe die Links weiter unten).
Im Teilrecherchebericht meint der Prüfer, der einzige unabhängige Anspruch 1 sei nicht neu. Die darauf rückbezogenen Unteransprüche beträfen in Summe 5 (!) weitere Erfindungen, die über die recherchierte Erfindungen hinausgehen. Wir werden aufgefordert, 5 weitere Recherchegebühren (insgesamt € 5.525,-) zu zahlen.
Ich bin der Meinung, dass die in Anspruch 1 beanspruchte Erfindung neu und erfinderisch ist (letzteres ist aber "eng"). Außerdem bin ich der Meinung, dass der Prüfer die Uneinheitlichkeit willkürlich herbeiredet, um Gebühren zu schinden.
Was mache ich jetzt, wenn ich mir nicht wegen R. 137 (5) die Möglichkeit abschneiden will, später doch noch auf einen Unteranspruch zurückzugreifen. Wenn ich nicht zahle, dann läuft die Frist nach R. 64 (1) ab. Wenn ich zahle, dann muss ich hinterher mein Geld zurückverlangen.
Es kann doch nicht sein, dass das EPA das Geld verlangt bzw. ich "vorsorglich" zahlen muss, obwohl die Frage der Einheitlichkeit strittig ist und ich den ursprünglich eingereichten Anspruch 1 versuchen will, zu halten. Andernfalls verliere ich die Chance, mich später doch noch auf einen Unteranspruch zurückzuziehen.
Habt Ihr mit den neuen Regeln schon Erfahrungen gemacht und wenn ja, wie geht Ihr damit um?
R. 64: http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/d/r64.html
R. 137: http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/d/r137.html
EPA Anmeldung eingereicht, Teilrecherchenbericht erhalten, neue Regel 64 (1) und 137 (5) anwendbar (siehe die Links weiter unten).
Im Teilrecherchebericht meint der Prüfer, der einzige unabhängige Anspruch 1 sei nicht neu. Die darauf rückbezogenen Unteransprüche beträfen in Summe 5 (!) weitere Erfindungen, die über die recherchierte Erfindungen hinausgehen. Wir werden aufgefordert, 5 weitere Recherchegebühren (insgesamt € 5.525,-) zu zahlen.
Ich bin der Meinung, dass die in Anspruch 1 beanspruchte Erfindung neu und erfinderisch ist (letzteres ist aber "eng"). Außerdem bin ich der Meinung, dass der Prüfer die Uneinheitlichkeit willkürlich herbeiredet, um Gebühren zu schinden.
Was mache ich jetzt, wenn ich mir nicht wegen R. 137 (5) die Möglichkeit abschneiden will, später doch noch auf einen Unteranspruch zurückzugreifen. Wenn ich nicht zahle, dann läuft die Frist nach R. 64 (1) ab. Wenn ich zahle, dann muss ich hinterher mein Geld zurückverlangen.
Es kann doch nicht sein, dass das EPA das Geld verlangt bzw. ich "vorsorglich" zahlen muss, obwohl die Frage der Einheitlichkeit strittig ist und ich den ursprünglich eingereichten Anspruch 1 versuchen will, zu halten. Andernfalls verliere ich die Chance, mich später doch noch auf einen Unteranspruch zurückzuziehen.
Habt Ihr mit den neuen Regeln schon Erfahrungen gemacht und wenn ja, wie geht Ihr damit um?
R. 64: http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/d/r64.html
R. 137: http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/d/r137.html