EPÜ EPA Gebührenzahlung durch PAFA

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ich gehe davon aus, dass eine Gebührenzahlung für Jahresgebühren, Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren etc. vom laufenden Konto, auch durch eine angestellte PaFa erfolgen darf, sofern diese bevollmächtigt ist.

Seht Ihr das anders?

LG
Alex
 

Karl

*** KT-HERO ***
Ich dachte immer Zahlen darf jeder, unabhängig von irgendwelchen bevollmächtigungen... naja ich werds zur Sicherheit nochmal nachschlagen.
 

Karl

*** KT-HERO ***
Zitat aus der Vertretersuche der EPA-Homepage:

"Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in einem EPÜ-Vertragsstaat können alle Verfahrenshandlungen vor dem EPA selbst vornehmen und sind nicht verpflichtet, sich vertreten zu lassen. Alle übrigen Anmelder müssen sich außer bei der Einreichung von Anmeldungen und der Zahlung von Gebühren durch einen zugelassenen Vertreter (Artikel 134 (1) EPÜ) oder einen Rechtsanwalt (Artikel 134 (8) EPÜ) vertreten lassen. Eine Bevollmächtigung eines Zusammenschlusses von zugelassenen Vertretern ist unter den Voraussetzungen der Regel 152 (11) EPÜ möglich. "
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Dafür vielen Dank! Ich habe jetzt nochmal die Regelungen des laufenden Kontos angeschaut. Mir ist nicht klar, ob ich einer Angestellen eine Vollmacht erteilen darf, die auch wirksam ist.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Ich habe jetzt nochmal die Regelungen des laufenden Kontos angeschaut. Mir ist nicht klar, ob ich einer Angestellen eine Vollmacht erteilen darf, die auch wirksam ist.
Nach Anhang B zu den VLK Vorschriften über die Online-Gebührenzahlung (OJ Special Edition 4, 2014) kann eine Angestellte die Online-Gebührenzahlung nutzen, wenn sie über das Konto verfügungsberechtigt ist. Wenn eine entsprechende Verfügungsberechtigung erteilt wird, sollte die Zahlung also möglich sein.


Aus meiner Praxis wüsste ich nicht, dass das EPA je die Vorlage einer Vollmacht angefordert hat, mit der die Berechtigung einer Angestellten nachgewiesen wird. Bislang haben derartige Zahlungen bei uns immer problemlos funktioniert.
 
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