Kandidat1985
Vielschreiber
Hallo zusammen,
die Erschöpfung beschreibt den Zustand, dass die Wirkungen eines EP-Patent erlöschen, sobald das Produkt, das mit dem EP-Patent geschützt ist, in einem EWR-Raum vom Patentinhaber oder mit seiner Billigung in Verkehr gebracht wurde.
Gilt dieses Erschöpfungsprinzip von EP-Patenten auch international? Zum Beispiel wurde das Produkt, auf das ein EP-Patent besteht, in China vom EP-Patentinhaber auf den Markt gebracht. Ist dieses Produkt nun erschöpft und kann nach Europa importiert werden?
Mit besten Grüssen,
Kandidat1985
die Erschöpfung beschreibt den Zustand, dass die Wirkungen eines EP-Patent erlöschen, sobald das Produkt, das mit dem EP-Patent geschützt ist, in einem EWR-Raum vom Patentinhaber oder mit seiner Billigung in Verkehr gebracht wurde.
Gilt dieses Erschöpfungsprinzip von EP-Patenten auch international? Zum Beispiel wurde das Produkt, auf das ein EP-Patent besteht, in China vom EP-Patentinhaber auf den Markt gebracht. Ist dieses Produkt nun erschöpft und kann nach Europa importiert werden?
Mit besten Grüssen,
Kandidat1985

