EP: Internationale Erschöpfung?

Kandidat1985

Vielschreiber
Hallo zusammen,

die Erschöpfung beschreibt den Zustand, dass die Wirkungen eines EP-Patent erlöschen, sobald das Produkt, das mit dem EP-Patent geschützt ist, in einem EWR-Raum vom Patentinhaber oder mit seiner Billigung in Verkehr gebracht wurde.

Gilt dieses Erschöpfungsprinzip von EP-Patenten auch international? Zum Beispiel wurde das Produkt, auf das ein EP-Patent besteht, in China vom EP-Patentinhaber auf den Markt gebracht. Ist dieses Produkt nun erschöpft und kann nach Europa importiert werden?

Mit besten Grüssen,
Kandidat1985
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo,

in dem konkreten Fall (bestehendes Europäisches Patent, Verkauf in China) tritt keine Erschöpfung des Patentrechts in Europa ein. Grundsätzlich müssen das die Nationen/Regionen individuell für sich festlegen. Mir ist spontan nur für Australien bekannt, dass dort eine internationale Erschöpfung bei Verkauf durch den Patentinhaber im Ausland eintritt.

Gruß

pak
 

Dr. Obvious

BRONZE - Mitglied
Unabhängig von der Erschöpfung sollte man aber auch vertragliche Pflichten beachten. Einige AGBs/Verträge sehen vor, dass erworbene Produkte nicht exportiert oder nicht in bestimmte Länder importiert werden dürfen. Daher selbst wenn Erschöpfung eintritt, heißt das nicht, dass man es darf. Und das sollte man bei seiner Beratung immer berücksichtigen.
 
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