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arbeitsloser
Guest
Meine 26 Monate sind ende dieses Monats vorbei und im Februar gehen ich ins Amtsjahr. In den zwei Montaten dazwischen möchte ich nicht weiter für meine Ausbildungskanzlei arbeiten (insbesondere nicht zu den Kandidatenbedingungen) sondern für die EPA-Prüfung lernen. Ich bin sicher nicht der einzige in dieser oder einer ähnlichen Situation.
Natürlich kommt einem da die Idee, dass man vielleicht für zwei Monate Arbeitslosengeld beziehen könnte. Das Problem ist nun, dass mein Chef auf einem Aufhebungsvertrag besteht, während ich der Meinug bin, dass es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, das nach Ablauf der 26 Monate (das Erreichen der Ausbildungsziele vorausgesetzt) mit der Anzeige des Endes der Ausbildung beim Amt endet.
Ein Aufhebungsvertrag zieht eine 12-wöchige Sperrfrist nach sich, so dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Der Anspruch würde dagegen bestehen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis, das mit einer Prüfung endet, handeln würde.
Daher möchte ich Euch mal nach Eurer Meinung fragen: Müsst Ihr das Arbeitsverhältnis (ggf. 3 Monate vor Beginn des Amtsjahrs, wenn man noch gar keinen Zulassungsbescheid hat) kündigen? kündigt Eurer Chef? Oder enthält der Arbeitsvertrag eine aufhebende Bedingung (erreichen des Ausbildungsziels, Zulassung zum Amtsjahr oder ähnliches). Oder ist das Arbeitsverhältnis mit der Ausbildung verknüpft?
P.S. auf moralische Belehrungen bzgl. Sozialschmarotzertums kann ich verzichten. Die Frage ist, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Natürlich kommt einem da die Idee, dass man vielleicht für zwei Monate Arbeitslosengeld beziehen könnte. Das Problem ist nun, dass mein Chef auf einem Aufhebungsvertrag besteht, während ich der Meinug bin, dass es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, das nach Ablauf der 26 Monate (das Erreichen der Ausbildungsziele vorausgesetzt) mit der Anzeige des Endes der Ausbildung beim Amt endet.
Ein Aufhebungsvertrag zieht eine 12-wöchige Sperrfrist nach sich, so dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Der Anspruch würde dagegen bestehen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis, das mit einer Prüfung endet, handeln würde.
Daher möchte ich Euch mal nach Eurer Meinung fragen: Müsst Ihr das Arbeitsverhältnis (ggf. 3 Monate vor Beginn des Amtsjahrs, wenn man noch gar keinen Zulassungsbescheid hat) kündigen? kündigt Eurer Chef? Oder enthält der Arbeitsvertrag eine aufhebende Bedingung (erreichen des Ausbildungsziels, Zulassung zum Amtsjahr oder ähnliches). Oder ist das Arbeitsverhältnis mit der Ausbildung verknüpft?
P.S. auf moralische Belehrungen bzgl. Sozialschmarotzertums kann ich verzichten. Die Frage ist, ob ein Anspruch besteht oder nicht.