Ende der Ausbildung beim PA

A

arbeitsloser

Guest
Meine 26 Monate sind ende dieses Monats vorbei und im Februar gehen ich ins Amtsjahr. In den zwei Montaten dazwischen möchte ich nicht weiter für meine Ausbildungskanzlei arbeiten (insbesondere nicht zu den Kandidatenbedingungen) sondern für die EPA-Prüfung lernen. Ich bin sicher nicht der einzige in dieser oder einer ähnlichen Situation.

Natürlich kommt einem da die Idee, dass man vielleicht für zwei Monate Arbeitslosengeld beziehen könnte. Das Problem ist nun, dass mein Chef auf einem Aufhebungsvertrag besteht, während ich der Meinug bin, dass es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, das nach Ablauf der 26 Monate (das Erreichen der Ausbildungsziele vorausgesetzt) mit der Anzeige des Endes der Ausbildung beim Amt endet.

Ein Aufhebungsvertrag zieht eine 12-wöchige Sperrfrist nach sich, so dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Der Anspruch würde dagegen bestehen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis, das mit einer Prüfung endet, handeln würde.

Daher möchte ich Euch mal nach Eurer Meinung fragen: Müsst Ihr das Arbeitsverhältnis (ggf. 3 Monate vor Beginn des Amtsjahrs, wenn man noch gar keinen Zulassungsbescheid hat) kündigen? kündigt Eurer Chef? Oder enthält der Arbeitsvertrag eine aufhebende Bedingung (erreichen des Ausbildungsziels, Zulassung zum Amtsjahr oder ähnliches). Oder ist das Arbeitsverhältnis mit der Ausbildung verknüpft?

P.S. auf moralische Belehrungen bzgl. Sozialschmarotzertums kann ich verzichten. Die Frage ist, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
 
K

Kand.

Guest
Ob Du es hören willst oder nicht:

Das ist Sozialschmarotzertum und asoziales Verhalten auf Kosten anderer! Ich sehe es nicht im geringsten ein, für Leute mit Deinen Ansichten Sozialbeiträge zu bezahlen. Für eine solche Mitnahmementalität habe ich nur Verachtung übrig.
 
S

Spießumdreher

Guest
Gegenfrage:

Heißt das, er hätte auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sein Chef ihn nach Ablauf der 26 Monate nicht für die zwei überbrückenden Monate weiterbeschäftigen würde?
 
K

Kand.

Guest
Die Frage sollte auch dann vielmehr lauten, warum er sich nicht nach einer anderen Kanzlei umsieht, für die er in dem genannten Zeitraum tätig sein könnte, falls ihn sein bisheriger Chef wirklich nicht weiterbeschäftigen will. Eine solche Kanzlei zu finden, für die man dann ggfs. auch im Amtsjahr tätig sein kann, sollte nicht allzu schwierig sein.

Aber hier ging es ja darum, daß jemand aus freien Stücken - wenn auch für einen kurzen Zeitraum - nicht arbeiten will und dafür zu unrecht Sozialleistungen beziehen möchte.
 
G

grond

Guest
Kand. schrieb:
Ob Du es hören willst oder nicht:

Das ist Sozialschmarotzertum und asoziales Verhalten auf Kosten anderer! Ich sehe es nicht im geringsten ein, für Leute mit Deinen Ansichten Sozialbeiträge zu bezahlen. Für eine solche Mitnahmementalität habe ich nur Verachtung übrig.
Dann verachte mich mal gleich mit. Ich werde Dir mal eine kleine Geschichte erzählen:

Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber gekündigt, weil ich meinen technischen Beruf nicht mehr ausüben wollte und eben die Patentanwaltslaufbahn anstreben wollte. Natürlich wusste ich, dass ich für die Kündigung drei Monate gesperrt würde, was ich auch für nachvollziehbar halte. Nicht jedoch das, was dann passierte. Zum einen hatte ich einen neuen Vertrag schon in der Tasche, allerdings eben erst mit Arbeitsbeginn sechs Monate nach meinem Beschäftigungsende. Trotzdem wurde ich zu irgendwelchen Bewerbungen um andere Stellen genötigt und wie ein Knasti auch noch verpflichtet, mich beim Amt abzumelden, falls ich mal nicht in der Stadt sein sollte (Urlaub z.B.). Auch noch halbwegs nachvollziehbar. Der Kragen ist mir dann aber wegen zweierlei Dingen geplatzt, die zeigen, dass das Arbeitslosengeldsystem jeden Empfänger als mutmaßlichen Sozialschmarotzer ansieht:

  • die vierzehn Tage vor meiner Kündigung inkraft getretene Regelung, derzufolge man seine zukünftige Arbeitslosigkeit unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden hat.
  • die Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Zu 1.: ich bin, da sich die Aufgabe meiner alten Arbeit und die Aufnahme meines Kandidatenausbildung mit einem Ortswechsel verband, zum Arbeitsamt und habe dort dargelegt, dass ich sowieso demnächst umziehen würde. Daraufhin wurde mir gesagt, dann solle ich doch mit der Arbeitslosmeldung warten, bis ich an meinem neuen Wohnort sei. Schade nur, dass für jeden verspäteten Tag 50 € vom Arbeitslosengeldanspruch gestrichen werden und sich dadurch meine Bezüge halbierten (maximaler Abzug pro Monat ist 50% des Anspruchs). Schade auch, dass die verbleibende Restschuld mir erhalten bleibt, bis ich das nächste Mal arbeitslos bin, dann darf ich weiter "abstottern". Schade vor allem, dass mir das keiner beim Amt gesagt hat, obwohl ich ja schon nachgefragt habe, ob das in Ordnung ist.

Zu 2.: ich bin nicht religiös und in keiner Kirche, trotzdem wurde mir bei der Berechnung meines Arbeitslosengeldes ein Kirchensteuerabschlag in Rechnung gestellt. Dieses Geld kommt freilich keiner Kirche zugute, sondern allein dem Staat, der einfach mal so annimmt, dass man früher ja auch schon Kirchensteuer gezahlt und deswegen einen entsprechend geringeren virtuellen Nettolohn gehabt habe. Diese Regelung sei in Ordnung, weil angeblich die Mehrheit der Deutschen Kirchensteuer zahlt.

Mein persönliches Fazit: ich habe einen fünfstelligen Betrag in diese Arbeitslosen"versicherung" gestopft und in fünf Monaten Arbeitslosigkeit gerade einmal knapp über 1000 € erhalten. Während dieser Zeit musste ich mich wie ein Steuerhinterzieher behandeln lassen und habe noch einige hundert € "Schulden" beim Arbeitsamt wegen der verspäteten Arbeitslosmeldung (obwohl ich schon einen neuen Vertrag in der Tasche hatte).

Ich werde auf jeden Fall Arbeitslosengeld beantragen, da mir der Staat auch nicht die Wahl lässt, dieses Geld selbst auf die Seite zu legen. Ich werde nach dem Ende meiner Kanzleizeit vorerst nicht arbeiten, weil ich mich auf die Hagen-Abschlussprüfung vorbereiten werde.

Auf Selbstenteignung durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, ohne diese Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn ich erwerbslos bin, stehe ich nicht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Finde ich alles von Seiten des Arbeitsamtes völlig gerechtfertigt und richtig so! Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, sondern sich lieber mit lernen beschäftigt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da er ja auch nicht arbeiten will. Wie wäre das denn, wenn ich arbeitslos bin und sage, einen Job möchte ich lieber nicht annehmen, da ich lieber 3 Monate Urlaub machen will??

Was die Kirchensteuer angeht - der AV-Betrag wird aus dem Bruttogehalt berechnet, wobei die Kirchensteuer keine Rolle spielt. Die Kirchensteuer wird nochmal extra aus der Lohnsteuer berechnet. Es spielt daher für den AV-Beitrag keine Rolle, ob man in der Kirche ist oder nicht. Warum solltest Du also mehr Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, wenn Du vorher auch nicht entsprechend mehr eingezahlt hast?

Und was die Kosten-Nutzen-Rechnung angeht - Merkmal einer Versicherung ist doch gerade, dass es nicht darum geht, wie viel man vorher eingezahlt hat! Dementsprechend müsste ich ja auch mit meinem Auto erstmal ein paar andere Autos anfahren, damit ich das in den letzten Jahren völlig nutzlos gezahlte Geld für die Haftpflichtversicherung rauskriege...
 
K

Kand.

Guest
Diese Mitnahmementalität ist genau das, was mich stört. Nach dem Motto: "Ich habe schließlich einbezahlt, also kann ich auch was zurückfordern - egal ob ich nun meinen Job verloren habe, selbst gekündigt habe, mal etwas lernen will, Urlaub machen will oder was sonst auch immer."

Basierend auf diesem Prinzip wird ein Sozialversicherungssystem niemals funktieren können. Im übrigen ist bezeichnend, daß das Wort "Verischerung" hervorgehoben wird, während das Wort "Sozial" wohl bedeutungslos zu sein scheint. Genau deshalb halte ich dies für ein asoziales Verhalten!
 
G

grond

Guest
Gast schrieb:
Finde ich alles von Seiten des Arbeitsamtes völlig gerechtfertigt
Die kleine kostspielige Falschberatung auch?


und richtig so! Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, sondern sich lieber mit lernen beschäftigt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da er ja auch nicht arbeiten will.
Klar, weiterbilden ist ja auch Diebstahl am Arbeiter. Welchen Job genau soll ich annehmen, während ich aufs das verpflichtende Amtsjahr mit 0 € Festgehalt warte? Wenn ich keinen moralischen Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Übergangszeit zwischen Kanzlei und Amtsjahr habe, warum zahle ich dann als Kandidat überhaupt AV-Beiträge?


Wie wäre das denn, wenn ich arbeitslos bin und sage, einen Job möchte ich lieber nicht annehmen, da ich lieber 3 Monate Urlaub machen will??
Wie wäre es, wenn der Staat seinem Bürger Selbstverantwortung und damit eine freie Lebensplanung einräumen würde und mir die Vorsorge für Arbeitslosigkeit selbst überlässt? Wenn ich keine Leistungen beziehen können soll, dann ist das eine Enteignung. Früher wurde man nicht schief angeguckt, wenn Arbeitslosengeld als Übergangsgeld zwischen zwei Beschäftigungen angesehen hat. Meine Frau war einmal drei Monate lang auf Sozialhilfe angewiesen, anschließend hatte sie wieder eine Beschäftigung (eine Ausbildung mit beispiellos niedriger Vergütung). Leider war ihre Wohnung ca. 3,5 qm zu groß. Es hätte nicht viel gefehlt und sie hätte die Wahl zwischen Strich und Ausziehen aus der Wohnung gehabt, weil sie ja eigentlich mit eine sooo großen Wohnung keinen Anspruch auf Unterstützung hatte...


Was die Kirchensteuer angeht - der AV-Betrag wird aus dem Bruttogehalt berechnet
Bei der Berechnung des Pseudonettolohns, vulgo Arbeitslosengeld, wird aber auch meine Steuerklasse berücksichtigt, warum also nicht die Frage, ob ich Kirchensteuer zahle oder nicht?


Warum solltest Du also mehr Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, wenn Du vorher auch nicht entsprechend mehr eingezahlt hast?
Warum erhalte ich dann unterschiedliche Auszahlungsbeiträge, je nachdem, in welcher Steuerklasse ich den Bruttolohn erhalten habe, obwohl der AV-Beitrag derselbe ist?


Und was die Kosten-Nutzen-Rechnung angeht - Merkmal einer Versicherung ist doch gerade, dass es nicht darum geht, wie viel man vorher eingezahlt hat!
Klar. Merkmal einer Brandschutzversicherung ist aber auch, dass man das Geld fürs abgebrannte Haus aber auch annehmen darf, wenn man noch ein Haus besitzt.
 
G

Gastitis

Guest
@ Gast über mir

haben Sie eigentlich verstanden, was Grond konkret geschrieben hat? Oder nur mal schnell die Zeilen überflogen, wahrscheinlich mit dem genauso eingeschalteten Gehirn, wie bei der Vertragsunterzeichnung ihrer Haftpflichtversicherung, von der Sie annehmen, Sie bekämen Geld, wenn Sie andere anfahren und wohl gemerkt nicht von anderen angefahren werden. Mann, hoffentlich schreiben Sie keine derartigen Anmeldungen.

Falls es doch eine solche Versicherung geben sollte, bitte ich um Information, ich möchte auch mal die Sau im Strassenverkehr rauslassen, z.B. an einer parkenden Reihe von unzähligen Autos im Vollkontakt vorbeifahren, und damit vor allem auch noch Geld bekommen.
 
N

noch ein Gast

Guest
Gastitis schrieb:
@ Gast über mir

haben Sie eigentlich verstanden, was Grond konkret geschrieben hat? Oder nur mal schnell die Zeilen überflogen, wahrscheinlich mit dem genauso eingeschalteten Gehirn, wie bei der Vertragsunterzeichnung ihrer Haftpflichtversicherung, von der Sie annehmen, Sie bekämen Geld, wenn Sie andere anfahren und wohl gemerkt nicht von anderen angefahren werden. Mann, hoffentlich schreiben Sie keine derartigen Anmeldungen.
Also hier stehe ich selbst nach mehrmaligen Lesen auf dem Schlauch. Ist dieser Kommentar ernst gemeint und leidet Gastitis an genau dem Problem, das er anprangert, oder habe ich den Gast über mir völlig falsch verstanden?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Die kleine kostspielige Falschberatung auch?
kannst Dich ja bei dem entsprechenden Berater schadlos halten - es hätte Dich ja keiner gehindert, trotzdem am 1. Tag ab Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit dies dem Arbeitsamt mitzuteilen. Ist natürlich ärgerlich, ändert aber an der Gesetzeslage nichts.


Klar, weiterbilden ist ja auch Diebstahl am Arbeiter. Welchen Job genau soll ich annehmen, während ich aufs das verpflichtende Amtsjahr mit 0 € Festgehalt warte?
Buletten braten bei McDonalds, Übersetzungen für die Kanzlei, kellnern gehen - noch mehr Beispiele gefällig?


Wenn ich keinen moralischen Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Übergangszeit zwischen Kanzlei und Amtsjahr habe, warum zahle ich dann als Kandidat überhaupt AV-Beiträge?
Kannst Du mir mal bitte die Stelle im SGB mit dem moralischen Anspruch zitieren? Du zahlst natürlich AV-Beiträge, falls Du arbeitslos wirst und keinen neuen Job finden kannst, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Wie wäre es, wenn der Staat seinem Bürger Selbstverantwortung und damit eine freie Lebensplanung einräumen würde und mir die Vorsorge für Arbeitslosigkeit selbst überlässt?
Oh, der böse Staat ist Schuld. Jetzt verstehe ich. Wie wär's mit auswandern?

Wenn ich keine Leistungen beziehen können soll, dann ist das eine Enteignung.
Falsch, Du hast Anspruch aus Leistung, nur halt nicht, wenn Du nicht arbeiten willst oder Dich freiwilig in die Arbeitslosigkeit begibst.

Klar. Merkmal einer Brandschutzversicherung ist aber auch, dass man das Geld fürs abgebrannte Haus aber auch annehmen darf, wenn man noch ein Haus besitzt.
Stimmt. Nur halt nicht, wenn Du das Haus selber anzündest....
 
G

GAST_DELETE

Guest
wobei ich noch vergessen habe, dass das Amtsjahr mitnichten verpflichtend ist, sondern die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen - oder wirst Du gezwungen, die Ausbildung zum PA zu machen? Dementsprechend hätten ja auch Studenten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
 
G

Gastitis

Guest
@ Noch ein Gast

Ihre Feststellung ist richtig.

@ Grond

Ich kann Sie und Ihre Motivation völlig verstehen. Lassen Sie sich durch solche Kommentare der anderen nicht beeinflussen. Ich möchte mal sehen, was die machen, wenn die in eine solche Situation geraten, und ihnen gesagt wird, dass sie selber Schuld sind.
 
G

grond

Guest
Gast schrieb:
Die kleine kostspielige Falschberatung auch?
kannst Dich ja bei dem entsprechenden Berater schadlos halten - es hätte Dich ja keiner gehindert, trotzdem am 1. Tag ab Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit dies dem Arbeitsamt mitzuteilen.
Schade nur, dass das Arbeitsamt meine Mitteilung ja nicht annehmen wollte. Sicherlich bist Du Dir im Klaren, wie schwierig bzw. unmöglich der Nachweis dieser Falschberatung im realen Leben ist? Aber klar, ich hätte natürlich eine paar Zeugen mit zum Arbeitsamt nehmen oder mich von einem bekannten Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen sollen (dann wäre ich aber genau soviel meines Arbeitslosengeldes losgeworden).


Kannst Du mir mal bitte die Stelle im SGB mit dem moralischen Anspruch zitieren?
Nicht ich bin hier derjenige, der die Inanspruchnahme von gesetzlich zustehenden Leistungen als unmoralisch ansieht, schon vergessen? Also zeig Du mir mal die Stelle im SGB, an der steht, dass es für Kandidaten unmoralisch ist, Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen.


Du zahlst natürlich AV-Beiträge, falls Du arbeitslos wirst und keinen neuen Job finden kannst, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Ich habe diesen neuen Job aber schon gefunden. Beim Deutschen Patent- und Markenamt für stolze 0 € pro Monat und zwischen 0 und drei Monaten nach Ende meiner Kanzleiausbildung.


Oh, der böse Staat ist Schuld. Jetzt verstehe ich. Wie wär's mit auswandern?
Früher hat man gesagt: "Geh doch nach drüben!" Auf diesem Niveau bewegt sich auch dieser Kommentar.

Und ja, ich finde, die AV gehört abgeschafft. Einzig ein System, bei dem die eingezahlten AV-Versicherungsbeträge für jeden AV-Versicherten individuell ausgewiesen und diesem solange ausgezahlt werden, bis die angesparten AV-Beiträge aufgebraucht sind, hätte meine Sympathie. Bei Erreichen eines am Bruttolohn gemessenen "Sparziels" (z.B. eines Jahresgehaltes oder so) wären Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann vom Zahlen weiterer AV-Beiträge befreit.

Die angesparten Beträge könnte man auch dafür verwenden, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach sechs Wochen von den Krankenkassen zu nehmen und diese auf diese Weise zu entlasten.

Letztlich ist die AV insbesondere eine Übervorteilung von Langzeitangestellten, die, wenn sie nach dreißig Jahren Siemens auf der Straße landen, Langzeitarbeitslose werden, die gemessen an ihren AV-Beiträgen nur einen Witz zurückerhalten.

Der Punkt, an dem erzwungene Solidarität unsozial wird, ist in Deutschland seit langem überschritten!


Du hast Anspruch aus Leistung, nur halt nicht, wenn Du nicht arbeiten willst oder Dich freiwilig in die Arbeitslosigkeit begibst.
Hast Du eigentlich schon einmal irgendetwas mit Arbeitslosigkeit oder dem Arbeitsamt zu tun gehabt? Bis es bei mir der Fall war, war ich ähnlich idealistisch wie Du...


Klar. Merkmal einer Brandschutzversicherung ist aber auch, dass man das Geld fürs abgebrannte Haus aber auch annehmen darf, wenn man noch ein Haus besitzt.
Stimmt. Nur halt nicht, wenn Du das Haus selber anzündest....
Deswegen gibt es ja auch eine berechtigte Dreimonatssperre der Bezüge bei eigener Kündigung. Warum ich allerdings das Haus selber anzünge, wenn ich für den Übergang zwischen Kanzleiphase und Amtsjahr Arbeitslosengeld beantrage, ist mir nicht ersichtlich.
 
G

grond

Guest
Gast schrieb:
Dementsprechend hätten ja auch Studenten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Haben sie auch, wenn sie nämlich mit ihrem Einkommen die studentische Sozialversicherungspflichtgrenze überschreiten und AV-Beiträge zahlen!
 
Z

zaphod

Guest
[quote:Gast]Finde ich alles von Seiten des Arbeitsamtes völlig gerechtfertigt und richtig so! ]



Wie Grond richtig bemerkte, die kleine, aber feine Fehlinfo des Bearbeiters (in Ämtern oft ein Widerspruch in sich) war völlig korrekt? Siehst Du das wirklich so?

Was die "Mitnahmementalität" angeht:
  • Sollten gewisse Damen und Herren in Regierung und Aufsichtsräten da mal mit gutem Beispiel vorangehen (auch wenn das keine Rechtfertigung für eigenes Verhalten ist).
  • Wir haben einen sog. Sozialstaat. Wenn ich selbst kündige, habe ich 3 Monate Sperre, mE Ausfall genug. Dann möchte ich schon mein "Arbeitslosengeld" haben, für dessen Erhalt ich jeden Monat vorher Herzblut und Tränen gelassen habe. Alternativ könnte ich ja auch Sozialhilfe beantragen und voll ausschöpfen, wenn ich alles mitnehme, was ich da kriegen kann, fahre ich ggf. sogar besser als beim Arbeitslosengeld :)

Was die Kirchensteuer angeht - der AV-Betrag wird aus dem Bruttogehalt berechnet, wobei die Kirchensteuer keine Rolle spielt. Die Kirchensteuer wird nochmal extra aus der Lohnsteuer berechnet. Es spielt daher für den AV-Beitrag keine Rolle, ob man in der Kirche ist oder nicht. Warum solltest Du also mehr Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, wenn Du vorher auch nicht entsprechend mehr eingezahlt hast? ]



Tja, das könnte wohl daran liegen, daß das Arbeitslosengeld unter Vorbehalt versteuert wird. Kannst ja mal beim FA Deines Vertrauens nachfragen, wie das im Einzelnen abläuft. Und dann ist die Kirchensteuer plötzlich relevant. Natürlich kann ich mir das ja bei der nächsten Einkommensteuererklärung zurückholen, doch in der o.g. Situation fehlt mir in der Regel das Geld jetzt und gleich und nicht erst in 1,5 Jahren oder so, wenn das Amt mal die Erklärung "bearbeitet" hat. Zinsen bekomme ich für den Verzug schließlich auch nicht.
 
A

arbeitsloser

Guest
jetzt möchte ich aber mal die Gemüter beruhigen: jeder kann natürlich für seine Ausbildungskanzlei oder eine andere Kanzlei arbeiten während der Zeit zwischen Kanzlei und Amtsjahr. Das werde ich auch tun. Was man dann verdient, muss man eben beim Arbeitsamt angeben, und das wird dann - bis auf einen kleinen Freibetrag - von dem Arbeitslosengeld abgezogen. Im Allgemeinen wird da wohl nicht viel vom Arbeitslosengeld übrig bleiben. Zum Sozialschmarotzertum wird das ganze erst, wenn man seine Nebeneinkünfte NICHT meldet. Mir geht es eher um die Frage nach dem rechtlichen Status der Kandidatenausbildung.

Übrigens ist die Arbeitslosmeldung PFLICHT und kann schon von daher nicht moralisch verurteilt werden. Die Arbeitslosenversicherung ist übrigens gerade für solche kurzen Wartezeiten zwischen zwei Jobs geschaffen worden und ihre Inanspruchnahme ist auch von daher nicht verwerflich. Mißbrauch wäre es allerdings, wenn man sich nicht um einen anderen Job bemühen würde, aber in unserem Fall ist der Job beim Amt ja schon sicher.

Die Alternative zur Arbeitslosmendung wäre die volle Selbständigkeit. Das hätte aber negetive Auswirkungen auf etwaige Ansprüche nach dem Amtsjahr.

Vor lauter Aufregung ist aber die eigentliche Frage in den Hintergrund getreten: Wie ENDET das Arbeitsverhältnis beim Patentanwalt?

Das Arbeisverhältnis eines Metzgerlerhlings endet mit dem Bestehen seiner Prüfung. Auch wenn der Metzger den Lehrling gerne zum LEHRLINGSGEHALT weiterbeschäftigen würde, ist der Lehrling dazu nicht verpflichtet und hat während der Suche einer neuen Arbeitsstelle Anspruch auf ALG.

Ist das auf die Kandidatenzeit übertragbar oder nicht? Die Alternative wäre, das Ausbildungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis als unabhängig zu betrachten. Dann müsste man das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls drei Monate vor Beginn des Amtsjahrs kündigen, mit der Folge, dass man unter Umständen auch nach dem Amtsjahr für 12 Wochen keinen Anspruch auf ALG hat.

Alternativ könnte das Arbeitsverhältnis befristet sein. Was passiert dann, wenn die Ausbildung verlängert wird?

Wie ist das bei Euch geregelt? Ich wette, dass viele Kandidaten ins Amtsjahr gehen, ohne, dass ihr Arbeitsvertrag wirksam beendet wurde.
 
P

Plempi

Guest
@ alle in diesem thread

Ich gebe grond nur in soweit Recht, dass er tatsächlich vom Staatsapparat überrumpelt wurde. Das Amt ist aber Dienstleister, und der Sachbearbeiter muss meine Anträge annehmen, wenn er das nicht tut, wende ich mich an seinen Vorgesetzten, oder reiche Klage ein und beantrage vielleicht PKH, oder wende mich an irgendwelche Ratgeber-Organisationen, die mich definitiv nicht sowiel kosten wie ein Anwalt. Das Ganze aber ohne jegliche Gegenaktionen über sich ergehen zu lassen, und sich dann zu beklagen, wie mies der Staatsapparat ist, ist nicht ausreichend, um das zu verändern. Und gerade solche Leute wie grond halten das am Laufen; nämlich gackern aber nichts unternehmen.

Aber wenn er es schafft, für ein paar Monate Arbeitslosengeld mitzunehmen, dann gönne ich ihm das. Schliesslich hat er dafür gearbeitet und eingezahlt. Und pacta sunt servanda, da steht nichts von der Moral drin. Denn wenn es um moralische Aspekte bei der Mitnahme von bestimmten Leistungen geht, dann gibt es weitaus gravierendere Beispiele als die Mitnahme von ein wenig Arbeitslosengeld.

Alle diejenigen, die sich gewissen Lastern, wie z.B. dem Rauchen, Trinken, Konsum anderer Drogen, Fressgier, etc. hingeben und aufgrund dessen früher oder später mehr oder weniger größere Einbußen ihrer Gesundheit erfahren, die sich in immensen (speziell im Vergleich zur Mitnahme von Arbeitslosengeld) Gesundheitskosten und Leistungen der Versicherungen niederschlagen, gehören zu den größten Mitnehmern und Sozialparasiten. Und diese Leute zwingt auch keiner zum Konsum, aber das ist eben gesellschaftlich (noch) akzeptiert und auch gewollt. Und wegen solchen Subjekten zahle ich steigende KV-Beiträge ein. Ich hätte auch lieber eine Versicherung, die solche Leute nicht aufnimmt oder sie nach jährlichen Prüfungen rauswirft, um für mich wirkich gerechtfertigte Beiträge zu zahlen.

Es gibt aber auch die Art von Sozialparasiten, die z.B. von Selbständigen dargestellt wird, die zwar legal aber nach Möglichkeit so wenig Steuern wie nur möglich zahlen. Die z.B. Infrastruktur des Staatsapparates, die natürlich auch aus Steuergeldern finanziert wurde, nutzen sie aber genauso, wie diejenigen, die mit ihren Steuern dazu beigetragen haben.

Also wenn man zukünftig über Leute herzieht, die vielleicht eine zeitlang gewisse Summen "mitnehmen", dann sollte man sich genau überlegen, wie viel man selbst durch gewisse Lebensweisen oder Steurzahlungen mitnimmt oder mitnehmen wird und wie sozial man sich in diesem Sozialstaat selbst verhält.

Plempi
 
A

Anna Nym

Guest
Um mal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
auf meinem Arbeitsvertrag steht "Ausbildungsvertrag" und es ist in selbigem festgelegt, dass das Ende der Ausbildung und Beschäftigung "mit Beginn des Amtsjahres" eintritt - in meinem konkreten Fall 26 Monate nach der Meldung als Kandidat, 27 Monate nach Vetragsbeginn. Eine Kündigung ist also nicht nötig.

Eine andere Frage zum Ausbildungsende hätte ich auch: ist es üblich, am Ende der 26 MOnate ein Arbeitszeugnis zu bekommen? Auch wenn man für die Kanzlei evtl im Amtsjahr freiberuflich weiterarbeitet, wäre es doch an sich nicht schlecht, man hätte, um sich eventuell doch mal woanders zu bewerben, ein Arbeitszeugnis (und damit meine ich nicht die offizielle "Beurteilung", die der Ausbilder schreiben und mit einer Note versehen muss). Wenn ich nun aber nicht unbedingt offenbaren will, dass ich mich auch woanders umschauen will, wie verkaufe ich das in meiner Kanzlei? Wie wird das in anderen Kanzleien gehandhabt und fragt später bei einer Bewerbung überhaupt jemand nach einem solchen Zeugnis?

Danke für Eure Antworten!
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
@Plempi: Volle Zustimmung! Das rückt die Sache wieder ein wenig ins rechte Maß.

Was die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses angeht: Bei mir steht ein Passus etwa der Art im Vertrag, dass das Ausbildungsverhältnis frühestens 26 Monate nach Vertragsbeginn mit dem Eintritt ins Amtsjahr endet (den genauen Wortlaut habe ich nicht im Kopf). Damit ist eine aufhebende Bedingung enthalten, die aber dennoch einen späteren Eintritt ins Amtsjahr bei Weiterbeschäftigung ermöglicht, falls erforderlich (z.B. Durchfall).
 
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