Ende der Ausbildung beim PA

B

beendeter

Guest
An Anna Nym:

Üblicher Weise wird doch eine Beurteilung seitens des DPMA bzw. des Herrn Präsidenten verlangt. Hierin ist der Ausbilder aufgefordert mitzuteilen, ob der Bewerber das Ausbildunsgziel erreicht hat. Was ist das anderes als ein Zeugnis, welches man, wenn nicht vom Ausbeuter ausgehändigt, durch perönliche Anforderung vom Referat 4.3.5 bekommt.

Möglicher Weise kannst Du bei der Erstellung der Beurteilung Deinem Ausbilder etwas zur Seite stehen.
 
C

corvinus

Guest
@anna nym

wozu willst Du ein Arbeitszeugnis? Mich hat im Amtsjahr und auch später (Anwälte und Industrie) nie jemand danach gefragt und ehrlich gesagt sind PA in Personalfragen (mich eingeschlossen) einfach keine profis. Das Risiko, dass in einem Zeugnis vom Anwalt Mist drinsteht ist ungleich höher als der vermeintliche Gewinn.

Der Beruf ist sehr personalisiert und wenn Du Dich nicht in ner Amibude odre einer sonstigen großen Kanzlei verdingen willst, kann ich mir nicht vorstellen, dass das irgendwen interessiert.

Wir würden so etwas als strange ansehen, wenn ein Kollegenarbeiter mit einem Zeugnis um die Ecke geschossen käme. Nch drei bis 4 Aufträgen merkt man eh schnell, ob man den Kollegen (also inklusive zukünftige Kollegen...) wirklich einsetzen kann und er die Arbeit abliefert, die man persönlich dem Mandanten als seine eigene verkaufen kann. Wenn der es nicht packt, gibts halt einfach keine Aufträge mehr und gut ist.
 
G

Gert

Guest
Wer vor Gesetzesänderung (irgendwann 2003) bereits einen Vertrag hatte, der mit Zeitablauf endet, ist aus der Vormeldefrist raus, weil es sie damals noch nicht gab (so wärs bei mir gewesen, wenn ich denn einen Zeitablauf (26 Monate) gehabt hätte). Alle anderen müssen spätestens 3 Monate vorher ankündigen (oder etwa noch früher?!?), dass die 26 Monate enden, oder so ähnlich.

Mich würde mal interessieren, wie das nach dem Amtsjahr ist? Kann man sich da dann irgendwann arbeitslos melden um auf die EPA-Prüfung zu lernen, so aus der Selbständigkeit heraus?

Und jetzt soll mir bloß keiner mit Moral kommen (Der frei ist von Schuld werfe den ersten Stein...). Dem empfehle ich mal einen Ausflug in die Film- oder die Baubranche, damit er weiss, wohin unter systematischer Ausnutzung der AV (ohne nennenswerten politischen Widerstand) das von uns eingezahlte Geld geht. Beim Film wird damit bspw. der Erholungsurlaub finanziert, man muss halt daheimbleiben und kann nicht auf die Malediven, aber da waren viele von uns auch noch nicht.
 
G

Gert

Guest
zu der obigen Frage nach dem Beenden des Arbeitsverhältnisses: Meist steht drin (sinngemäß): endet mit Beginn des Amtsjahres oder mit Ende der 26 Monate (Auflösende Bedingung, Zeitablauf). Und wenn nichts drin steht, endet es mit Eintritt des Kandidaten beim Amt. Da kann man getrost auf eine schriftliche Fixierung verzichten, schließlich wissen alle, was Sache ist, da kann sich niemand nachher rausreden.
 
G

Gert

Guest
Um meine Frage selbst zu beantworten:

§37b SGB III:

Frühzeitige Arbeitssuche

Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
 
G

grond

Guest
Gert schrieb:
Und jetzt soll mir bloß keiner mit Moral kommen
Noch ein Punkt, der gesagt werden muss: als PA hat man gute Chancen, einmal selbst Arbeitsplätze zu schaffen und dem System mehr als genug an AV-Beiträgen zurückzuzahlen. Wenn die dann fällig werden (weil Angestellte entlassen werden müssen), ist man als Arbeitgeber in gewöhnlich voll persönlich haftenden Gesellschaftsformen eh schon längst gekniffen...
 
K

Kand. im AJ

Guest
P.S. auf moralische Belehrungen bzgl. Sozialschmarotzertums kann ich verzichten. Die Frage ist, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Das ist eindeutig Sozialschmarotzertum. Stehen Sie der Arbeitsvermittlung bereit? Wohl Nein, wie Sie selbst sagten.

Es ist ein Leichtes sich Arbeit für die "Überbrückungszeit" und das Amtsjahr zu besorgen. Und mit einigen wenigen Übersetzungen kommen Sie als freier Mitarbeiter bereits auf Ihren Netto-Verdienst während der Kanzleizeit.

Bedenken Sie auch, dass der Beruf des Patentanwalts ein freier Beruf ist. Und dazu gehört auch, dass man sich selbst hilft.

Ich finde es gut, dass wir in einem Land leben, das über soziale Sicherungssysteme verfügt. Diese sind im Bereich der Arbeitslosen versicherung für den Notfall bestimmt. Das bei vielen Leuten verbreitete Anspruchdenken finde ich systemzerstörend und abstoßend. Auch finde ich es äußerst bedenklich, dass es bereits Kandidaten gibt, die so denken. Jetzt verstehe ich auch, warum wir alle so viel Steuern und andere Abgaben zahlen müssen. Ist es heute usus geworden, vom Staat möglichst viel zu beanspruchen, statt sich selbst zu helfen?

Wir sollten auch darüber diskutieren, ob das absichtliche Herbeiführen einer Bedürftigkeitssituation standeswidrig ist.
 
U

unknown

Guest
Hallo zusammen!


Immer noch soviel Ehrfurcht Bruder Staat gegenüber.

Ich hatte jedenkalls kein Problem damit, das sog. Überbrückungsgeld zu beantragen, um mir den Einstieg in die Selbstständigkeit etwas zu erleichtern - und so einfach ist es auch nicht, z.b. an Übersetzungen heranzukommen. Soll ich mich jetzt deshalb schämen?! Was soll das? Habt ihr eigentlich vergessen, dass insbesondere unsere Generation vom Staat regelrecht beschiessen wird, da ein Grossteil des Rentengelds im Osten verpulvert oder über andere Wege verbraten worden ist. Ich hol mir so wenigstens jetzt, wo noch Geld da ist, etwas von dem rein, was ich bereits eingezahlt habe. Selbst bei stetiger Einzahlung in die Kasse bis zum Rentenalter, würde meine Rente nicht mehr als das Existenzminimum abdecken, sofern es dann überhaupt noch eine Rente gibt.


Und damit der Bürger schön weiter ohne zu Murren die Rentenkasse bedient, wird er mit Gehirnwäschen, wie "Du bist Deutschland" auf Spur gebracht, frei nach dem Motto: "Du kriegst nichts, sei aber froh darüber und fang nicht an zu Murren"

Das muss man sich mal vorstellen: Der Staat erzählt einem, dass man privat vorsorgen soll, und dass ohne jegliche Scham, zwingt aber jeden Bürger in eine Versicherung einzuzahlen, von der jeder weiss, das diese in Zukunft keine Rente auszzahlen wird.



Wo sind wir eigentlich??? Kein Mensch würde auf dem freien Versicherungsmarkt eine solche Versicherung abschließen!!!




Also immer schön weiter den Staat aus der Verantwortung ziehen, frei nach dem Motto. DU bist Deutschland und wenn Du dafür Scheisse fressen musst!!!!
 
A

arbeitsloser

Guest
Das ist eindeutig Sozialschmarotzertum. Stehen Sie der Arbeitsvermittlung bereit? Wohl Nein, wie Sie selbst sagten.
brauche ich nicht, weil ich schon eine Anschlussstelle habe - die beim Amt.

Es ist ein Leichtes sich Arbeit für die "Überbrückungszeit" und das Amtsjahr zu besorgen. Und mit einigen wenigen Übersetzungen kommen Sie als freier Mitarbeiter bereits auf Ihren Netto-Verdienst während der Kanzleizeit.
Und wenn das so ist, muss der Gewinn aus der freien Mitarbeit eben angegeben werden und wird vom ALG abgezogen. Wenn dann nichts mehr vom Arbeitslosengeld übrig bleibt, umso besser. Das beantwortet aber nicht die Frage, ob der Anspruch besteht oder nicht.

Bedenken Sie auch, dass der Beruf des Patentanwalts ein freier Beruf ist. Und dazu gehört auch, dass man sich selbst hilft.
Zum Beruf des Patentanwalts gehört es aber auch, die Rechte des Mandanten gegenüber Behörden geltend zu machen. Verweigern Sie es Ihrem Mandanten, die Rückzahlung einer Beschwerdegebühr zu beantragen, nur weil der Staat bedürftiger ist als Ihr Mandant? Wohl kaum. Mit der gleichen Vehemenz sollte man auch für seine eigenen Rechte eintreten.

Wir sollten auch darüber diskutieren, ob das absichtliche Herbeiführen einer Bedürftigkeitssituation standeswidrig ist.
Um's mal so zu sagen: Es ist in der Tat eine Schande für den Stand: Durch ausbeuterische Hungerlöhne in der Kandidatenzeit und das anschließende, nicht bezahlte Amtsjahr wird nämlich quasi zwangsläufig absichtlich eine Bedürftigkeitssituation herbeigeführt - zumindest wenn man Familie hat und nicht geerbt hat. Da kann aber der Bedürftige nichts dafür.
 
G

grond

Guest
Kand. im AJ schrieb:
Es ist ein Leichtes sich Arbeit für die "Überbrückungszeit" und das Amtsjahr zu besorgen. Und mit einigen wenigen Übersetzungen kommen Sie als freier Mitarbeiter bereits auf Ihren Netto-Verdienst während der Kanzleizeit.
Genau. Oben wurde ja schon vorgeschlagen, dass ich bei McDonald´s hätte Bulletten braten sollen, statt mich um Umzug, Wohnungssuche und Wohnungsrenovierung zu kümmern. Dass ich diese Dinge auch noch selbst gemacht habe, unterstreicht auch nur mein Schmarotzertum: ich hätte das als verantwortungsvoller Bürger natürlich von Umzugsunternehmen, Maklern und Innungshandwerkern machen lassen. Bei McDonald´s hätte ich bestimmt genug Geld verdient, um die zu bezahlen...

Und noch etwas: man bedenke, dass nicht alle Kandidaten in München wohnen, also bereits dort eine Wohnung haben. Aber echte Helden erledigen so Kleinigkeiten wie Umzug und Wohnungssuche natürlich nebenbei.
 
C

corvinus

Guest
etwas amüsiert lese ich das wilde Hin- und Hergewoge der Meinungen; Bei der Mehrzahl der Beiträge frage ich mich: glaubt ihr wirklich dass Ihr für einen freien Beruf geeignet seid? Die Frage ist doch nicht, ob man noch etwas bei einem ohnehin maroden Staat abgreifen kann, sondern ob man sein Leben selbstbestimmt in den Griff bekommt, ohne auf Staatsknete zu schielen. Ich will jetzt auch niemanden langweilen mit Stories wie wir damals 14/18, in Höhlen auf Fellen gepennt und Saurier mit der Keule gejagt usw., aber so ein bißchen den A.. hochkriegen und sich Kollegenarbeit besorgen geht auch mit zwei Kindern, holder Gattin, Umzug und Wohnungssuche.

Oder zynisch gesagt: Gott sei Dank weniger Konkurrenz bei Mandanten und dafür mehr Arbeiter in der sache (also Sachbearbeiter im Zimmerchen), denen man Arbeit hinlegen kann.
 
G

grond

Guest
corvinus schrieb:
Bei der Mehrzahl der Beiträge frage ich mich: glaubt ihr wirklich dass Ihr für einen freien Beruf geeignet seid?
Diese Frage stellt sich mir nicht. Ich lebe nach den Regeln des Freien Berufs, wenn man mich nach den Regeln des Freien Berufs leben lässt. Gegenwärtig befinde ich mich in einem Angestelltenverhältnis. Wenn ich freiberuflich tätig werde, werde ich den Sozialversicherungen nicht hinterherweinen.
 
P

Plempi

Guest
@ Kand im AJ

"Bedenken Sie auch, dass der Beruf des Patentanwalts ein freier Beruf ist. Und dazu gehört auch, dass man sich selbst hilft."

Sie wissen doch auch nicht was Sie sagen. Was Sie oben sagen ist korrekt. Aber damit man sich auch zukünftig selber helfen kann, muss man soviel wie möglich legal am Staatsapparat vorbeischaffen. Maximale Ausnutzung der staatlichen Infrastruktur, etc. aber minimale Aufkommen dafür.

@ corvinus

Das was Sie vorschlagen klingt echt nett. Nur schade, dass sich seitdem eine Menge an Gesetzen entwickelt hat. Es gibt auch ein paar Menschen mehr, die EU wird auch immer grösser. Meinethalben sollten da ruhig 20 Staaten wieder raus.
 
P

Plempi

Guest
oder so Sozialschmarotzer wie dieser Iraker, kommt in unser Land, verbreitet irgendwelche Geschlechtskrankheiten, behandelt uns, wie wenn wir nicht hierher gehören würden, töten unseren geliebten Mosi, macht die arme Daisy zur Waisen, und jetzt hockt der Penner lebenslang ein. Na hoffentlich erdrosselt den einer der anderen Lebenslänglichen dort, ich habe nämlich keinen Bock drauf, dass der meine Steuergelder oder die eines anderen verbraucht. Kann mir einer mal sagen, was das unseren Staatsapparat kostet, wenn der z.B. ein Jahr lang drin ist? Oder lässt man den dafür wie in alten Zeiten richtig arbeiten?
 
C

corvinus

Guest
@plempi

na ja so viel umstürzende neue Gesetze sind seit 2001 auch nicht auf den Markt gekommen...

allerdings stimme ich Ihnen zu, dass zu viele Länder in der EU sind. Aber politische Fragen zu erörtern ist in diesem thread glaube ich fehl am Platz. Dazu gehe ich lieber (gerne auch mit Ihnen) in ne Kneipe und trinke dazu ein paar Weißbier...

Aber um den loop zum thread nicht zu verpassen: liebe zukünftige Kollegen, ein freier Beruf, noch dazu wenn man Ambitionen hat muß sich erkämpft werden, und zwar täglich. Es geht auch trotz des unsäglichen Gesetzeswust in diesem Land. Oder man geht in ne Großkanzlei oder läßt sich anstellen.
 
P

Plempi

Guest
@ corvinus

"na ja so viel umstürzende neue Gesetze sind seit 2001 auch nicht auf den Markt gekommen..."

Eigentlich meinte ich das von Ihnen angesprochene "14/18", aber da ich mich forum-bekanntlich ziemlich unklar ausdrücke...

Danke für die freundliche Offerte mit der privaten politischen Diskussion. Wir sollten das vielleicht in einem größeren Rahmen machen und auch regelmäßig, damit wir die Steuerlast noch mehr drücken können. Natürlich müsste das in einem gewerblichen Rechtsschutzrahmen stattfinden, um das zumindest rechtlich zu legalisieren, auch wenn uns die Moralapostel wie Kand. im AJ wieder etwas vorhalten.
 
C

corvinus

Guest
@plempi

supertolle Idee, wie wäre es mit "Fortbildung für Patentanwälte Vertiefungsseminar I : Patentrechtliche Aspekte mikrobiologischer Herstellungsverfahren?"

Das ist außerdem sehr nah am Bier dran; als Tagungsort schlage ich die Weißbierbrauerei Aying vor, wo man den Einfluß der Variation von Verfahrensparametern bei mikrobiologischen Verfahren samt überraschenden technischen Effekten auch EPA konform im Detail und vor allem vertieft studieren könnte.
 
A

Außerhalb Bayerns Tätiger Nochangestellter

Guest
LOL! Klingt zünftig!

Bitte wartet's auf mi bis i aa im Amtsjahr bii.
 
Oben