pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
laut dem "Hinweis für Parteien im Beschwerdeverfahren" (Abl. 2003,408), Punkt 2.1, sollen ausnahmslos alle in der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Unterlagen als Anlagen beigefügt werden.
Sollen tatsächlich die Entgegenhaltungen, die bereits in das vorangehende Prüfungs- oder Einspruchsverfahren eingebracht wurden, erneut der Beschwerdebegründung beigefügt werden ???Scheint mir nach Akteneinsicht unter RegisterPlus nicht Praxis zu sein ...
Gruß
pak
laut dem "Hinweis für Parteien im Beschwerdeverfahren" (Abl. 2003,408), Punkt 2.1, sollen ausnahmslos alle in der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Unterlagen als Anlagen beigefügt werden.
Sollen tatsächlich die Entgegenhaltungen, die bereits in das vorangehende Prüfungs- oder Einspruchsverfahren eingebracht wurden, erneut der Beschwerdebegründung beigefügt werden ???Scheint mir nach Akteneinsicht unter RegisterPlus nicht Praxis zu sein ...
Gruß
pak