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Anfänger
Guest
Ist es eigenlich möglich nach Ablauf der Einspruchsfrist zur Stützung der innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemachten Einspruchsgründe weitere Druckschriften in das Verfahren einzureichen?
Beim EPA kannst Du nur noch Belege fürs allgemeine Fachwissen einbringen. Also kein US 1,234,567, sondern vielleicht ein Grundlagenfachbuch oder so. Ich weiß allerdings nicht, wann die Schmerzgrenze der Einspruchsabteilung hinsichtlich "Klassifizierung als allgemeines Fachwissen" und "Menge der nachgereichten Dokumente" erreicht wird...anfänger schrieb:Ist es eigenlich möglich nach Ablauf der Einspruchsfrist zur Stützung der innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemachten Einspruchsgründe weitere Druckschriften in das Verfahren einzureichen?