Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
hier mal wieder eine klitzekleine aktuelle Denkblockade.
Also, es soll im Einspruch ein Angriff mit Erfindungshöhe auf einen Anspruch des Streitpatents gemacht werden.
Nächstliegender Stand der Technik und ein zusätzliches Dokument seien bereits identifiziert.
So, der nächstliegende Stand der Technik zeige bereits alle Merkmale des anzugreifenden Anspruchs, bis auf eins.
Die Wirkung dieses Unterschiedsmerkmals bestehe in einem bestimmten technischen Effekt -- welcher jedoch wie auf dem Präsentierteller im Streitpatent beschrieben ist!
Da ich mir ja nichts ausdenken und auch nichts Fachliches wissen darf, sondern den technischen Effekt mit einer Quelle belegen muss, darf ich diesbezüglich tatsächlich das Streitpatent zitieren?
Sprich, darf ich schreiben, gemäß Streitpatent Absatz 12 ist das Unterschiedsmerkmal mit dem technischen Effekt soundso verbunden. Objektive Aufgabe ist daher blabla usw.
Oder darf ich den technischen Effekt des Unterschiedsmerkmals nur mittels der beiden zum Angriff kombinierten Entgegenhaltungen herleiten und belegen?
Fragt sich gerade heftig
Kurt
hier mal wieder eine klitzekleine aktuelle Denkblockade.
Also, es soll im Einspruch ein Angriff mit Erfindungshöhe auf einen Anspruch des Streitpatents gemacht werden.
Nächstliegender Stand der Technik und ein zusätzliches Dokument seien bereits identifiziert.
So, der nächstliegende Stand der Technik zeige bereits alle Merkmale des anzugreifenden Anspruchs, bis auf eins.
Die Wirkung dieses Unterschiedsmerkmals bestehe in einem bestimmten technischen Effekt -- welcher jedoch wie auf dem Präsentierteller im Streitpatent beschrieben ist!
Da ich mir ja nichts ausdenken und auch nichts Fachliches wissen darf, sondern den technischen Effekt mit einer Quelle belegen muss, darf ich diesbezüglich tatsächlich das Streitpatent zitieren?
Sprich, darf ich schreiben, gemäß Streitpatent Absatz 12 ist das Unterschiedsmerkmal mit dem technischen Effekt soundso verbunden. Objektive Aufgabe ist daher blabla usw.
Oder darf ich den technischen Effekt des Unterschiedsmerkmals nur mittels der beiden zum Angriff kombinierten Entgegenhaltungen herleiten und belegen?
Fragt sich gerade heftig
Kurt