Hallo zusammen,
bisher habe ich nur die Fragen und Antworten verfolgt. Nun habe ich selbst eine Anfrage. ein fiktiver Fall:
Ein Arbeitgeber hat eine Diensterfindung in Anspruch genommen. Der relevante Arbeitnehmer ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und nun selbstständig und auch Konkurrenz.
Nun wurde gegen das Patent Einspruch eingelegt. Das Unternehmen hat kein wirtschaftliches Interesse an der Erfindung, möchte es aber nun auch nicht an die neue Konkurrenz abtreten.
Ist das Unternehmen dazu verpflichtet sich gegen einen Einspruch gegen ein Patent (einer inanspruchgenommen Diesnterfindung) im Rahmen der Fürsorgepflicht aus § 25 ArbNErfG i.V.m. § 242 BGB zu verteidigen?
Gibt es noch andere relevante §§?
Vielleicht auch Rechtsprechung?
Danke!
bisher habe ich nur die Fragen und Antworten verfolgt. Nun habe ich selbst eine Anfrage. ein fiktiver Fall:
Ein Arbeitgeber hat eine Diensterfindung in Anspruch genommen. Der relevante Arbeitnehmer ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und nun selbstständig und auch Konkurrenz.
Nun wurde gegen das Patent Einspruch eingelegt. Das Unternehmen hat kein wirtschaftliches Interesse an der Erfindung, möchte es aber nun auch nicht an die neue Konkurrenz abtreten.
Ist das Unternehmen dazu verpflichtet sich gegen einen Einspruch gegen ein Patent (einer inanspruchgenommen Diesnterfindung) im Rahmen der Fürsorgepflicht aus § 25 ArbNErfG i.V.m. § 242 BGB zu verteidigen?
Gibt es noch andere relevante §§?
Vielleicht auch Rechtsprechung?
Danke!