Einsichtnahme

U

Ungläubiger

Guest
Ich kann die Zahlen von heute morgen einfach nicht glauben.

Gibt es eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in das korrigierte Exemplar oder muss man da tatsächlich Berschwerde einlegen (wobei mir die Beschwerdegebühr anhand Art. 27 VEP unklar ist; sie wird doch wohl nicht 1065€ betragen) ??
 
G

GAST_DELETE

Guest
Einsichtnahme ist schlichtweg nicht vorgesehen. Vielleicht ist es im Beschwerdeverfahren möglich, was aber möglicherweise ins kabarettistische abgleitet.

Stattdessen könnte eine Petition an den deutschen Bundestag eingereicht werden, um die Ratifizierung des EPÜ 2000 aufzuschieben (durch EV, EuGH oder so). Dann käme die so genannte Großvaterregelung zum tragen und wir werden über Nacht zum Europäsichen Vertreter.
 
G

Gläubiger

Guest
Ungläubiger schrieb:
wobei mir die Beschwerdegebühr anhand Art. 27 VEP unklar ist; sie wird doch wohl nicht 1065€ betragen ??
Ähm, wieso ist die unklar??? Steht in der Gebührenordnung doch klipp und klar drin: 12.2 Beschwerdegebühr (VEP / REE Art. 27) EUR 370. Das wirst Du doch nicht übersehen haben??? ;)

Aber im Ernst: Beschwerde? VERGISS ES!!!!!!!!!! Lies dir einfach mal ein paar D-Entscheidungen durch, dann wird dir gleich klar, dass es völlig hoffnungslos ist. (Hatte mich mit dem Thema auch schon beschäftigt.) Eine der besten Entscheidungen hat den Tenor: "Wenn ein Prüfer 49 Punkte vergibt, dann hat der Prüfer schon bei der Punktevergabe berücksichtigt, dass mit 50 Punkten bestanden wäre. Wenn der Prüfer also 49 Punkte gibt, dann ist dies eine klare, bewusste Entscheidung, die aufrecht zu erhalten ist......" Good luck!

Mit beileidigen Grüßen
Gläubiger
 
U

Ungläubiger

Guest
Gläubiger schrieb:
Ähm, wieso ist die unklar??? Steht in der Gebührenordnung doch klipp und klar drin: 12.2 Beschwerdegebühr (VEP / REE Art. 27) EUR 370. Das wirst Du doch nicht übersehen haben??? ;)
Offensichtlich doch. In meiner GebO gibt's zumindest keinen Punkt 12.2

Der Hintergedanke bei der Einsichtnahme ist zu überprüfen ob tatsächlich alle abgegebenen Seiten in die Korrektur eingeflossen sind (auch wenn die vor 2-3 Monaten versandten Kopien vollständig waren).

Naja....
 
G

Gläubiger

Guest
Klar, ich verstehe Deinen Punkt. Und, wenn Dir dies 370 EUR wert ist, dann nur zu. Aber, bitte rechne nicht damit, dass sich an dem Ergebnis irgendetwas ändert.... Die Statistik (D-Entscheidungen) spricht eine klare Sprache.

Gruß
Gläubiger
 
G

Gert

Guest
Im aktuellen Amtsblatt ist eine D-Entscheidung drin, bei der sich die Korrektoren um einen halben Punkt verzählt haben (Dies hat jedoch am Ergebnis nichts geändert). Das kann vorkommen. Ich würde daher bei einem halben oder einem ganzen Punkt erwägen, die 300irgendwas Euro zu bezahlen.

Interessant war auch, dass von der Kammer klar gefordert wurde, alle Unterlagen zur Korrektur (genaue Punkteverteilung) in der Verhandlung offen zu legen. Dagegen hat sich die Prüfungskommission mit Händen und Füßen letztendlich erfolglos gewehrt. Im Ergbnis meine ich, dass die diversen Beschwerden durchaus etwas Positives bewirken - nur halt nicht für den Beschwerdeführer....

Ich fand die Prüfung dieses Jahr bis auf den C-Teil ok - mal wieder wie man leider sagen muss. Die C-Prüfungskommission stand ja schon häufiger ganz massiv in der Kritik.
 
K

Ketzer

Guest
@ungläubiger: Komisch, der Gedanke mit den fehlenden Seiten kam mir ebenfalls... Vielleicht sollte die Prüfungskommission sich mit der Korrektur doch lieber wieder bis zum Oktober Zeit lassen...;-)
 
G

gast

Guest
Schaut mal die Daten der D-Entscheidungen und die zugehörigen Prüfungstermine an. Selbst wenn es eine positive Entscheidung zu der Beschwerde geben sollte - ich kenne keine - ist es mit Sicherheit schneller, die Prüfung zu wiederholen und beim nächsten Mal mehr Glück zu haben (ja, leider ist die EQE so struktiriert, dass man trotz Kenntnisse und Vorbereitung ein bisschen Glück braucht).
 
G

Gert

Guest
@gast: Jupp, so ist das. Für eine gute Prüfungsleistung bei C oder D mit über 60 Punkten braucht man etwas Können und Glück. Das heisst aber nicht, dass jemand mit 40 Punkten kein Können hat - er hatte kein Glück oder kein Können oder beides.
 
B

Beschwerdebesteher

Guest
Ich hatte im D-Teil 2006 ursprünglich 49 Punkte!

In zwei Teilaufgaben haben die Prüfer derart unterschiedliche Punkte vergeben, dass der D-Teil bei gleicher bzw. annähernd gleicher Punkteverteilung als bestanden hätte bewertet werden müssen.

Meiner Beschwerde wurde abgeholfen! Möglicherweise ist die Prüfungskomission meiner Argumentation gefolgt.
 
G

gastII

Guest
Das würde mich interessieren, bei mir fehlt auch ein Punkt im C-Teil. Vielleicht kannst Du ja mal Kontakt aufnehmen:

toteadresse ät gmx.de

(die Adresse gibt es wirklich, es ist meine, kein Witz, natürlich mit @ anstatt ät)

Vielen Dank!
 
G

GAST_DELETE

Guest
gast schrieb:
Schaut mal die Daten der D-Entscheidungen und die zugehörigen Prüfungstermine an. Selbst wenn es eine positive Entscheidung zu der Beschwerde geben sollte - ich kenne keine - ist es mit Sicherheit schneller, die Prüfung zu wiederholen und beim nächsten Mal mehr Glück zu haben (ja, leider ist die EQE so struktiriert, dass man trotz Kenntnisse und Vorbereitung ein bisschen Glück braucht).
Es mag zwar sein, dass die Erfolgsaussichten gering sind. Aber auf der anderen Seite muss man sich auch mal wehren, und sei es aus Prinzip. Ich glaube schon, dass man mit einer guten Argumentation durchaus Erfolg mit einer Beschwerde haben kann. Ich höre auch immer wieder mal, dass jemand damit durchkommt. Meistens wird dann aber abgeholfen, so dass es nie eine veröffentlichte D-Entscheidung gibt.
 
G

Gläubiger

Guest
Gast schrieb:
Ich höre auch immer wieder mal, dass jemand damit durchkommt. Meistens wird dann aber abgeholfen, so dass es nie eine veröffentlichte D-Entscheidung gibt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber wenn positiven Entscheidungen wirklich nicht veröffentlicht werden (???), dann könnte die Statistik natürlich ganz anders aussehen....

Gläubiger
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Ich wollte mich mal bei denen, die mir Mut gemacht haben, bedanken. Unter anderem dem netten Kollegen, der mir seine Geschichte gemailt hat. Inzwischen ist weitgehend klar, dass die Beschwerde Erfolg haben wird und die Gebühr zurückgezahlt wird.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Erzähl' mehr...!

Worum geht's (ich vermute mal um eine der angeblich mehr als 60 Beschwerden zur EQE 2007 Teil C)?

Inwiefern war die Beschwerde begründet, gab es bei Dir "nur" einen Rechenfehler, oder geht es mehr ums Grundsätzliche/Eingemachte bezüglich der "problematischen" Korrektur von Teil C?

In gespannter Erwartung,
Grüße Marc.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
@ Marc N. Zeichen:

Schau mal ins Forum "Aufgaben (Europäische Eignungsprüfung)"!

Ich habe hier bereits gepostet, was es bzgl. C-Teil 2007 für Neuigkeiten gibt. Der Prüfungskommission fliegt das Ganze nun - zu recht (!) - um die Ohren !!!!!
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hammer...! Das Dranbleiben hat sich also gelohnt! Vertrauen in ein gewisses Maß an Gerechtigkeit und in einen funktionierenden Instanzenweg kann sich nun wieder einstellen.

Grüße Marc.
 
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