U
Ungläubiger
Guest
Ich kann die Zahlen von heute morgen einfach nicht glauben.
Gibt es eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in das korrigierte Exemplar oder muss man da tatsächlich Berschwerde einlegen (wobei mir die Beschwerdegebühr anhand Art. 27 VEP unklar ist; sie wird doch wohl nicht 1065€ betragen) ??
Gibt es eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in das korrigierte Exemplar oder muss man da tatsächlich Berschwerde einlegen (wobei mir die Beschwerdegebühr anhand Art. 27 VEP unklar ist; sie wird doch wohl nicht 1065€ betragen) ??