Einsendeaufgabe Einsendeaufgabe KE02 BGB

H

HahaHagen

Guest
LostJedi schrieb:
Und wisst ihr was? Ich nehm jetzt einen Würfel, welche der drei Versionen ich einschicke :) .
Oder schreib die zwanzig Seiten aus dem Münchner Kommentar zu diesem Meinungsstreit ab. Ok, ne Entscheidung hast Du dann immer noch nicht :) Also doch der Würfel!
 

xdream

Schreiber
Hi Leute,

nachdem ich nun stundenlang gegrübelt habe denke ich, dass wohl der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache vorliegt.

Der Wert der Geige spielt hier keine Rolle, wohl aber der wertbildende Faktor- und das ist bei so einer Geige nun mal die Herkunft, also Original oder Nachbau.


Wenn man den Empfängerhorizont des M zugrunde legt (also Fachmann) könnte man zwar noch entgegenhalten, dass er hätte erkennen müssen, dass es sich um einen Nachbau handelt. Ob man dies hier einfliessen lassen soll?? Weiß nicht so recht.

Fazit §119 (2) wird wohl passen.
 
T

Transrapid oder Fliwatüt

Guest
Technisch-Juristische Frage zu § 828 Abs. 2 BGB:

Warum Schwebebahn (Wuppertaler Sonderparagraph oder Wunschdenken, dass irgendwann mal wirklich der Transrapid übers Emsland hinauskommt) und nicht Flugzeuge und Schiffe?
Fragt, während er die dämlichen Zusatzaufgaben beantwortet

Transrapid oder Fliwatüt
 
R

Robbie und Tobbie

Guest
Stimmt. Damit werden kreative Erfindungen wie Fliwatüüts von Kindern bestimmt aus rechtlichen Gründen nicht mehr gemacht.

SCNR
 
U

Urmel

Guest
828

Vielleicht, weil die Kinder (außer Karlson auf dem Dach) ohnehin so schlecht in die Luft (oder ein Flughafengelände) kommen und deswegen ein Flugzeugunfall so unwahrscheinlich ist?
Obwohl, schwimmen konnte ich schon recht früh..... Das mit den Schiffen kapier ich jetzt auch nicht....
 
G

grond

Guest
Re: 828

Urmel schrieb:
Obwohl, schwimmen konnte ich schon recht früh..... Das mit den Schiffen kapier ich jetzt auch nicht....
Mein Bruder durfte als Sechsjähriger den Dampfer einer Hochzeitsgesellschaft in Amsterdam lenken (der Kapitän war besoffen)... :)
 
C

candit art

Guest
Macht es was zur Sache, dass der berümte Geigenbauer eigentlich Stradivari hiess?!

Google ich zu viel?!
 
H

HahaHagen

Guest
Candit Art schrieb:
Macht es was zur Sache, dass der berümte Geigenbauer eigentlich Stradivari hiess?!

Google ich zu viel?!
Ja Du googlest zu viel. Denn wenn in der Aufgabe steht, dass Varistradi bekannt war, dann war Varistradi bekannt. Oder Du machst den Korrektoren klar, dass die in Hagen nicht mal Stradivari richtig schreiben können, auf die Argumentation und Benotung bin ich dann aber mal gespannt :)
Wenn Du schon googlest, dann schau Dir mal typische juristische Hausarbeiten aus ganz D an. Da wird immer gerne mit bekannten Namen gespielt ohne sie direkt zu verwenden.
 
S

S'Gästle

Guest
Ich hab sie.

Und meinen Beruf verfehlt.
Schon wieder ein "hervorragende Argumentation, aber leider falscher Schluss" ... naja, diesmal machte es wenig aus. :)

Ich hätte gleich RA werden sollen und die Rechtsprechung revolutionieren. Gut, dass es an der 3. Aufgabe dann wenig zu deuteln gab...
 
G

Grübler

Guest
...und hier die Lösung der KE02, falls sich jemand dafür interessiert...
 

Anhänge

  • 630724_KE02.pdf
    206,2 KB · Aufr.: 4
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