pak
*** KT-HERO ***
Ich stolpere immer wieder über den Text :-(
"Endet der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung (der älteren Marke) nach der Veröffentlichung der Eintragung (der jüngeren Marke), so hat der Widersprechende (Inhaber der älteren Marke), [...] , glaubhaft zu machen, dass die (ältere) Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch gemäß §26 benutzt worden ist."
Frage 1:
Beginnt der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung (der älteren Marke) mit Eintragung derselben oder mit Veröffentlichung der Eintragung? Ich meine letzteres ...
Frage 2:
Kann die übliche Benutzungsschonfrist durch die letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch verringert werden?
Gruß
pak
"Endet der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung (der älteren Marke) nach der Veröffentlichung der Eintragung (der jüngeren Marke), so hat der Widersprechende (Inhaber der älteren Marke), [...] , glaubhaft zu machen, dass die (ältere) Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch gemäß §26 benutzt worden ist."
Frage 1:
Beginnt der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung (der älteren Marke) mit Eintragung derselben oder mit Veröffentlichung der Eintragung? Ich meine letzteres ...
Frage 2:
Kann die übliche Benutzungsschonfrist durch die letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch verringert werden?
Gruß
pak