Alex:jura
*** KT-HERO ***
Ja, es geht um den Zusammenschluss mit anderen rechtsberatenden Berufen.
Sowohl beim EuGH als auch bei den anderen Urteilen sollte man eben die Begründung lesen. Vielleicht ist es ja so, dass der niederländische Wirtschaftsprüfer keine Rechtsberatung tätigt und dass der Grund war!
Also Vorsicht mit Entscheidungen, es kommt auf die Begründung an.
Zusammenschluss rechtsberatender Berufe in Deutschland ist möglich. Es gibt eine abschließende Aufzählung. Aber ist es verfassungsmäßig OK einen anderen rechtsberatenden Beruf, der in Deutschland ausgeübt werden darf, WILLKÜRLICH durch Nichtaufzählung auszuschließen. Das ist und bleibt die spannende Frage.
Ich Wette 50,-€ darauf, dass das verfassungswidrig ist! )
Sowohl beim EuGH als auch bei den anderen Urteilen sollte man eben die Begründung lesen. Vielleicht ist es ja so, dass der niederländische Wirtschaftsprüfer keine Rechtsberatung tätigt und dass der Grund war!
Also Vorsicht mit Entscheidungen, es kommt auf die Begründung an.
Zusammenschluss rechtsberatender Berufe in Deutschland ist möglich. Es gibt eine abschließende Aufzählung. Aber ist es verfassungsmäßig OK einen anderen rechtsberatenden Beruf, der in Deutschland ausgeübt werden darf, WILLKÜRLICH durch Nichtaufzählung auszuschließen. Das ist und bleibt die spannende Frage.
Ich Wette 50,-€ darauf, dass das verfassungswidrig ist! )