Kann man wirksam die Priorität einer Teilanmeldung beanspruchen?
Anders formuliert: Kann eine Teilanmeldung "erste Anmeldung" sein?
Mit Blick auf die EQE interessiert mich in erster Linie die Ansicht des EPAs. Nach deutscher Rechtsprechung scheint es zu gehen.
Es gibt ja diese unsägliche "Verbrauch des Priorechts"-Entscheidung, in der nebenbei einer Teilanmeldung die Fähigkeit, ein Priorecht zu begründen, abgesprochen wird.
Diese Entscheidung wird ja nicht berücksichtigt - zumindest in Bezug auf den "Verbrauch des Priorechts". Bzgl. der Ansicht zur Priobegründung durch eine Teilanmeldung bin ich mir nicht so sicher.
Kennt jemand eine hiebfeste Zitierung, die eine definitive Antwort hierzu gibt?
Anders formuliert: Kann eine Teilanmeldung "erste Anmeldung" sein?
Mit Blick auf die EQE interessiert mich in erster Linie die Ansicht des EPAs. Nach deutscher Rechtsprechung scheint es zu gehen.
Es gibt ja diese unsägliche "Verbrauch des Priorechts"-Entscheidung, in der nebenbei einer Teilanmeldung die Fähigkeit, ein Priorecht zu begründen, abgesprochen wird.
Diese Entscheidung wird ja nicht berücksichtigt - zumindest in Bezug auf den "Verbrauch des Priorechts". Bzgl. der Ansicht zur Priobegründung durch eine Teilanmeldung bin ich mir nicht so sicher.
Kennt jemand eine hiebfeste Zitierung, die eine definitive Antwort hierzu gibt?