Alex:jura
*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,
ich zweifel mal wieder!
Wie soll ich es werten, dass das Verfahren vor dem LG stattfindet, obwohl der Streitwert bei 590,-Euro liegt?
Heißt im Sachverhalt angebene zuständiges LG automatisch, dass das nicht geprüft werden soll?
Weiter verstehe ich den Sachverhalt nicht.
Zum einen gibt es die Dreiwochenfrist, in der der Beklagte am letzten Tag seine Verteidigungbereitschaft anzeigt.
Zum andern gibt es die zwei Wochen, nach denen der Prozessbevollmächtigte des V den Erlass eines Versäumnisurteils verlangt.
Überlagern sich nun diese Zeiträume, sodass, anders gesprochen, nach 1 Woche vor der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft das Versäumnisurteil beantragt wird? (meine momentane Sichtweise)
Bezieht sich die Frage wie das Gericht entscheiden wird auf den Antrag zum Erlass des Versäumnisurteils? (meine momentane Sichtweise)
LG
Alex
ich zweifel mal wieder!
Wie soll ich es werten, dass das Verfahren vor dem LG stattfindet, obwohl der Streitwert bei 590,-Euro liegt?
Heißt im Sachverhalt angebene zuständiges LG automatisch, dass das nicht geprüft werden soll?
Weiter verstehe ich den Sachverhalt nicht.
Zum einen gibt es die Dreiwochenfrist, in der der Beklagte am letzten Tag seine Verteidigungbereitschaft anzeigt.
Zum andern gibt es die zwei Wochen, nach denen der Prozessbevollmächtigte des V den Erlass eines Versäumnisurteils verlangt.
Überlagern sich nun diese Zeiträume, sodass, anders gesprochen, nach 1 Woche vor der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft das Versäumnisurteil beantragt wird? (meine momentane Sichtweise)
Bezieht sich die Frage wie das Gericht entscheiden wird auf den Antrag zum Erlass des Versäumnisurteils? (meine momentane Sichtweise)
LG
Alex