Groucho
*** KT-HERO ***
Das Unbehagen mit diesem Fall geht sicher auch darauf zurück, dass er nicht witzig oder komisch ist. Selbst wenn zu einem Einspruchsschriftsatz die Zahlung der Gebühr durch einen Fehler unterblieben ist - wo soll da die Pointe liegen?
Amüsanter finde ich da beispielsweise den Fall 10 W (pat) 45/05 vom 26. Oktober 2006 mit dem Leitsatz:
"Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der mit Rechtsgrund entrichteten 19. und 20. Jahresgebühr, auch wenn es bis zum Ablauf der längstmöglichen Patentdauer zu keiner Patenterteilung gekommen ist."
Das ist dann wirklich "dumm gelaufen".
Amüsanter finde ich da beispielsweise den Fall 10 W (pat) 45/05 vom 26. Oktober 2006 mit dem Leitsatz:
"Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der mit Rechtsgrund entrichteten 19. und 20. Jahresgebühr, auch wenn es bis zum Ablauf der längstmöglichen Patentdauer zu keiner Patenterteilung gekommen ist."
Das ist dann wirklich "dumm gelaufen".