Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
angenommen, der zugelassene Vertreter A. Wald bereitet "von unterwegs" einen Einspruch gegen ein europäisches Patent vor, und schickt die Einspruchsbegründung per E-Mail an die Kanzlei.
Ist es dann zulässig, dass die Mädels in der Kanzlei das Einspruchsformular ausfüllen und vorbereiten, Walds Begründung und Beweismittel beifügen und das Ganze an das EPA faxen, wobei eine der Damen unten mit "i.A. Gabi Meier" unterschreibt?
Wenn ja, warum nicht, bzw. wo steht's im Gesetz?
Danke schonmal für alle Tipps,
Marc.
angenommen, der zugelassene Vertreter A. Wald bereitet "von unterwegs" einen Einspruch gegen ein europäisches Patent vor, und schickt die Einspruchsbegründung per E-Mail an die Kanzlei.
Ist es dann zulässig, dass die Mädels in der Kanzlei das Einspruchsformular ausfüllen und vorbereiten, Walds Begründung und Beweismittel beifügen und das Ganze an das EPA faxen, wobei eine der Damen unten mit "i.A. Gabi Meier" unterschreibt?
Wenn ja, warum nicht, bzw. wo steht's im Gesetz?
Danke schonmal für alle Tipps,
Marc.