J
JuNanw
Guest
Ich wollte eine kurze Anfrage starten, wie die Kollegen die Auswirkungen der neuen Dienstwagen-Steuervorschriften beurteilen.
Kenn jemand zufällig schon Details?
Ich muss bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass seit einigen Jahren seitens der Presse und einiger Kreisen in der Politik die freien Berufe angegriffen werden. Umso mehr ärgert mich diese Vorgehensweise, wenn man bedenkt, wie viel man in die Ausbildung (Arzt, Anwalt, Sachverständiger) investieren muss, welchem Risiko diese Berufe ausgesetzt sind (Haftung, Einbruch der Auftragslage, säumige Bezahlung der Rechnungen) und wie viel man in diesen Berufen im Vergleich zu einem Angestellten arbeiten muss.
Dabei erwirtschaften die Freiberufler 10% des BIP und beschäftigen 2,8 Mio Angestellte.
Es kann keiner leugnen, dass man als Freiberufler - noch dazu, wenn man in internationaler Konkurrenz steht - eine repräsentativen Wagen braucht. Welcher asiatische oder amerikanische Auftraggeber würde einem deutschen Anwalt, der einen alten Kleinwagen fährt, einen Auftrag geben. Die Londoner, Schweizer und US-Kollegen haben auch repräsentative Autos. Der Auftraggeber denkt höchstens: Dieser Anwalt hat keinen Erfolg. Auch deutsche Mandanten denken so.
Ich habe kein Verständnis dafür, dieses aus Repräsentationsgründen notwendige Fahrzeug vollständig aus meiner Kasse zu zahlen, insbesondere, da ich teilweise 1 Jahr warten muss, bis meine Rechnungen gezahlt werden. Wird ein derartiges Auto privat angeschafft, muss ich das Kapital vorstrecken und trage noch dazu das Wertverlust-Risiko. Außerdem goutiere ich es nicht, wie ein Verkehrssünder ein Fahrtenbuch zu führen, das macht zudem einen schlechten Eindruck auf den Mandanten. Ferner erreichen die wenigsten, so vermute ich, 50 % dienstliche kilometerbezogene Nutzung. Man denke nur wie viele Kilometer bei Verwandtenbesuchen von München nach Norddeutschland und bei Urlaubsreisen anfallen.
Die Kollegen aus der Automobilindustrie werden mir hoffentlich Folgendes verzeihen und Verständnis dafür haben. Aus oben genannten Gründen - und insbesondere, da diese Neuregelung speziell auf Freiberufler ausgerichtet ist - habe ich mich gestern entschlossen einen Volvo privat zu kaufen, wenn im Sommer der Leasingvertrag meines 3er BMW ausläuft. Und der Golf meiner Frau wird Ende 2006 durch einen Peugeot ersetzt. Wenn möglich, würde ich auch einen so genannten EU-Neuwagen kaufen. Wir haben bisher immer deutsche Modelle gefahren, aber ich sehe nicht ein, für ein deutsches Auto mehr zu zahlen als für ein anderes Auto und dann noch explizit steuerlich gegenüber einem Angestellten benachteiligt zu werden. Außerdem geben Hersteller ausländischer Fabrikate mehr Rabatt. Wenn sich einige Freiberufler dieser Vorgehensweise anschließen, ging die Neuregelung "nach hinten los". Kein Freiberufler wird angesichts des wirtschaftlichen Risikos der Berufe viel Kapital in ein Auto stecken.
Besonders unschön finde ich folgenden Artikel, dort wird Freiberuflern unterstellt, unehrlich zu sein. Die meisten freien Berufe (Arzt, Anwalt) unterliegen dem Standesrecht oder sind vereidigt (Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, Übersetzter), und die in dem Artikel angesprochene Unehrlichkeit verbiete sich allein schon aus diesem Grunde, um die Zulassung nicht zu gefährden.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/601/66535/
Große Firmen haben bevorzugte Konditionen bei den Automobilfirmen. Vielleicht sollten wir über den Bundesverband der freien Berufe auch derartige Konditionen erwirken, notwendigenfalls auch als "EU-Neuwagen".
Kenn jemand zufällig schon Details?
Ich muss bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass seit einigen Jahren seitens der Presse und einiger Kreisen in der Politik die freien Berufe angegriffen werden. Umso mehr ärgert mich diese Vorgehensweise, wenn man bedenkt, wie viel man in die Ausbildung (Arzt, Anwalt, Sachverständiger) investieren muss, welchem Risiko diese Berufe ausgesetzt sind (Haftung, Einbruch der Auftragslage, säumige Bezahlung der Rechnungen) und wie viel man in diesen Berufen im Vergleich zu einem Angestellten arbeiten muss.
Dabei erwirtschaften die Freiberufler 10% des BIP und beschäftigen 2,8 Mio Angestellte.
Es kann keiner leugnen, dass man als Freiberufler - noch dazu, wenn man in internationaler Konkurrenz steht - eine repräsentativen Wagen braucht. Welcher asiatische oder amerikanische Auftraggeber würde einem deutschen Anwalt, der einen alten Kleinwagen fährt, einen Auftrag geben. Die Londoner, Schweizer und US-Kollegen haben auch repräsentative Autos. Der Auftraggeber denkt höchstens: Dieser Anwalt hat keinen Erfolg. Auch deutsche Mandanten denken so.
Ich habe kein Verständnis dafür, dieses aus Repräsentationsgründen notwendige Fahrzeug vollständig aus meiner Kasse zu zahlen, insbesondere, da ich teilweise 1 Jahr warten muss, bis meine Rechnungen gezahlt werden. Wird ein derartiges Auto privat angeschafft, muss ich das Kapital vorstrecken und trage noch dazu das Wertverlust-Risiko. Außerdem goutiere ich es nicht, wie ein Verkehrssünder ein Fahrtenbuch zu führen, das macht zudem einen schlechten Eindruck auf den Mandanten. Ferner erreichen die wenigsten, so vermute ich, 50 % dienstliche kilometerbezogene Nutzung. Man denke nur wie viele Kilometer bei Verwandtenbesuchen von München nach Norddeutschland und bei Urlaubsreisen anfallen.
Die Kollegen aus der Automobilindustrie werden mir hoffentlich Folgendes verzeihen und Verständnis dafür haben. Aus oben genannten Gründen - und insbesondere, da diese Neuregelung speziell auf Freiberufler ausgerichtet ist - habe ich mich gestern entschlossen einen Volvo privat zu kaufen, wenn im Sommer der Leasingvertrag meines 3er BMW ausläuft. Und der Golf meiner Frau wird Ende 2006 durch einen Peugeot ersetzt. Wenn möglich, würde ich auch einen so genannten EU-Neuwagen kaufen. Wir haben bisher immer deutsche Modelle gefahren, aber ich sehe nicht ein, für ein deutsches Auto mehr zu zahlen als für ein anderes Auto und dann noch explizit steuerlich gegenüber einem Angestellten benachteiligt zu werden. Außerdem geben Hersteller ausländischer Fabrikate mehr Rabatt. Wenn sich einige Freiberufler dieser Vorgehensweise anschließen, ging die Neuregelung "nach hinten los". Kein Freiberufler wird angesichts des wirtschaftlichen Risikos der Berufe viel Kapital in ein Auto stecken.
Besonders unschön finde ich folgenden Artikel, dort wird Freiberuflern unterstellt, unehrlich zu sein. Die meisten freien Berufe (Arzt, Anwalt) unterliegen dem Standesrecht oder sind vereidigt (Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, Übersetzter), und die in dem Artikel angesprochene Unehrlichkeit verbiete sich allein schon aus diesem Grunde, um die Zulassung nicht zu gefährden.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/601/66535/
Große Firmen haben bevorzugte Konditionen bei den Automobilfirmen. Vielleicht sollten wir über den Bundesverband der freien Berufe auch derartige Konditionen erwirken, notwendigenfalls auch als "EU-Neuwagen".