Hoffee
BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe gelegentlich beobachtet, dass eine Person, die in Patentabteilung eines Industrieunternehmens (A) tätig ist, zusätzlich eine eigene Kanzlei (B) hat und gleichzeitig im Patentanwaltsregister unter dem Namen einer dritten Kanzlei (C) eingetragen ist.
Lässt sich dies dadurch erklären, dass der Arbeitgeber (A) dem Syndikuspatetnanwalt gemäß § 41a Abs. 5 Nr. 3 PAO erlaubt hat, im Namen der Kanzlei (C) Rechtsdienstleistungen zu erbringen?
Ist die gleichzeitige Tätigkeit als Syndikuspatentanwalt und als freiberuflicher Patentanwalt grundsätzlich zulässig, sofern Arbeitgeber der freiberuflichen Tätigkeit ausdrücklich zustimmt?
ich habe gelegentlich beobachtet, dass eine Person, die in Patentabteilung eines Industrieunternehmens (A) tätig ist, zusätzlich eine eigene Kanzlei (B) hat und gleichzeitig im Patentanwaltsregister unter dem Namen einer dritten Kanzlei (C) eingetragen ist.
Lässt sich dies dadurch erklären, dass der Arbeitgeber (A) dem Syndikuspatetnanwalt gemäß § 41a Abs. 5 Nr. 3 PAO erlaubt hat, im Namen der Kanzlei (C) Rechtsdienstleistungen zu erbringen?
Ist die gleichzeitige Tätigkeit als Syndikuspatentanwalt und als freiberuflicher Patentanwalt grundsätzlich zulässig, sofern Arbeitgeber der freiberuflichen Tätigkeit ausdrücklich zustimmt?