Ich habe folgendes Problem (Chemiebereich):
Eine vom Gegner als neuheitsschädliches [sic!] Dokument angeführte Publikation offenbart in ihrem "Results"-Teil Ergebnisse und Verfahren, die meilenweit vom erfindungsgemäßen Verfahren entfernt sind.
Im Diskussionsteil jedoch fangen die Autoren ausführlich mit dem Schmieden von "Hypothesen" an, die unter anderem (zumindest teilweise) das patentgemäße Verfahren umfassen und den vorher durchgeführten Versuchen widersprechen (andere Stoffzusammensetzung, anderes Nachweisverfahren, etc.)
Aus meiner Sicht hätte der Fachmann der damaligen Zeit die Aussagen bestenfalls als Sci-Fi abgetan, allerdings erscheint rückblickend (ca. 20 Jahre später) alles recht sinnvoll und durchführbar und daher durchaus schädlich (wenn auch eher für erfinderische Tätigkeit).
Hat jemand (zitierbare) Erfahrung vor dem BPatG (BGH), wie man solche hypothetischen "Lehren", die ja in beinahe jedem wissenschaftlichen Dokument zu finden sind und selten etwas mit echter Arbeitsanleitung zu tun haben, auszulegen hat?
Europäische Rechtsprechung kenne ich, doch dort scheinen mir im Vergleich zur deutschen Rechtsprechung die Maßstäbe klarer und strenger.
Eine vom Gegner als neuheitsschädliches [sic!] Dokument angeführte Publikation offenbart in ihrem "Results"-Teil Ergebnisse und Verfahren, die meilenweit vom erfindungsgemäßen Verfahren entfernt sind.
Im Diskussionsteil jedoch fangen die Autoren ausführlich mit dem Schmieden von "Hypothesen" an, die unter anderem (zumindest teilweise) das patentgemäße Verfahren umfassen und den vorher durchgeführten Versuchen widersprechen (andere Stoffzusammensetzung, anderes Nachweisverfahren, etc.)
Aus meiner Sicht hätte der Fachmann der damaligen Zeit die Aussagen bestenfalls als Sci-Fi abgetan, allerdings erscheint rückblickend (ca. 20 Jahre später) alles recht sinnvoll und durchführbar und daher durchaus schädlich (wenn auch eher für erfinderische Tätigkeit).
Hat jemand (zitierbare) Erfahrung vor dem BPatG (BGH), wie man solche hypothetischen "Lehren", die ja in beinahe jedem wissenschaftlichen Dokument zu finden sind und selten etwas mit echter Arbeitsanleitung zu tun haben, auszulegen hat?
Europäische Rechtsprechung kenne ich, doch dort scheinen mir im Vergleich zur deutschen Rechtsprechung die Maßstäbe klarer und strenger.