Deutsche Prüfung ohne Hagen

studi

GOLD - Mitglied
Mich würde interessieren, wie die Theorieausbildung in Hagen auf die Prüfung abgestimmt ist. Muss man Hagen gehabt haben um Prüfungsstil und Inhalte bei der PA-Prüfung meistern zu können?

Wie könnte man das Fehlen von Hagen ausgleichen? Wäre ein Rep empfehlenswert?

Beste Grüsse,
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also wenn Du kein Hagen absolvierst, dann hast Du ja wohl das 1. juristische Staatsexamen bestanden (§ 7 Abs. 4 PAO)? Dann brauchst Du Dir wahrlich keine Sorgen wegen der Prüfung machen.

Oder bist Du ein Patentanwalt aus dem europäischen Ausland, der nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft die Prüfung machen will?
 

studi

GOLD - Mitglied
Hallo lysios,

ich habe die 1. Staatsprüfung. Danke, deine Zuversicht ehrt mich.

Meinst du, dass man allein mit der praktischen Ausbildung die Prüfung schaffen kann?

Zum Vergleich: Es treten neuerdings Master Studenten in der juristischen Staatsprüfung an. Sicher alle mit guten Detailwissen. Sie fallen aber reihenweise durch, weil sie den "Prüfungsstil" und die Schwerpunktsetzung nicht kennen ... denen fällt die Gewöhnung an ein völlig anderes Prüfungssystem auf die Füße.

Ich sorge mich, dass es vor dem Patentamt ähnlich laufen könnte und Vorkenntnisse da auch nicht weiterhelfen.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
studi schrieb:
Meinst du, dass man allein mit der praktischen Ausbildung die Prüfung schaffen kann?
Also das ist das Kursangebot bei Hagen:
http://www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/patent/kursliste.shtml

Die meisten Aspekte wirst Du kennen. Die patentspezifischen Kurse sind sicherlich hilfreich für Dich, können aber problemlos durch eigenes Literaturstudium ersetzt werden. Die Zeit dafür hast Du ja, da Du die Hagen-Kurse nicht absolvierst.

Und für Marken hilft auch Hagen nicht viel. Das Gebiet ist für die meisten Kandidaten schwierig, weil die Praxis fehlt.

Die weitere Ausbildung besteht aber nicht nur in der Tätigkeit beim Patentanwalt, sondern Du musst auch einmal im Monat an einer AG teilnehmen und dort selbst auch regelmässig Vorträge halten. Ganz intensiv wird es aber sowieso im Amtsjahr.
 

studi

GOLD - Mitglied
Danke für deine Einschätzung. Sie gibt mir eine gewisse Orientierung.

Auch für die Frage, ob man evt. Referendariat und PA - Ausbildung verzahnen kann.

Ist es in Bezug auf die Arbeitsbelastung im ersten Anwaltsjahr möglich, ca. 2-3 Stunden täglich (auch von der Frei- bzw. Lernzeit) abzuknapsen? Hängt vermutlich von der Kanzlei ab....
 

grond

*** KT-HERO ***
studi schrieb:
Ist es in Bezug auf die Arbeitsbelastung im ersten Anwaltsjahr möglich, ca. 2-3 Stunden täglich (auch von der Frei- bzw. Lernzeit) abzuknapsen?
Eher nein, denn die Ausbildung ist in Vollzeit. Ob Du, nachdem Du von 9 bis 18h in der Kanzlei warst, auch noch 2 bis 3 Stunden mit anderen Lernaufgaben verbringen willst/kannst, musst Du selbst einschätzen, ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das irgendein Arbeitgeber/Ausbilder wollen könnte. Schließlich dürfte das der Arbeits- und Lernleistung nicht gerade förderlich sein.
 

avoellm

Schreiber
Eine Verzahnung ist kein Problem.
Bist Du schon im Referendariat? Dann ist es fast schon zu spät. Am Besten ist, wenn man schon vor dem ersten Examen Patentanwaltskandidat ist.
Ich habe die Doppelqualifikation und kann Dir gerne Tipps geben.
 

studi

GOLD - Mitglied
Ich nehme deine Tipps dankend an.

Aber warum sollte man sich das 1. Examen für die Kandidatenzeit aufheben? Ist das ein Witz oder ein Verschreiber? Falls ein Witz versucht wurde, verstehe ich ihn nicht. Ich versuche zu beurteilen wie nah ich beide Ausbildungsabschnitte (mit Wartezeiten, evt. Wiederholungsprüfung aus dem Ref.) nebeneinander packen kann. Da ist die Frage nach der effektiven Arbeitsbelastung doch legitim.
 

studi

GOLD - Mitglied
Ach ja, ich kann nur jeden Kandidaten oder Referendar zu Eile ermuntern, falls er die Zulassung als Rechtsanwalt braucht oder will. Die gibts bald nicht mehr so einfach. http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1232027/Koordinierungsausschuss%20Diskussionsmodell%20Spartenvorbereitungsdienst%202008.pdf

Die Standesorganisationen machen nämlich ernst mit der überfälligen Regulierung. Der Spartenjurist kommt vermutlich bereits 2013. Damit fallen die Neuzulassungen in der Anwaltschaft von 8000 auf 2000 pro Jahr. Damit dürfte sich auch das Wildern der Rechtsanwälte im IP Bereich entspannen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass man mit dem Wegfall des Einheitsjuristen an den Prozeßvertretungsrechten seiner Nachfolger herumbastelt. Jedenfalls wird es ein ziemliche Ochsentour, die man sich ersparen sollte.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
studi schrieb:
Ich könnte mir auch vorstellen, dass man mit dem Wegfall des Einheitsjuristen an den Prozeßvertretungsrechten seiner Nachfolger herumbastelt. Jedenfalls wird es ein ziemliche Ochsentour, die man sich ersparen sollte.
Is ja ein probates Mittel, den Nachwuchs durch komische bis absurde Prüfungen zu schicken, während man selbst qua Status alles bekommt, wofür die Jugend dann rackern darf - man erinnere sich nur an die EPA-OPA-Regelung.
 

KPH

Schreiber
Zu Studi: Hab mir deinen Link in Sachen Ausbildungsreform mal angeschaut. Bist Du Dir sicher, dass diese Umstellung 2013 kommen soll. Die BRAK scheint sich jedoch da sehr zu wehren. Ferner besteht auch ein gewisser Gegendruck durch Bolgna (Master usw.), so dass m.E. eher damit zu rechnen ist, dass die Bedingungen für die Vetretungsbefugnis stark aufweichen werden. Insbesondere wenn man bedenkt, dass berufsrechtliche Regelungen auch durch die Kompetenzen der EU beeinflusst werden.
 

studi

GOLD - Mitglied
Schau dir im Bericht das Kapitel Zeithorizont an. Da ist von 2015 die Rede. Aus meiner Erfahrung geht es dann doch schneller. Außerdem wird nicht von heute auf morgen von 10.000 Referendaren auf 4000 umgestellt. D.h., bereits in den Jahren zuvor werden die Durchfallquoten hoch und die Zahl angebotener Plätze runter genommen. Es ist der DAV, der Druck macht. Die BRAK hat eigentlich nichts zu melden. Es sind eher die Fakultäten und die Bürokratie von 16 Länderverwaltungen und Parlamenten, die die Reform bremsen könnten.

Die EU hat hier keine Kompetenzen. Das ist alles DRiG und darunter. Bsc. und Msc wurde von der KMK verordnet, berührt aber nicht die Gestaltung des Einheitsjuristen bzw. der Post - Uni Ausbildung, auch wenn es Teil der ganzen Diskussion ist. Ich glaube nicht an die alternativen Modelle, da sie den Zustrom nicht regulieren. Aber wens interessiert: www.reform-der-juristenausbildung.de

Die Anwaltschaft wird sich auch nicht selbst bei den Prozeßvetretungsrechten beschneiden( "..wir machen ab jetzt kein IP mehr.. oder wir entziehen uns das Recht in Patentsachen aufzutreten.."). Nein, es wird lediglich der Nachwuchs durch höhere Hürden beschränkt werden.
 

avoellm

Schreiber
Ich habe gefragt, ob Du schon im Referendariat bist, weil Du Zivilstation, Verwaltungsstation und Wahlstation zumindest teilweise beim DPMA bzw. BPatG machen kannst. Da das Amtsjahr erst am Ende der Kandidatenausbildung kommt, solltest Du die Kandidatenzeit beim Anwalt schon vor bzw. zu Beginn des Referendariats erledigt haben.

Eine nachträgliche Anerkennung wird wahrscheinlich nicht gehen.
 

avoellm

Schreiber
... das ist zwar etwas offtopic,

aber dass Patentanwälte alleine vor Deutschen Gerichten auftreten, ist und wird ein Traum der Patenanwälte bleiben. 9 von 10 Patentanwälten haben von Prozessrecht leider so wenig Ahnung, dass ein Haftungsfall schon "vorprogrammiert" ist.

So sehr es die Patentanwälte auch ärgert (das ist der ewige Komplex gegenüber Volljuristen) einen Verletzungsprozess ohne Rechtsanwalt wird es nicht geben.
 

grond

*** KT-HERO ***
avoellm schrieb:
So sehr es die Patentanwälte auch ärgert (das ist der ewige Komplex gegenüber Volljuristen) einen Verletzungsprozess ohne Rechtsanwalt wird es nicht geben.
Ich kenne ehrlich gesagt keinen Patentanwalt, der da ohne Rechtsanwalt auftreten wollen würde. Welchen Vorteil sollte das auch haben? Und auch keinen, der irgendwelche Komplexe gegenüber Rechtsanwälten empfinden würde. Rechtsanwälte sind Rechtsanwälte und Patentanwälte Patentanwälte. Jeder hat sein jeweiliges Anforderungsprofil. Und Fachkompetenz lässt sich nicht an Vertretungsbefugnissen ablesen. Sonst könnte mir der nächstbeste Rechtsanwalt ja auch meine Steuererklärung machen... (ha, mein Steuerberater ist sogar Rechtsanwalt!).
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Und es gilt auch Umgekehrtes! Die wenigsten Anwälte sind in der Lage ohne Patentanwalt eine Spitz auf Knopf Klage zu gewinnen, in der der technische Beitrag entscheidend ist.

Weshalb ein Mandant einen Prozess verliert, ob durch einen Patentanwalt der keine Ahnung vom Prozessrecht hat oder durch einen Rechtsanwalt der keine Ahnung von der Technik hat, ist dem Mdt egal, er ist in jedem Fall zurecht enttäuscht.

Gruß
Alex
 

Dr. No

SILBER - Mitglied
So sehr es die Patentanwälte auch ärgert (das ist der ewige Komplex gegenüber Volljuristen) einen Verletzungsprozess ohne Rechtsanwalt wird es nicht geben.
Wieso sollten Patentanwälte diesbezüglich Komplexe haben? Wenn ich so heiß darauf wäre in Verletzungsverfahren aufzutreten, würde ich eben zusätzlich noch Jura studieren (oder hätte dies bereits getan).

Es ist doch genau so wie grond schon sagte:

Rechtsanwälte sind Rechtsanwälte und Patentanwälte Patentanwälte. Jeder hat sein jeweiliges Anforderungsprofil.
Die Kernkompetenz von Patentanwälten ist nunmal das (m.E. ohnehin lukrativere) Anmeldegeschäft, während Rechtsanwälte (unterstützt durch Patentanwälte) Verletzungsverfahren betreuen. So ist der status quo und das ist m.E. auch richtig so.

...einen Verletzungsprozess ohne Rechtsanwalt wird es nicht geben.
Mit dieser Aussage wäre ich (wenn man sich das ansieht was bzgl. einer zu schaffenden Europäischen Patentgerichtsbarkeit geplant ist) jedoch vorsichtig. Ob das, was dort geplant ist, richtig und sinnvoll ist, kann und möchte ich nicht entscheiden.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
avoellm schrieb:
So sehr es die Patentanwälte auch ärgert (das ist der ewige Komplex gegenüber Volljuristen) [...]
Von den Kollegen, die ich kenne, hat jedenfalls keiner einen solchen Komplex. Es scheint mir eher die eigene Kompetenz zumindest gleich, wenn nicht sogar tendentiell etwas höher als die eines typischen RAs eingeschätzt zu werden.
 

studi

GOLD - Mitglied
@ avoellm

Entschuldige meine Skepsis. Ich dachte zunächst Du willst mich auf den Arm nehmen.

Wieviele Monate der Kandidatenzeit wurden Dir denn aufs Ref angerechnet? Ich nehme an, dass das vorm JPA - Bayern war?

Machst Du jetzt eher Anmeldungen oder Streitverfahren oder gibt es solche Schwerpunktsetzungen nicht bei dir?
 

Pattex

Vielschreiber
avoellm schrieb:
So sehr es die Patentanwälte auch ärgert (das ist der ewige Komplex gegenüber Volljuristen) einen Verletzungsprozess ohne Rechtsanwalt wird es nicht geben.
Minderwertigkeitskomplexe kommen bei Patentanwälten extrem selten vor.
 
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