F
Frank
Guest
Es geisterte ja immer wieder durch die Medien, aber 2007 wird es wohl Realität werden und Kanzleien und den einen oder anderen Heimarbeiter treffen:
Ab 2007 ist für "neuartige Rundfunkempfänger", sprich Internet-PCs und gegebenenfalls sogar für UMTS-Mobiltelefone die Rundfunkgebühr an die GEZ zu entrichten. Es sei denn, es sind auf dem selben Grundstück schon herkömmliche Geräte angemeldet. Dies ist jedoch in der Regel wohl kaum der Fall: Welche Kanzlei hat schon einen Fernseher oder ein Radio? Und welcher Heimarbeiter hat neben seinen privat angemeldeten Rundfunkgeräten Rundfunkempfänger, welche er für die Heimarbeit nutzt und angemeldet hat?
Völlig gaga!
Ab 2007 ist für "neuartige Rundfunkempfänger", sprich Internet-PCs und gegebenenfalls sogar für UMTS-Mobiltelefone die Rundfunkgebühr an die GEZ zu entrichten. Es sei denn, es sind auf dem selben Grundstück schon herkömmliche Geräte angemeldet. Dies ist jedoch in der Regel wohl kaum der Fall: Welche Kanzlei hat schon einen Fernseher oder ein Radio? Und welcher Heimarbeiter hat neben seinen privat angemeldeten Rundfunkgeräten Rundfunkempfänger, welche er für die Heimarbeit nutzt und angemeldet hat?
Völlig gaga!