grond
*** KT-HERO ***
Vielleicht eine sehr dumme Frage:
Was heißt eigentlich "unbeschadet" im Rahmen des EPÜ?
Eines von zahllosen Beispielen:
R. 39(4): "Unbeschadet der Regel 37 Absatz 2 Satz 2 werden Benennungsgebühren nicht zurückerstattet."
R.37(2) S. 2: "Für diese Anmeldung bereits entrichtete Gebühren werden zurückerstattet."
In der englischen bzw. französischen Variante heißt es "without prejudice to" und "sans prejudice de la regle", was mir nicht weiterhilft.
Heißt "unbeschadet":
a) R. 39(4) gilt immer, selbst wenn R. 37 zu widersprechen scheint
oder
b) R. 39(4) gilt, soweit R. 37 nicht etwas anderes besagt
Da "unbeschadet" nicht gerade zu meinem aktiven Wortschatz gehört, kann ich mich auch bei versuchsweisem Ersetzen des Wortes durch z.B. "trotz" nicht mit Sicherheit für eine der beiden Deutungsvarianten entscheiden. Aber vielleicht liegt das ja nur an mir...
Was heißt eigentlich "unbeschadet" im Rahmen des EPÜ?
Eines von zahllosen Beispielen:
R. 39(4): "Unbeschadet der Regel 37 Absatz 2 Satz 2 werden Benennungsgebühren nicht zurückerstattet."
R.37(2) S. 2: "Für diese Anmeldung bereits entrichtete Gebühren werden zurückerstattet."
In der englischen bzw. französischen Variante heißt es "without prejudice to" und "sans prejudice de la regle", was mir nicht weiterhilft.
Heißt "unbeschadet":
a) R. 39(4) gilt immer, selbst wenn R. 37 zu widersprechen scheint
oder
b) R. 39(4) gilt, soweit R. 37 nicht etwas anderes besagt
Da "unbeschadet" nicht gerade zu meinem aktiven Wortschatz gehört, kann ich mich auch bei versuchsweisem Ersetzen des Wortes durch z.B. "trotz" nicht mit Sicherheit für eine der beiden Deutungsvarianten entscheiden. Aber vielleicht liegt das ja nur an mir...