Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo!
Klar ist, dass veröffentlichte Patentschriften in DE vom Urheberrecht ausgenommen sind. Was ist aber mit z.B. wissenschaftlichen Artikeln, die ich vom Amt als Stand der Technik mit einem Bescheid übersandt bekomme. Kann ich hier problemlos Kopien erstellen und z.B. an den Mandanten schicken oder könnte hier das Urheberrecht doch ein Problem machen ?
Habe ich denn in so einem Fall eine gewerbliche Nutzung ? Stelle ich als Vertreter des Mandanten mit diesem eine "legale Einheit" dar, innerhalb derer die Weitergabe derartiger Dokumente ok ist ?
Hat irgendeiner sich mit diesem Thema schon mal beschäftigt obwohl UrhR ja nicht gerade zu unserem Gebiet gehöt ?
Grüße
Ah-No Nym
Klar ist, dass veröffentlichte Patentschriften in DE vom Urheberrecht ausgenommen sind. Was ist aber mit z.B. wissenschaftlichen Artikeln, die ich vom Amt als Stand der Technik mit einem Bescheid übersandt bekomme. Kann ich hier problemlos Kopien erstellen und z.B. an den Mandanten schicken oder könnte hier das Urheberrecht doch ein Problem machen ?
Habe ich denn in so einem Fall eine gewerbliche Nutzung ? Stelle ich als Vertreter des Mandanten mit diesem eine "legale Einheit" dar, innerhalb derer die Weitergabe derartiger Dokumente ok ist ?
Hat irgendeiner sich mit diesem Thema schon mal beschäftigt obwohl UrhR ja nicht gerade zu unserem Gebiet gehöt ?
Grüße
Ah-No Nym