Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
mal wieder eine Frage zum Verwendungsanspruch, bzw. zu computerimplementierten Erfindungen.
Angenommen ein elektronisches Gerät wird von Millionen Leuten seit Jahren für einen bestimmten Zweck benutzt, wozu das Gerät mit bestimmten Dateninhalten gefüllt werden muss.
Die Erfindung besteht nun darin, dass dasselbe elektronische Gerät (ohne irgendwelche Modifikationen an dem Gerät) überraschenderweise zu einem völlig anderen Zweck benutzt werden kann.
Dieser völlig andere Zweck wird dadurch ermöglicht, dass Dateien besonderen Inhaltes, aber bekannten Formates in dieses Gerät geladen werden.
Gut, einen Verfahrensanspruch kriege ich da ja vielleicht noch hin.
Wie sieht es aber mit einem Anspruch auf das Gerät aus -- wohl eher schlecht, wie ich vermute, da sich ja das Gerät selbst in keinster Weise vom Stand der Technik unterscheidet.
Aber vielleicht wird ja das Gerät bereits neu durch die besondere Datenfüllung -- sprich
A)
Bekanntes Gerät "G",
dadurch gekennzeichnet,
dass es Dateien mit dem Inhalt "ABC" enthält.
Oder bleibt mir nur noch der Verwendungsanspruch:
B)
Verwendung
des bekannten Gerätes "G"
zum Zweck "Z" mittels Einsatz von Dateien mit dem Inhalt "ABC" .
Danke schonmal für Tipps,
Marc.
mal wieder eine Frage zum Verwendungsanspruch, bzw. zu computerimplementierten Erfindungen.
Angenommen ein elektronisches Gerät wird von Millionen Leuten seit Jahren für einen bestimmten Zweck benutzt, wozu das Gerät mit bestimmten Dateninhalten gefüllt werden muss.
Die Erfindung besteht nun darin, dass dasselbe elektronische Gerät (ohne irgendwelche Modifikationen an dem Gerät) überraschenderweise zu einem völlig anderen Zweck benutzt werden kann.
Dieser völlig andere Zweck wird dadurch ermöglicht, dass Dateien besonderen Inhaltes, aber bekannten Formates in dieses Gerät geladen werden.
Gut, einen Verfahrensanspruch kriege ich da ja vielleicht noch hin.
Wie sieht es aber mit einem Anspruch auf das Gerät aus -- wohl eher schlecht, wie ich vermute, da sich ja das Gerät selbst in keinster Weise vom Stand der Technik unterscheidet.
Aber vielleicht wird ja das Gerät bereits neu durch die besondere Datenfüllung -- sprich
A)
Bekanntes Gerät "G",
dadurch gekennzeichnet,
dass es Dateien mit dem Inhalt "ABC" enthält.
Oder bleibt mir nur noch der Verwendungsanspruch:
B)
Verwendung
des bekannten Gerätes "G"
zum Zweck "Z" mittels Einsatz von Dateien mit dem Inhalt "ABC" .
Danke schonmal für Tipps,
Marc.