Schmidt-O schrieb:
In Bezug auf Computer-implementierte Erfindungen (vor dem EPA) ist oft zu lesen, dass fuer den erfinderischen Schritt die Lösung eines TECHNISCHEN Problems mit Hilfe von technischen Mitteln erforderlich ist. Stimmt das so, oder ist es ausreichend wenn ein NICHT TECHNISCHES Problem mit technischen Mitteln geloest wird?
Ich meine letzteres ist richtig. Meines Wissens kulminierte die EPA-Rechtsprechung zu computerimplementierten Erfindungen darin, dass auch die Lösung nichttechnischer Probleme dem Patentschutz zugänglich sein kann, wenn zur Lösung der nichttechnischen Aufgabe "technische Überlegungen notwendig" seien. Letztlich geht es also um die Frage des Vorhandenseins einer technischen Lehre, welche eben nicht nur dann vorliegen kann, wenn das zu lösende Problem technisch ist. Oder platt ausgedrückt: den Durchschnittsfachmann holt man eben nicht nur dann, wenn es ein technisches Problem gibt, sondern wenn man sein technisches Wissen braucht.
Als Negativbeispiel gab es da diese holländische Versteigerung. Das Problem war, dass die zeitliche Reihenfolge von Geboten bezüglich der Zeitpunkte, wo sie zuhause bei den verschiedenen Computerbenutzern per Klick abgegeben werden, beim Server nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Das wäre durchaus ein technisches Problem, welches u.U. mit technischen Mitteln gelöst werden könnte (soll heißen: bei dem technische Überlegungen zu einer Lösung führen könnten). Die beanspruchte (Nicht-)Erfindung sah nun aber zur Lösung des Problems ein verändertes Versteigerungsverfahren vor. Ich erinnere mich nicht mehr, wie das im Detail ging, aber es war wohl eine umgekehrte Versteigerung, bei der der Preis kontinuierlich gesenkt wird, bis einer ein Gebot abnimmt. Anhand der Höhe des angenommenen Gebots wurde dann der Sieger der Auktion bestimmt. Diese Lösung war nun nichttechnisch, weil das technische Problem quasi durch Änderung der Geschäftsmethode umgangen wurde.
Da mich dieses ganze Thema inzwischen anödet und jede Berührung mit Software im Patentwesen ohnehin nur zur Lektüre von unendlichem abstrakten Geschwafel führt, kann ich aber mit den entsprechenden Entscheidungen nicht aufwarten...