P
pattex
Guest
Hallo,
ich überlege derzeit, als PA mit einem Rechtsanwalt zumindest eine Bürogemeinschaft einzugehen. Sollte eigentlich Synergieeffekte bringen, insbesondere auch wg. Klagebefugnis, Grenzbereich UWG und Marken, doppelte Gebührenabrechnung bei Abmahnungen usw.
Wo liegt da im allgemeinen das Problem? Was ist an Verrechnung üblich? Kosten je zur Hälfte, Gewinn nach jeweiligem Umsatz oder auch zur Hälfte?
Oder endet das doch meist in PRoblemen?
ich überlege derzeit, als PA mit einem Rechtsanwalt zumindest eine Bürogemeinschaft einzugehen. Sollte eigentlich Synergieeffekte bringen, insbesondere auch wg. Klagebefugnis, Grenzbereich UWG und Marken, doppelte Gebührenabrechnung bei Abmahnungen usw.
Wo liegt da im allgemeinen das Problem? Was ist an Verrechnung üblich? Kosten je zur Hälfte, Gewinn nach jeweiligem Umsatz oder auch zur Hälfte?
Oder endet das doch meist in PRoblemen?