Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälten

P

pattex

Guest
Hallo,

ich überlege derzeit, als PA mit einem Rechtsanwalt zumindest eine Bürogemeinschaft einzugehen. Sollte eigentlich Synergieeffekte bringen, insbesondere auch wg. Klagebefugnis, Grenzbereich UWG und Marken, doppelte Gebührenabrechnung bei Abmahnungen usw.

Wo liegt da im allgemeinen das Problem? Was ist an Verrechnung üblich? Kosten je zur Hälfte, Gewinn nach jeweiligem Umsatz oder auch zur Hälfte?

Oder endet das doch meist in PRoblemen?
 
G

Gast-Anwalt

Guest
eienn schönen guten Tag,

ich erlaube mir als Rechtsanwalt, der im Übrigen über eine Bürogemeinschaft mit einem Patentanwalt nachdenkt (...!...) folgende Anmerkungen in aller Kürze:
  • "Das Übliche" gibt es nie!
  • Denkbar ist z.B. reine "Untermiete" zu einem Betrag X
  • Wenn man an Gewinnaufteilung denkt, dann geht es schon nicht mehr um eine klassische Bürogemeinschaft, dann wäre man im Bereich einer Gesellschaft, also GbR also Sozietät.
  • Erst mal sollten sich die Parteien überlegen, in diesem Fall also der Patentanwalt: was will ich, was hab ich, was kann ich bieten und vor allem was kann ich mir leisten, sprich hab ich denn eigene Mandanten mit denen ich zumindest die Kosten decken kann die entstehen werden.
  • Habe ich eigenes Personal das ich mitbringe, eigene Büroeinrichtung, Fax, Tel PCs etc oder will ich das mitbenutzen
  • Bitte strikte Trennung von Außenverhälnis (also wie treten die Parteien zB auf dem Briefpapier auf) vom Innenverhältnis (was haben PA und RA intern vereinbart). Das ist vor allem auch wichtig wegen Haftung etc.
Ich habe ab März 2007 ein neues Büro in München und mindestens noch ein Zimmer frei, kann zB Mitbenutzung des Besprechungsraumes und von Kopiere Drucker etc bieten und könnte auch nich einen Sekretariatsplatz zur Verfügung stellen.

Im Falle weiterbestehenden Interesses einfach hier schreiben, ich melde mich dann wieder.

mfG
 
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