DE BPatG - Robe als Kandidat?

maroubra

*** KT-HERO ***
Hallo,

ich bin Patentanwaltskandidat und mein Ausbilder möchte, dass ich im nächsten Beschwerdeverfahren am BPatG die mündliche Verhandlung selber durchführe. Mein Ausbilder wird natürlich dabei sein, aber nichts sagen, außer irgendetwas läuft schief.

Muss ich als Patentanwaltskandidat in so einer Situation eine Robe tragen? Wenn ja, welche?

Darf ich als Patentanwaltskandidat in so einer Situation eine Robe tragen? Wenn ja, welche?


Vielen Dank :)
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Die Antwort ist:

Nein und nein. Du musst und darfst nicht :)

Aber schätze dich glücklich, dass dein Ausbilder dich das machen lässt. Nicht jeder Kandidat hat dieses Glück!

Grüße

Ah-No Nym
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Wozu, wenn der Ausbilder die Anträge stellt? Lassen die einen dann nicht zu Wort kommen?

Ich hatte den OP so verstanden, dass der Ausbilder gar nichts sagt (also auch keine Anträge stellt). Dann sollten doch auf jeden Fall §97(2),(6) PatG gelten. Aber auch wenn der Kandidat "nur" technische und rechtliche Ausführungen macht, müsste er m.E. eine Vertretungsbefugnis haben - allerdings gebe ich zu, dass ich die Praxis und Rechtsprechung hierzu nicht kenne (insbesondere angesichts der Änderungen in §97 seit meiner Kandidatenzeit, die im Gegensatz zu früher genauer regeln, wer überhaupt vertreten darf).
 
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