Liebe MitstudentInnen,
da Pat-Ente noch keinen Thread eröffnet hat, möchte ich das hiermit zur Aufgabe der KE 04 tun.
Auf den ersten Blick sieht es mir beim vorliegenden Fall so aus, dass der K in Annahmeverzug (§ 293 ff.) gelangt ist, so dass der V eine Haftungserleichterung in Anspruch nehmen kann, die ihn nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften lässt (§ 300 Abs. 1).
Im vorliegenden Fall kann letzteres ausgeschlossen werden, so dass V keine neuen Vasen liefern muss.
Was soll uns aber die Information sagen, dass V und K einen neuen Liefertermin vereinbaren. Liegt somit keine Annahmeverzug mehr vor bzw. hat der V jetzt wieder eine Bringschuld?
da Pat-Ente noch keinen Thread eröffnet hat, möchte ich das hiermit zur Aufgabe der KE 04 tun.
Auf den ersten Blick sieht es mir beim vorliegenden Fall so aus, dass der K in Annahmeverzug (§ 293 ff.) gelangt ist, so dass der V eine Haftungserleichterung in Anspruch nehmen kann, die ihn nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften lässt (§ 300 Abs. 1).
Im vorliegenden Fall kann letzteres ausgeschlossen werden, so dass V keine neuen Vasen liefern muss.
Was soll uns aber die Information sagen, dass V und K einen neuen Liefertermin vereinbaren. Liegt somit keine Annahmeverzug mehr vor bzw. hat der V jetzt wieder eine Bringschuld?