DE Bester Zeitpunkt für die deutsche Ausbildung

EinKandidat

BRONZE - Mitglied
Hallo,
Ich habe vor, die deutsche Ausbildung zu machen und würde gerne fragen, wann man diese an besten starten sollte

Danke für die Infos!
 

kronion

GOLD - Mitglied
Schau mal hier: https://kandidatentreff.de/2018/03/ausbildung-beim-patentanwalt/

Dauer

Die Ausbildung beim Patentanwalt dauert 26 Monate nachdem Sie als Patentanwaltsbewerber gemeldet worden sind. Wenn Sie einen nahtlosen Übergang in das Amtsjahr wünschen, sollten Sie auf einen Meldezeitpunkt hinwirken, der 26 Monate vor dem Beginn des Amtsjahres liegt. Unter Berücksichtigung der zur Zeit seitens des DPMA/BPatG angebotenen Starttermine des Amtsjahres (s.u.) sollte daher jeweils der Erste im April, August oder Dezember als Meldezeitpunkt gewählt werden. Es soll aber auch darauf hingewiesen sein, daß einige Patentanwälte, die keinen nahtlosen Übergang gewählt haben, den Zeitraum zwischen der Ausbildung beim Patentanwalt und dem Amtsjahr als angenehm empfunden haben, da man hier nochmal richtig Urlaub machen konnte.

Es kommt also darauf an, wann Dich Dein Ausbilder meldet. Je nach Kanzlei kann es üblich sein, dass Kandidaten erst ein paar Monate nach Beginn der Arbeit gemeldet werden, etwa erst nach dem Ende der Probezeit. Das solltest Du vor Deinem Antritt klären.
 

kaffeepause

Vielschreiber
Schau mal hier: https://kandidatentreff.de/2018/03/ausbildung-beim-patentanwalt/



Es kommt also darauf an, wann Dich Dein Ausbilder meldet. Je nach Kanzlei kann es üblich sein, dass Kandidaten erst ein paar Monate nach Beginn der Arbeit gemeldet werden, etwa erst nach dem Ende der Probezeit. Das solltest Du vor Deinem Antritt klären.

Ich weiß nicht, ob die Seite up-to-date ist. Denn nach DPMA gelten als Stichtage für das Hagen-Studium Februar/Juni/Oktober mit einer Antragstellung biem DPMA bis zum jeweils 15. September des Vorjahres/15. Januar und 15.Mai

Außerdem soll man glaube ich auch die Unterlagen amtlich beglaubigen lassen, was viel Zeit kostet.
 

EinKandidat

BRONZE - Mitglied
Schau mal hier: https://kandidatentreff.de/2018/03/ausbildung-beim-patentanwalt/



Es kommt also darauf an, wann Dich Dein Ausbilder meldet. Je nach Kanzlei kann es üblich sein, dass Kandidaten erst ein paar Monate nach Beginn der Arbeit gemeldet werden, etwa erst nach dem Ende der Probezeit. Das solltest Du vor Deinem Antritt klären.

Ich habe vor, die dt. Ausbildung nach der EQE zu machen. Wenn alles gut läuft wäre das ab nächsten Sommer. Da ich in der Industrie arbeite bin ich frei, den Zeitpunkt zu wählen, wann ich anfangen will. Ich werde aber die normale Ausbildung machen, nicht die "Industrieausbildung"
 

kronion

GOLD - Mitglied
An Deiner Stelle würde ich versuchen, möglichst früh mit der Ausbildung zu beginnen (dh. zur Ausbildung gemeldet zu werden). Wenn Du unnötigerweise länger wartest, um das Amtsjahr nahtlos an die Ausbildungszeit in der Kanzlei anschließen zu können, dann fällt Dir das auf die Füße, wenn Dir doch noch etwas dazwischen kommt, wenn Du die Ausbildung einen Monat unterbrechen willst o.ä. Zwischen dem Ende der Ausbildungszeit und dem Beginn des Amtsjahres konnte ich in meiner Ausbildungskanzlei bereits als freier Mitarbeiter arbeiten, das war finanziell auch nicht verkehrt.
 

kronion

GOLD - Mitglied
Man kann doch über das Ausbildungsende hinweg angestellt sein/bleiben?

Kann man natürlich. Für mich war damals die genannte Variante vorteilhaft - bei Dir mag die Sache anders liegen. Mein Punkt war auch nur, dass es nicht schlecht sein muss, wenn das Amtsjahr nicht nahtlos an die Kanzleiausbildung anschließt.
 

EinKandidat

BRONZE - Mitglied
An Deiner Stelle würde ich versuchen, möglichst früh mit der Ausbildung zu beginnen (dh. zur Ausbildung gemeldet zu werden). Wenn Du unnötigerweise länger wartest, um das Amtsjahr nahtlos an die Ausbildungszeit in der Kanzlei anschließen zu können, dann fällt Dir das auf die Füße, wenn Dir doch noch etwas dazwischen kommt, wenn Du die Ausbildung einen Monat unterbrechen willst o.ä. Zwischen dem Ende der Ausbildungszeit und dem Beginn des Amtsjahres konnte ich in meiner Ausbildungskanzlei bereits als freier Mitarbeiter arbeiten, das war finanziell auch nicht verkehrt.

Danke für die Unterstützung!

Meine Firma meldet mich leider nur an, wenn ich die EQE bestanden habe. Deswegen kann ich frühestens nächsten Sommer die dt. Ausbildung anfangen (wenn alles gut läuft).
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Es ist aber für Angestellte in der Industrie durchaus üblich, dass erst die EQE abgeschlossen werden muss, bevor die DE-Ausbildung angefangen wird. Dafür ist das Gehalt in der Regel auch deutlich höher als ein Kandidatengehalt in einer Kanzlei ...
 
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