Hallo alle,
hier der Post, auf den ihr vielleicht schon alle gewartet habt ...
Ich bin inzwischen ziemlich vollkommen verwirrt.
Relevanter Sachverhalt, der mich verwirrt, ist die Mail des Studenten A
"Hiermit bestelle ich 10 Druckpatronen Typ sonstwas. A."
Fragestellung: Ist das ein Angebot an B?
Lösungsansätze:
a) formalistisch
Aus dem Angebot müßte der Kaufpreis hervorgehen. Tut er nicht. Kein Angebot.
b) weiterdenkend
Der Preis geht konkludent hervor, sowohl für den Kunden A, als auch für den Verkäufer B. Dummerweise geht für beide ein unterschiedlicher Preis hervor. Würde ggf. dafür sprechen, dass es kein Angebot ist, da die Information offenbar nicht ausreichend ist...?
Denken wir aber wieder weiter, so bestellt A. hier etwas. Bestellen ist ein Ausdruck für: Ich will es auf jeden Fall. Die Bestellung kann also als verbindlich angenommen werden, der Rechtsfolgewille wäre somit sogar gegeben.
Dabei wiederum hat er den Preis offen gelassen. Damit könnte er ihn zur Wahl des Verkäufers gestellt haben (Was irgendwie unwahrscheinlich klingt).
Vielmehr wäre dann wiederum ein versteckter Dissens zu vermuten, sollte dies als Angebot zu werten sein, wofür das Wort "bestelle" spricht.
Irgendwelche tieferen Gedanken von Euch zur Sache, liebe Kommilitonen?
Ein verzweifelnder
LostJedi
hier der Post, auf den ihr vielleicht schon alle gewartet habt ...
Ich bin inzwischen ziemlich vollkommen verwirrt.
Relevanter Sachverhalt, der mich verwirrt, ist die Mail des Studenten A
"Hiermit bestelle ich 10 Druckpatronen Typ sonstwas. A."
Fragestellung: Ist das ein Angebot an B?
Lösungsansätze:
a) formalistisch
Aus dem Angebot müßte der Kaufpreis hervorgehen. Tut er nicht. Kein Angebot.
b) weiterdenkend
Der Preis geht konkludent hervor, sowohl für den Kunden A, als auch für den Verkäufer B. Dummerweise geht für beide ein unterschiedlicher Preis hervor. Würde ggf. dafür sprechen, dass es kein Angebot ist, da die Information offenbar nicht ausreichend ist...?
Denken wir aber wieder weiter, so bestellt A. hier etwas. Bestellen ist ein Ausdruck für: Ich will es auf jeden Fall. Die Bestellung kann also als verbindlich angenommen werden, der Rechtsfolgewille wäre somit sogar gegeben.
Dabei wiederum hat er den Preis offen gelassen. Damit könnte er ihn zur Wahl des Verkäufers gestellt haben (Was irgendwie unwahrscheinlich klingt).
Vielmehr wäre dann wiederum ein versteckter Dissens zu vermuten, sollte dies als Angebot zu werten sein, wofür das Wort "bestelle" spricht.
Irgendwelche tieferen Gedanken von Euch zur Sache, liebe Kommilitonen?
Ein verzweifelnder
LostJedi