Folgende Konstellation:
EPA erlässt eine Zurückweisungsmitteilung nach Art. 90(5) EPÜ, da angeblich der mitgeteilte Mangel hinsichtlich der Zusammenfassung nach R58 EPÜ nicht behoben wurde.
Die Weiterbehandlung ist ausgeschlossen.
Sowohl die Wiedereinsetzung als auch die Beschwerde stehen als Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel zur Verfügung.
Ist es möglich die Beschwerde und die Wiedereinsetzung parallel zu beantragen? Könnte die Beschwerde eingereicht werden und ein Wiedereinsetzungsantrag hilfsweise gestellt werden?
Ist es möglich vor der Beschwerdekammer die Wiedereinsetzung hilfsweise zu beantragen?
EPA erlässt eine Zurückweisungsmitteilung nach Art. 90(5) EPÜ, da angeblich der mitgeteilte Mangel hinsichtlich der Zusammenfassung nach R58 EPÜ nicht behoben wurde.
Die Weiterbehandlung ist ausgeschlossen.
Sowohl die Wiedereinsetzung als auch die Beschwerde stehen als Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel zur Verfügung.
Ist es möglich die Beschwerde und die Wiedereinsetzung parallel zu beantragen? Könnte die Beschwerde eingereicht werden und ein Wiedereinsetzungsantrag hilfsweise gestellt werden?
Ist es möglich vor der Beschwerdekammer die Wiedereinsetzung hilfsweise zu beantragen?