Beschreibungsanpassung beim DPMA

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Wie streng wird denn beim DPMA das (beim EPA heiß diskutierte und zum Gegenstand einer Vorlage an die GBK gemachte) Thema der Anpassung der Beschreibung an geänderte Ansprüche gehandhabt?
(siehe DPMA-Prüfungsrichtlinien, Abschnitt 2.7.1. Einreichung erteilungsreifer Unterlagen: "Ist im Falle einer als patentierbar erachteten Erfindung Einverständnis mit dem Anmelder über die Anspruchsfassung erzielt worden, ist daher der Anmelder verpflichtet, die Beschreibung mit den geltenden Ansprüchen in Einklang zu bringen.")

Ich habe zu dem Thema nur die BPatG-Entscheidung 20 W (pat) 47/13 gefunden, die eine Zurückweisung vorsieht, wenn keinerlei Anpassungen vorgenommen werden, aber keine Entscheidungen bezüglich Art und Umfang der erforderlichen Anpassungen. In der 20 W (pat) 47/13 war die Beschreibung offenbar an sich ziemlich unklar was die Leistung der Erfindung gegenüber dem SdT betraf, und der Zusammenhang der Ausführungsbeispiele mit den Ansprüchen war auch nicht ersichtlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben