Patentknecht
SILBER - Mitglied
Hallo Kollegen,
meine Frage betrifft die Berichtigung einer Erfinderbenennung beim DPMA.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Berichtigung vorgenommen werden und wo ist das geregelt?
Konkret geht es um ein in DE validiertes EP Patent, dem ein Erfinder nachträglich hinzugefügt werden soll.
Grüße vom Patentknecht
meine Frage betrifft die Berichtigung einer Erfinderbenennung beim DPMA.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Berichtigung vorgenommen werden und wo ist das geregelt?
Konkret geht es um ein in DE validiertes EP Patent, dem ein Erfinder nachträglich hinzugefügt werden soll.
Grüße vom Patentknecht