Berichtigung Erfinderbenennung DPMA

Patentknecht

SILBER - Mitglied
Hallo Kollegen,
meine Frage betrifft die Berichtigung einer Erfinderbenennung beim DPMA.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Berichtigung vorgenommen werden und wo ist das geregelt?

Konkret geht es um ein in DE validiertes EP Patent, dem ein Erfinder nachträglich hinzugefügt werden soll.

Grüße vom Patentknecht
 

DMX

SILBER - Mitglied
Ganz in der Tradition dieses Forums, nicht die fertige Antwort zu liefern, sondern Anregungen zum Selberfinden:

Geregelt ist das in Regel 21 EPÜ sowie in § 63 PatG. In den EPÜ Richtlinien sowie insbesondere im Schulte findet sich einiges dazu.

Beachte § 63 (3) PatG, falls es dem nachträglich hinzuzufügenden Erfinder primär um die Nennung seines Namens in der Patentschrift geht.

Das richtige Stichwort ist übrigens "Erfindernennung" statt "Erfinderbenennung", und es gibt sogar einen Wikipedia-Artikel dazu.

Viel Spaß beim Einlesen :)
 
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