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Mike Macke
Guest
Hallo,
im B-Teil 07 wird im gesamten eigenen Dokument von "Golfbällen" oder "Golfballkörpern" geredet. Andererseits weiß der Fachmann (z.B. aus der D2), dass die Aufgabe auch bei anderen (Hockeybällen, Pucks) Körpern in gleicher Weise lösbar ist.
Meine Frage: erkennt der Fachmann damit Eurer Meinung nach "unmittelbar und eindeutig, dass das Merkmal 'Golfball' in der Offenbarung nicht als wesentlich hingestellt worden ist" (RiLi C VI 5.3.10 i), weil er weiß, dass die Aufgabe nichts mit Golfen zu tun hat?
In der Prüfung habe ich das noch behauptet, inzwischen bin ich diesbezüglich eher unsicher. Zumindest habe ich per Notiz an den Prüfer angemerkt, dass man auch ohne Probleme auf "Golfballkörper" zurückkäme, sollte die Erweiterung nicht zulässig sein.
Was meint Ihr?
im B-Teil 07 wird im gesamten eigenen Dokument von "Golfbällen" oder "Golfballkörpern" geredet. Andererseits weiß der Fachmann (z.B. aus der D2), dass die Aufgabe auch bei anderen (Hockeybällen, Pucks) Körpern in gleicher Weise lösbar ist.
Meine Frage: erkennt der Fachmann damit Eurer Meinung nach "unmittelbar und eindeutig, dass das Merkmal 'Golfball' in der Offenbarung nicht als wesentlich hingestellt worden ist" (RiLi C VI 5.3.10 i), weil er weiß, dass die Aufgabe nichts mit Golfen zu tun hat?
In der Prüfung habe ich das noch behauptet, inzwischen bin ich diesbezüglich eher unsicher. Zumindest habe ich per Notiz an den Prüfer angemerkt, dass man auch ohne Probleme auf "Golfballkörper" zurückkäme, sollte die Erweiterung nicht zulässig sein.
Was meint Ihr?