Teil B B 2007 (mech) - Erweiterung zulässig?

M

Mike Macke

Guest
Hallo,
im B-Teil 07 wird im gesamten eigenen Dokument von "Golfbällen" oder "Golfballkörpern" geredet. Andererseits weiß der Fachmann (z.B. aus der D2), dass die Aufgabe auch bei anderen (Hockeybällen, Pucks) Körpern in gleicher Weise lösbar ist.

Meine Frage: erkennt der Fachmann damit Eurer Meinung nach "unmittelbar und eindeutig, dass das Merkmal 'Golfball' in der Offenbarung nicht als wesentlich hingestellt worden ist" (RiLi C VI 5.3.10 i), weil er weiß, dass die Aufgabe nichts mit Golfen zu tun hat?

In der Prüfung habe ich das noch behauptet, inzwischen bin ich diesbezüglich eher unsicher. Zumindest habe ich per Notiz an den Prüfer angemerkt, dass man auch ohne Probleme auf "Golfballkörper" zurückkäme, sollte die Erweiterung nicht zulässig sein.

Was meint Ihr?
 
E

EQE-Leidender

Guest
Also ich fand eine derartige Erweiterung nicht nötig, der Mandant hat doch nicht gesagt, dass er nun auch Schutz für alle anderen Bälle haben will?
Jedenfalls bin ich nicht auf die Idee gekommen und glaube auch nicht, dass das erwartet wurde...
Aber da man mit dieser Erweiterung ja nicht in die 123(3)-Falle tappt, denke ich, das wird Dir nicht das Genick brechen, wenn der Prüfer meinen sollte, dass das nicht aus den Anmeldeunterlagen hervorgeht. Ich finde das schon eher kritisch, zwar stand nicht explizit drin, dass es ein Golfball sein muss, aber auch nicht das Gegenteil....
Wie hast Du Dich denn abgegrenzt?
Ich habe das Merkmal genommen, dass die diametrale Bohrung mit einer Öffnung an der Oberfläche des Balls ändert...Und argumentiert, dass bei dem SdT der das auch zeigt, die Bohrung wegen des Durchmessers nicht für einen Leuchtstab geeignet ist.... Kommt mir aber auch etwas dünn vor, hmm...
 
M

Müde

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Ich habe auch das Merkmal zur Abgrenzung genommen, dass "die Bohrung mit einer Öffnung an der Außenseite des Golfballkörpers ENDET" (nicht ändert). Allerdings habe ich noch erweitert, dass die Bohrung dort mit "mindestens" einer Öffnung endet. Schließlich muss man ja auch das AB abdecken, bei dem die Bohrung durchgehend ist und mit ZWEI Öffnungen an der Außenseite endet. Finde die Lösung ganz ok, ob es die richtige ist, wird sich in ein paar Monaten zeigen :)
 
G

Gert

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Die Lösung is glaub ich richtig so. Ich hab noch die gleichen Umrisse reingeschrieben, weil sonst das Problem mir der Robustheit nicht gelöst wird. Inziwschen würd ich es aber nicht mehr machen. Fazit: Einfach Anspruch 1 und 2 und dann noch den Satz mit der Öffnung ..., so dass .... austauschbar oder so ähnlich (so wie der Satz halt in der Beschreibung steht).
 
M

MikeMacke

Guest
Die nach außen offene Bohrung steht auch bei mir im Kennzeichen des A1.

Nächster SdT. war natürlich 2. Ausführungsform der D1 (hat der Prüfer für den ursprünglichen A1 ja schon genannt).
Kombination mit 1. Form macht der Fachmann nicht wegen Durchmessern.

Dann habe ich noch unabhängige Ansprüche auf "Verwendung eines Leuchtstabs (austauschbar) in einem Golfball" (statt des A7), Leuchtstab "dazu angepasst. per Presssitz im Ball zu bleiben", und "Leuchtstab mit Außengewinde und Griffteil" (oder so ähnlich).

Noch eine Frage: Habt Ihr eigentlich in der Argumentation des Prüfers Fehler gefunden? Normalerweise sind doch welche eingebaut, ich habe ihm aber in allem zugestimmt...
 
Z

Zweifler

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Habt Ihr denn den Leuchtstab in den Anspruch aufgenommen? Ich hab es nicht gemacht und befürchte nun, dass so eine Lösung nicht neu ist gegenüber dem Golfball mit der Bohrung aus Dokument D1, da man in so eine dünne Bohrung ein chemisches Leuchtmittel in flüssiger Form prima reinkriegt!
 
Z

Zweifler 2

Guest
Ich habe auf die einteilige Ausformung des Körpers abgeziehlt, da:
der Golfball laut Beschreibung aus 2 Hauptteilen besteht (Leuchtstab und Körper), und die Öffnung beim Ausformen des Körpers ausgebildet werden kann (woraus der Fachmann liest, dass der Körper einteilig ausgeformt wird). Ferner war beim Sdt erwähnt, dass der Nahtbereich nicht durch Schläge belastet werden soll.

Bin aber skeptisch, ob die Offenbarung ausreicht?!

Naja - abwarten.
 
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Mike Macke

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zweifler schrieb:
Habt Ihr denn den Leuchtstab in den Anspruch aufgenommen? Ich hab es nicht gemacht und befürchte nun, dass so eine Lösung nicht neu ist gegenüber dem Golfball mit der Bohrung aus Dokument D1, da man in so eine dünne Bohrung ein chemisches Leuchtmittel in flüssiger Form prima reinkriegt!
Sollte nichts ausmachen, weil die D2 explizit "technische Gründe" für mindestens 5 mm Durchmesser nennt. "Flüssiges" Leuchtmittel ist nirgends erwähnt. Bei flüssiger Form bräuchte man außerdem noch einen Dichtstopfen, ganz abgesehen davon, dass rumschwabbelnde Flüssigkeit nicht unbedingt positiv auf die Flugeigenschaften wirken würde...
Zum Glück bin ich kein Fachmann, deshalb darf ich sowas wissen ;-)
 
G

GAST_DELETE

Guest
Zweifler 2 schrieb:
Ich habe auf die einteilige Ausformung des Körpers abgeziehlt, da:
der Golfball laut Beschreibung aus 2 Hauptteilen besteht (Leuchtstab und Körper), und die Öffnung beim Ausformen des Körpers ausgebildet werden kann (woraus der Fachmann liest, dass der Körper einteilig ausgeformt wird). Ferner war beim Sdt erwähnt, dass der Nahtbereich nicht durch Schläge belastet werden soll.

Bin aber skeptisch, ob die Offenbarung ausreicht?!

Naja - abwarten.
Habe ich auch so, plus geeignet zur Aufnahme des Leuchtstabes.
Wie sind die Meinungen hierzu?
 
B

B-schreiber

Guest
Mit der einstückigen Ausbildung hab ichs auch versucht, plus dem was der Vorgänger sagte. Scheint die richtige Lösung zu sein, da dieses Merkmal in allen Ausführungsformen aufzufinden war. Die Sache mit der Länge der Bohrung usw. deckt m.E. nicht alles ab und ist zu eng.
 
M

Mike Macke

Guest
Gast schrieb:
Zweifler 2 schrieb:
Ich habe auf die einteilige Ausformung des Körpers abgeziehlt, da:
der Golfball laut Beschreibung aus 2 Hauptteilen besteht (Leuchtstab und Körper), und die Öffnung beim Ausformen des Körpers ausgebildet werden kann (woraus der Fachmann liest, dass der Körper einteilig ausgeformt wird). Ferner war beim Sdt erwähnt, dass der Nahtbereich nicht durch Schläge belastet werden soll.

Bin aber skeptisch, ob die Offenbarung ausreicht?!

Naja - abwarten.
Habe ich auch so, plus geeignet zur Aufnahme des Leuchtstabes.
Wie sind die Meinungen hierzu?
M.E. kann man argumentieren, dass der Ball nach der ersten Form der D1 aus Ball (mit Innenleben) und Nadel, also aus zwei Hauptteilen besteht. Zudem wird die Öffnung (bei allen Bällen) auch beim Ausformen des Körpers ausgebildet.

Habt Ihr auch den Leuchtstab mit drin oder wie habt Ihr Euch gegen diese Ausführungsform abgegrenzt?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Mike Macke schrieb:
Gast schrieb:
Zweifler 2 schrieb:
Ich habe auf die einteilige Ausformung des Körpers abgeziehlt, da:
der Golfball laut Beschreibung aus 2 Hauptteilen besteht (Leuchtstab und Körper), und die Öffnung beim Ausformen des Körpers ausgebildet werden kann (woraus der Fachmann liest, dass der Körper einteilig ausgeformt wird). Ferner war beim Sdt erwähnt, dass der Nahtbereich nicht durch Schläge belastet werden soll.

Bin aber skeptisch, ob die Offenbarung ausreicht?!

Naja - abwarten.
Habe ich auch so, plus geeignet zur Aufnahme des Leuchtstabes.
Wie sind die Meinungen hierzu?
M.E. kann man argumentieren, dass der Ball nach der ersten Form der D1 aus Ball (mit Innenleben) und Nadel, also aus zwei Hauptteilen besteht. Zudem wird die Öffnung (bei allen Bällen) auch beim Ausformen des Körpers ausgebildet.

Habt Ihr auch den Leuchtstab mit drin oder wie habt Ihr Euch gegen diese Ausführungsform abgegrenzt?
Öffnung ist zur Aufnahme eines Leutstabes geeignet (der der ersten Form der D1 ist das nicht, da zu eng, und vor größerer Öffnung wird gewarnt. Öffnung hat andere Aufgabe)
Kennzeichen: Golfballörper ist einteilig ausgeformt
 
M

Mike Macke

Guest
B-schreiber schrieb:
Mit der einstückigen Ausbildung hab ichs auch versucht, plus dem was der Vorgänger sagte. Scheint die richtige Lösung zu sein, da dieses Merkmal in allen Ausführungsformen aufzufinden war. Die Sache mit der Länge der Bohrung usw. deckt m.E. nicht alles ab und ist zu eng.
Wie unterscheidet ihr die einstückigen Teile von den verschweißten / verklebten der D2?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Mike Macke schrieb:
B-schreiber schrieb:
Mit der einstückigen Ausbildung hab ichs auch versucht, plus dem was der Vorgänger sagte. Scheint die richtige Lösung zu sein, da dieses Merkmal in allen Ausführungsformen aufzufinden war. Die Sache mit der Länge der Bohrung usw. deckt m.E. nicht alles ab und ist zu eng.
Wie unterscheidet ihr die einstückigen Teile von den verschweißten / verklebten der D2?
Einstückig ausgeformt heißt ohne Schweiß- oder Klebenaht. Sonst wäre ja jede zusammengebaute Vorrichtung einstückig.
 
G

Gert

Guest
Ich bin gespannt. Mir war die Kiste mit einstückig zu heiss - wenngleich ich mir gut vorstellen kann, dass die Musterlösung so daherkommt. Ich hab halt lieber unter Einengung des Schutzbereichs die Autobahn ins Ziel genommen. Obwohl das mit der erfinderischen Tätigkeit sicher leichter zu argumentieren ist, falls man einstückig hat.
 
S

Schwitzer

Guest
EQE-Leidender schrieb:
Ich habe das Merkmal genommen, dass die diametrale Bohrung mit einer Öffnung an der Oberfläche des Balls ändert...
Endet eine diametrale Bohrung nicht automatisch mit einer Öffnung an der Oberfläche des Balls ? Ist das beschränkend?

Ich weiß auch nicht ...
 
S

Schwitzer

Guest
Besser wir schließen den Thread und warten in Ruhe ab - man wird ja völlig verrückt!
 
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