test123 schrieb:
angenommen der StdT (Patentschrift) offenbart eine Größenangabe in prozentualer Form, also zum Beispiel soll der Raddurchmesser des Autos 50% der Höhe des Autos betragen.
Unsere Erfindung besagt jedoch, daß der Autoraddurchmesser einen absoluten Wert, also zum Beispiel stets 0,5m, betragen soll.
Ist eine besondere oder überraschende Wirkung mit dem exakten Durchmesser von 0,5m verbunden? (Ich vermute jetzt einfach mal, dass wir nicht wirklich über Raddurchmesser reden...) Wenn nicht, ist die Wertangabe ja eh willkürlich und nicht erfinderisch.
Hat man hier noch eine Chance? Könnte dies eine Auswahlerfindung darstellen? Ich sehe ein Problem darin, dass bei einer Autohöhe von 1m der StdT bereits das Ergebnis der Erfindung offenbart?!
Ist der eine Meter in derselben Druckschrift offenbart? Dann wäre diese neuheitsschädlich und es wäre vorbei, weil dadurch tatsächlich wenigstens implizit der Raddurchmesser von 0,5m offenbart wäre. Wird nur ein Autohöhenbereich von 0,8 bis 1,5m offenbart, dann wäre die Auswahl 0,5m Raddurchmesser bei Vorliegen einer besonderen Wirkung (notfalls durch Vergleichsversuche belegbar) neu und erfinderisch.
Bei zwei verschiedenen Druckschriften müsste man eine Motivation für den Fachmann finden können, genau einen Meter für das Auto und damit genau 0,5m für das Rad zu benutzen. Auch wenn der Fachmann diese Werte nehmen
könnte, trägt die Argumentation gegen die erfinderische Tätigkeit nur, wenn er es auch tatsächlich so tun
würde (allgemein als "could-would approach" bekannt). Und dazu braucht es eben eine Anregung aus dem Stand der Technik. Ich würde eine erfinderische Tätigkeit gegeben sehen, wenn im zweiten Dokument nicht etwas von der Art "eine Autohöhe von einem Meter ist für die meisten Fälle geeignet" oder derlei stünde.
Besonders interessant wird es, wenn die 50% Raddurchmesser und der eine Meter Autohöhe in derselben Druckschrift, aber in verschiedenen Ausführungsbeispielen offenbart sind. Denn dann müsste der Prüfer/Einsprechende m.E. aus einem einzigen Dokument gegen die erfinderische Tätigkeit argumentieren. Hier dürfte es dann sehr schwierig werden zu argumentieren, dass der Fachmann sich nicht der Einfachheit halber bei der Größenangabe des zweiten Ausführungsbeispiels bedient. Wenn beide Ausführungsbeispiele aber als Alternativen dargestellt werden, könnte man noch dünne Bretter bohren...