ArbnErfG Auskunftsanspruch

patatt

GOLD - Mitglied
Hallo, gibt es irgenwo ein Muster für die Formulierung eines Auskunftsanspruches seitens eines Arbeitnehmers ggü. dem ehemaligen Arbeitgeber ?
 

patatt

GOLD - Mitglied
Sorry, es geht um die Erfindervergütung, speziell um vom Arbeitgeber angemeldete Schutzrechte, bei denen der Arbeitnehmer Erfinder war. Wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr im Unternehmen ist, ist es ja eigentlich unmöglich herauszufinden, ob die Erfindungen vermarktet werden. Es wäre also herauszufinden, welche geschützten Produkte vermarktet werden, welcher Umsatz damit weltweit generiert wird und welche Erfindungen des ehemaligen Arbeitnehmers (=Erfinder) dabei benutzt werden.
 

Dapf15

BRONZE - Mitglied
Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat genau die gleichen Ansprüche wie der noch im Unternehmen tätige. Im Kommentar Bartenbach/Volz zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen finden sich auch zum Thema Auskunftsanspruch (unter § 12) ausführliche Erläuterungen (lesenswert).
Daraus lässt sich sicherlich ein formloses Schreiben ableiten, z.B. in der Art:
"...fordere ich Sie auf, mir Rechnung zu legen über den erfassbaren betrieblichen Nutzen, den die XY seit ... durch die gewerbsmäßige Nutzung des Patentes Nr. ... erzielt hat, und zwar durch Vorlage eines nach Jahren und allen in Betracht kommenden Einzelfaktoren - insbesondere... - aufgeschlüsselten Kosten- und Ertragsvergleichs nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, wie auch über den in der Form der Fremdvertwertung erzielten Nutzen, insbesondere in der Form von Lizenzvergaben..."
Das wäre dann aber schon mehr als die reine Auskunft.
 
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