Ausbildung

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Diplomand

Guest
Ich bin Student der Physik und interessiere mich fuer den Patentanwaltsberuf. In der Rubrik Ausbildung dieser Webseite habe ich diesen Satz gefunden:

Ferner muß ein Bewerber ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit abgeleistet haben. Diese Bedingung kann beispielsweise bereits durch die während des Studiums durchgeführten Industriepraktika o. ä. erfüllt sein.

Kann diese technische Taetigkeit wirklich durch Praktika oder zB die einjaehrige Diplomarbeit als Physiker abgehakt werden?
Wenn nein, koennte diese auf eine Promotion berechnet werden?

Ferner meine wichtigere Frage:
Ist eine Promotion als Patentanwalt sinnvoll?
 
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Dr. grond

Guest
Diplomand schrieb:
Kann diese technische Taetigkeit wirklich durch Praktika oder zB die einjaehrige Diplomarbeit als Physiker abgehakt werden?
Wenn nein, koennte diese auf eine Promotion berechnet werden?
Das ist schwierig und letztendlich bist Du der Willkür der Mitarbeiter beim Deutschen Patentamt ausgeliefert. Bei mir hieß es erst, dass drei Jahre Mikrochipentwicklung in der Industrie keine praktische Tätigkeit seien, weil ich da "ja nur am Computer gesessen habe". Dann sollte mich mein Zivildienst retten, den ich als Elektriker im Krankenhaus verbracht habe. Zu dem hieß es dann aber, die Abteilungsleiterin (!) habe entschieden, Zivildienst sei "keine richtige Arbeit". Das übrigens erst, nachdem ich mir die Füße nach Zeugnissen wundgelaufen hatte (im ersten stand nicht drin, dass der Zivildienst in Vollzeit geleistet wurde. Wie denn sonst?). Am Ende haben sie mir dann gnädigerweise meine Entwicklungsarbeit doch noch anerkannt. Kannst Dich also auf einiges gefasst machen.

Wichtig ist, dass die Bescheinigungen, die Du vorlegst, möglichst praktisch klingen (ein Bearbeiter sagte mir am Telefon, dass "praktische Arbeit" sei, wenn ein Bauingenieur mit der Schubkarre über die Baustelle gegangen ist...) und explizit sagen, dass die Arbeit in Vollzeit geleistet wurde. Mit ein bisschen "habe während meiner Diplomarbeit auch einiges im Labor gemessen, und zwar ein halbes Jahr lang" wirst Du die Zulassung nicht bekommen.


Ferner meine wichtigere Frage:
Ist eine Promotion als Patentanwalt sinnvoll?
Naja, schmückt schon, ist aber nicht soooo wichtig. Es beeindruckt den Mandanten, der oft auch promoviert ist und das Gefühl haben will, einem wissenschaftlich "gleichwertigen" Patentanwalt gegenüber zu sitzen. Auch lindert das sein Erschrecken über die Rechnung, die Du ihm später schickst... :)

Das Thema Deiner Dissertation wird Dir aber anschließend sicherlich nie wieder begegnen, so dass es sich nicht lohnt, eine Promotion aus dem Grund anzustreben, um seine "Attraktivität" durch Expertentum auf einem Gebiet zu steigern. Überhaupt kann man sich wohl drei bis fünf Jahre nur dann wissensschaffend in ein Thema vertiefen, wenn man diese Arbeit um ihrer selbst Willen macht, wenn man also forschen will und keinen weiteren Sinn als den Wissenszuwachs für sich und die Wissenschaft als Motivation benötigt. Und selbst dann wird es manchmal schwierig, was die Motivation angeht...

Ich schätze aber, dass rund 60 bis 70% aller Patentanwälte und Patentanwaltskandidaten promoviert sind, mit Schwankungen je nach Gebiet. Z.B. scheinen Chemiker und Biologen/-chemiker etc. beinahe grundsätzlich promoviert zu sein, ebenso wie die meisten Physiker. Bei Ingenieuren ist es dafür etwas seltener.
 
G

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Guest
Diplomand schrieb:
Kann diese technische Taetigkeit wirklich durch Praktika oder zB die einjaehrige Diplomarbeit als Physiker abgehakt werden?
Wenn nein, koennte diese auf eine Promotion berechnet werden?
Die Diplomand reicht nicht aus als Nachweis für die technische Tätigkeit, da sie teil des Studiums ist. Es können jedoch solche Praktika angerechnet werden, die nicht in der Prüfungsordnung vorgesehen sind und zusätzlich geleistet wurden (bsp. in dern Semesterferien). Wichtig für den Nachweis ist die Tätigkeit und die Arbeitszeit (Vollzeit, sonst entsprechend längere Zeit notwending). Die Promtionszeit wird in der Regel angerechnet (wenn die Arbeit nicht gerade theoretischer Natur war). Weitere Hinweise finden sich in verschiedenen älterenThreads...
 

fblade

Schreiber
Hallo Fachpublikum,

als Interessent der PA-Ausbildung habe ich so einige Fragen, welche sich bisher nicht beantworten ließen:

-kann man das Fernstudium unabhängig (von der praktischen Ausbildung beim PA) absolvieren
-ist eine Teilzeitausbildung beim PA derwährend des Studiums möglich (bin noch in einem Arbeitsverhältnis)
-besteht Bedarf an Dipl.Ing. Bauingenieurwesen und Umwelttechnik (univ.)oder ist das Studienfach sekundär
-wie streng ist das Zulassungsverfahren in Bezug auf die Anerkennung praktischer Tätigkeit
-kann man "ewig" als PA-Anwärter zugelassen sein oder gibt es Fristen - Hintergrund: PA-Ausbildung eine zeitlang "nebenberuflich" bzgl. o.a. Arbeitsverhältnisses

Wäre über die Beantwortung dieser Fragen (oder zumindest einiger) sehr dankbar...
 
G

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Guest
Hier muß man eigentlich nicht alles benatworten, weil es anderswo schon genügend beschrieben ist. Du solltest Dir z.B. mal die VPP-Broschüre besorgen: http://www.vpp-patent.de/Ausbildung/index.htm

fblade schrieb:
-kann man das Fernstudium unabhängig (von der praktischen Ausbildung beim PA) absolvieren
-ist eine Teilzeitausbildung beim PA derwährend des Studiums möglich (bin noch in einem Arbeitsverhältnis)
Nur wenn man schon die Europäische Prüfung bestanden hat, und/oder nach §171 PatAnwO.

fblade schrieb:
-besteht Bedarf an Dipl.Ing. Bauingenieurwesen und Umwelttechnik (univ.)oder ist das Studienfach sekundär
Vermutlich hast Du damit nicht die besten Karten. Also einfach probieren.

fblade schrieb:
-wie streng ist das Zulassungsverfahren in Bezug auf die Anerkennung praktischer Tätigkeit
Streng und nicht so einfach vorhersagbar. Also einfach beim DPMA nachfragen. Abteilung 3.2.1.

fblade schrieb:
-kann man "ewig" als PA-Anwärter zugelassen sein oder gibt es Fristen - Hintergrund: PA-Ausbildung eine zeitlang "nebenberuflich" bzgl. o.a. Arbeitsverhältnisses
Wenn Du unter Anwärter Kandidat verstehst: nein. Wenn Du den §171 PatAnwO Weg meinst: ja.
 
G

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Guest
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe vor kurzem ein 6-wöchiges Praktikum in einer Kanzlei zu Ende gebracht. Dort haben die Anwälte vorwiegend Neuanmeldungen geschrieben, Bescheide erwidert und Auslandsanwälte instruiert. Vielleicht ist die folgende Frage naiv, aber ich habe offensichtlich nicht die nötige Erfahrung, um sie objektiv beantworten zu können:

Wozu brauche ich für obengenannte Aufgaben (Anmeldungen schreiben, Bescheide schreiben) eigentlich die (relativ lange) juristische Ausbildung (AG, Fernstudium, Amtsjahr)? Ist das nicht (zumindest teilweise) einfach nur überflüssig? Hab ich etwa ein völlig falsches Bild vom Beruf des Patentanwaltes?

Würde mich über Beiträge sehr freuen. Vielen Dank
 
A

Ah-No Nym

Guest
Hallo,

die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten sind im Wesentlichen die Aufgaben eines "Patentsachbearbeiters", wie er in manchen, vor allem größeren Kanzleien gerne gesehen wird. Hierfür ist Hagen etc. natürlich nicht Voraussetzung.

Als Patentanwalt treten Sie jedoch auch in Verfahren von dem BPatG auf, beraten bzgl. Lizenzverträgen, nicht zu vergessen den gesamten Komplex Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Verletzungsverfahren etc.. Auch können Sie im Zusammenhang mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen sowie Nichtigkeitsberufungsverfahren von dem BGH auch ohne "Unterstützung" eines RA's tätig werden.

In diesem Sinne sind juristische Kenntnisse zumindest in ZPO und BGH eigentlich unabdingbar.

Falls Sie jedoch auf der Schiene eines Patentsachbearbeiters fahren wollen, können Sie den Aufwand hierfür relativ reduzieren, wobei auch über Zustellungen, Fristen, Anträge etc. einige Grundkenntnisse meiner Meinung nach notwendig bzw. sinnvoll sind.

Grüße

Ah-No Nym
 
G

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Guest
Ah-No Nym schrieb:
die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten sind im Wesentlichen die Aufgaben eines "Patentsachbearbeiters", wie er in manchen, vor allem größeren Kanzleien gerne gesehen wird. Hierfür ist Hagen etc. natürlich nicht Voraussetzung.
Meinen Sie denn mit Patentsachbearbeitern (in Anführungsstrichen) Patentanwälte, die vorwiegend Neuanmeldungen und Erwiderungen bearbeiten oder wirkliche Patentingenieure? Wo liegt denn der Unterschied zwischen beiden?
 
G

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Guest
Hallo

Ein Patentanwalt hat Hagen etc. durchlaufen, die Zulassung zum Patentassessor und ist Mitglied der Patentanwaltskammer. Es handelt sich im Gegensatz zu Patentsachbearbeiter um eine geschützte Bezeichnung, deren Voraussetzungen genau definiert sind.

Was ich mit Patentsachbearbeiter meinte sind üblicherweise Naturwissenschaftler, die nicht die Ausbildung zum deutschen oder europäischen PA machen und in Patentanwaltskanzleien die von Ihnen geschilderte "Sachbearbeitung" von Patenten übernehmen. Natürlich sind die Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen verschieden von denen eines PA mit deutscher und/oder europäischer Zulassung.

Natürlich gibt es aber auch echte Patentanwälte, die sich hauptsächlich (oder sogar ausschließlich) mit derartigen Tätigkeit befassen, was m.E. aber nicht stellvertretend für das Berufsbild eines PA angesehen werden kann. Dieses ist deutlich weiter zu fassen (siehe erstes Posting).

Was die Bezeichnung "Patentingenieur" betrifft, gibt es meiner Erinnerung nach einen Thread, der sich damit beschäftigt. Hierbei wurde auch diskutiert, ob diese Bezeichnung überhaupt geschützt ist oder nicht, wobei ich mich an den Ausgang der Diskussion nicht mehr erinnern kann.

Grüße

Ah-No Nym
 
G

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Guest
Ah, OK. Vielen Dank für die Erkärung.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die ganze juristische Zusatzausbildung für diejenigen Anwälte, welche vorwiegend auf dem Gebiet der Neuanmeldungen und Erwiderungen arbeiten (zumindest zu einem gewissen Teil) "überflüssig".

Hm, da muss man ja richtig aufpassen, bei welcher Kanzlei man seine Ausbildung absolviert. Ansonsten rutscht man durch seine Kandidatenzeit in ein bestimmtes Aufgabenfeld hinein (z.B. Neuanmeldungen, Bescheidserwiderungen), aus welchem man schwer wieder herauskommt.
 
J

JungPA

Guest
Gast schrieb:
Hm, da muss man ja richtig aufpassen, bei welcher Kanzlei man seine Ausbildung absolviert. Ansonsten rutscht man durch seine Kandidatenzeit in ein bestimmtes Aufgabenfeld hinein (z.B. Neuanmeldungen, Bescheidserwiderungen), aus welchem man schwer wieder herauskommt.
Wenn Sie vorhaben sollten, sich als Patentanwalt selbständig zu machen, "rutschen" Sie da auch wieder ganz schnell hinaus, da Sie früher oder später auf rechtliche Fragestellungen treffen, die über Neuanmeldungen und Bescheidserledigungen hinausgehen. Übrigens werden von mir sowie dem Großteil der mir bekannten Patentanwälte in erster Linie Neuanmeldungen und Bescheidserledigungen bearbeitet. Dies ist meines Wissens nicht ungewöhnlich ...
 
P

PAulchen

Guest
Gast schrieb:
Hm, da muss man ja richtig aufpassen, bei welcher Kanzlei man seine Ausbildung absolviert. Ansonsten rutscht man durch seine Kandidatenzeit in ein bestimmtes Aufgabenfeld hinein (z.B. Neuanmeldungen, Bescheidserwiderungen), aus welchem man schwer wieder herauskommt.
Du kannst froh sein, wenn Du Neuanmeldungen und Bescheidserwiderungen bearbeiten darfst. Andere übersetzen nur.
 
A

Ah-No Nym

Guest
Hi,

was man während der Ausbildung machen kann/darf liegt wie so vieles an der Kanzlei und den einzelnen Anwälten

ich hatte das Glück, unter anderem viel mit Marken zu tun und durfte auch schon während der Kandidatenzeit alleine vor dem BPatG vortragen, mit zu Mandanten, an Verletzungsverfahren mitarbeiten, Schutzschriften gegen eVs mit bearbeiten etc...

ist vielleicht eine glückliche Ausnahme gewesen ...

ich denke, wenn man eine vielfältige und abwechslungsreiche Ausbildung haben will, sollte man es nicht unbedingt bei einer der großen Kanzleien versuchen, sondern sollte eine mittlere Größe (max. 5-7 PA´s) anstreben....

ist aber meine ganz persönliche Meinung... und das Thema wurde auch schon hinreichend diskutiert

Grüße

Ah-No Nym
 
G

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Guest
Ah-No Nym schrieb:
ich denke, wenn man eine vielfältige und abwechslungsreiche Ausbildung haben will, sollte man es nicht unbedingt bei einer der großen Kanzleien versuchen, sondern sollte eine mittlere Größe (max. 5-7 PA´s) anstreben....
Das läßt sich nur unterstreichen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Und dann muss man noch das Glück haben, dass man dort mal ein Verletzungsverfahren erwischt... (unsere Kanzlei hatte eines in den letzten drei Jahren...)

In jedem Fall: Wenn Sie sich jetzt schon Gedanken darüber machen, dass das Wissen überflüssig sei (oder überhaupt ein Wissen überflüssig sei), bin ich nicht sicher, ob Sie wirklich PA werden wollen.

Man sollte vielleicht noch einmal betonen, dass selbst die, die meist Bescheide und Neuanmeldungen verfassen (was schlicht und einfach das tägliche Brot des PA ist), dennoch ab und an an Stellen kommen, an denen juristisches Denken und auch Grundlagenwissen mehr als relevant ist.
 
G

gast2000

Guest
Gast schrieb:
Und dann muss man noch das Glück haben, dass man dort mal ein Verletzungsverfahren erwischt... (unsere Kanzlei hatte eines in den letzten drei Jahren...)

In jedem Fall: Wenn Sie sich jetzt schon Gedanken darüber machen, dass das Wissen überflüssig sei (oder überhaupt ein Wissen überflüssig sei), bin ich nicht sicher, ob Sie wirklich PA werden wollen.

Man sollte vielleicht noch einmal betonen, dass selbst die, die meist Bescheide und Neuanmeldungen verfassen (was schlicht und einfach das tägliche Brot des PA ist), dennoch ab und an an Stellen kommen, an denen juristisches Denken und auch Grundlagenwissen mehr als relevant ist.
Hier kann ich nur aus vollem Herzen zustimmen.

Wie in jedem Beruf, gibt es auch bei PAs die "Pflicht" und die "Kür". Und gerade in kleineren Kanzleien, wo man auch während der Ausbildung etwas von der "Kür" mitkriegt, ist es nachher reichlich schwer, noch was davon abzubekommen: Die interessanten Fälle behalten isch die Partner meist selber vor.

Schlußfolgerung: In einer kleinen Kanzlei die Ausbildung machen, aber sich dann neu orientieren, wenn keine unmittelbare Verpartnerungsaussicht besteht (mit "unmittelbar" meine ich bis zu drei Jahren...;-).
 
E

Erstaunter Gast

Guest
Mich erstaunt am meisten in diesem Thread das Verhalten des Threaderöffners. Er ist volle sechs Wochen in einer Patentanwaltskanzlei tätig und beobachtet und beurteilt, was die Patentanwälte denn so tun und weiß sogar, was sie besonders viel tun. Er saß also nicht abgeschoben im stillen Kämmerlein, die Anwälte haben ihn schon dazugenommen und mit in die Akten schauen lassen.

Aber statt seine Frage an die Patentanwälte (oder jedenfalls einen davon) zu richten, die er nach sechs Wochen ganz gut kennen müsste, stellt er seine Frage in einem anonymen Forum an Leute, die er nicht kennt und die er überhaupt nicht einschätzen kann.

Um eine zweite Meinung geht es ja offenbar nicht, sonst hätte er uns die Meinung der Kanzlei ja mitgeteilt.

Hält er sämtliche Patentanwälte in der Kanzlei für Nullen oder jedenfalls für nicht glaubwürdig? Oder umgekehrt, und man hat ihm das auch gesagt?
 
R

Robby

Guest
Ich finde eher die Praktikums-Unsitte naiv. Was soll das bringen - unbezahlt zu arbeiten. Lass ich mich doch lieber anstellen, innerhalb der Probezeit kann ich auch so von heute auf morgen nach Hause gehen (mehr oder weniger) und dann hab ich wenigstens was verdient bei der Sache. Mir völlig unerklärlich - ich würde so einen nicht unbedingt in meiner Kanzlei sitzen haben wollen, der Arbeit für mau macht.
 
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