Thomas_der_Zug
Schreiber
Hallo liebes Forum,
ich habe die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Patentanwalt anzufangen. Das freut mich natürlich sehr, allerdings bereitet mir ein Paragraf Sorgen. Um genau zu sein ist das der § 14 Nr. 5 PatAnwO:
"Die Zulassung zur Patentanwaltschaft ist zu versagen, [...] wenn die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Patentanwalts auszuüben."
Was ein solches Verhalten genau sei, wird wohl der Patentanwaltskammer überlassen und wird im Einzelfall entschieden.
Das Problem: Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) eingeleitet. Ich bin betrunken Fahrrad gefahren. Bzw. vor einem Polizisten betrunken auf ein Fahrrad gestiegen. Ja, ich bin ein besonders Schlauer.
Das Verfahren wurde recht schnell eingestellt, als Auflage habe ich eine Spende von 250 Euro an die Caritas bekommen.
Das ist für mich sehr gut gelaufen, allerdings werde ich dieses Ermittlungsverfahren im Fragebogen zur Zulassung wohl angeben müssen.
Kann jemand einschätzen, wie die Kammer das sehen wird? Bis zur Zulassung wird das Ganze schon mindestens sechs Jahre zurückliegen, daher würde ich denken, dass es keine großen Probleme bereiten sollte, allerdings würde ich auch sehr ungern umsonst die Ausbildung durchmachen.
Würde im Zweifel ein Anruf bei der Patentanwaltskammer sinnvoll erscheinen oder wird man mich am Telefon auslachen?
Vielen Dank schonmal an alle.
ich habe die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Patentanwalt anzufangen. Das freut mich natürlich sehr, allerdings bereitet mir ein Paragraf Sorgen. Um genau zu sein ist das der § 14 Nr. 5 PatAnwO:
"Die Zulassung zur Patentanwaltschaft ist zu versagen, [...] wenn die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Patentanwalts auszuüben."
Was ein solches Verhalten genau sei, wird wohl der Patentanwaltskammer überlassen und wird im Einzelfall entschieden.
Das Problem: Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) eingeleitet. Ich bin betrunken Fahrrad gefahren. Bzw. vor einem Polizisten betrunken auf ein Fahrrad gestiegen. Ja, ich bin ein besonders Schlauer.
Das Verfahren wurde recht schnell eingestellt, als Auflage habe ich eine Spende von 250 Euro an die Caritas bekommen.
Das ist für mich sehr gut gelaufen, allerdings werde ich dieses Ermittlungsverfahren im Fragebogen zur Zulassung wohl angeben müssen.
Kann jemand einschätzen, wie die Kammer das sehen wird? Bis zur Zulassung wird das Ganze schon mindestens sechs Jahre zurückliegen, daher würde ich denken, dass es keine großen Probleme bereiten sollte, allerdings würde ich auch sehr ungern umsonst die Ausbildung durchmachen.
Würde im Zweifel ein Anruf bei der Patentanwaltskammer sinnvoll erscheinen oder wird man mich am Telefon auslachen?
Vielen Dank schonmal an alle.